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   BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77   

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BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77 (https://dejure.org/1979,4866)
BSG, Entscheidung vom 15.02.1979 - 5 RJ 112/77 (https://dejure.org/1979,4866)
BSG, Entscheidung vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77 (https://dejure.org/1979,4866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Leitbild des besonders hervorgehobenen Facharbeiters - Charakterisierung von Berufsgruppen - Zumutbarkeit einer Verweisungstätigkeit - Voraussetzungen der Anerkennung als Vorarbeiter mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77
    Mit der Entscheidung vom 30. März 1977 (5 RJ 98/76 - BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16) hat der Senat die bisherige Rechtsprechung zur "Charakterisierung" von Berufsgruppen durch die Leitberufe des Facharbeiters, des angelernten Arbeiters und des ungelernten Arbeiters ergänzt und weiter differenziert.

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 30. März 1977 a.a.O.) muß der Vorarbeiter, der der besonderen Gruppe zugerechnet werden soll, wesentlich andere Arbeiten als die zur Gruppe der Facharbeiter zählenden Arbeitskollegen verrichten und zufolge besonderer geistiger sowie persönlicher Anforderungen die Berufstätigkeit des Facharbeiters in ihrer Qualität deutlich überragen.

    In der tariflichen Einstufung des Hauptberufs und der Verweisungstätigkeit kommt zuverlässig zum Ausdruck, welchen qualitativen Wert die am Berufsleben teilnehmenden Bevölkerungskreise, d.h. die Tarifpartner einer bestimmten Berufstätigkeit zumessen (vgl. BSG Urteile vom 30. März 1977 a.a.O. 245; 27. April 1977 - 5 RJ 148/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 17; vom 19. Januar und 15. März 1978 a.a.O.).

  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs -

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77
    Dieser Rechtsprechung sind der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) - jedenfalls im Ergebnis - sowie der 1. Senat des BSG gefolgt (vgl. Urteile des 4. Senats vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 -BSGE 45, 276, 278 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27 und vom 28. November 1978 - 4 RJ 127/77 - sowie des 1. Senats vom 15. März 1978 - 1/5 RJ 128/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 29).

    In der tariflichen Einstufung des Hauptberufs und der Verweisungstätigkeit kommt zuverlässig zum Ausdruck, welchen qualitativen Wert die am Berufsleben teilnehmenden Bevölkerungskreise, d.h. die Tarifpartner einer bestimmten Berufstätigkeit zumessen (vgl. BSG Urteile vom 30. März 1977 a.a.O. 245; 27. April 1977 - 5 RJ 148/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 17; vom 19. Januar und 15. März 1978 a.a.O.).

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77
    Dieser Rechtsprechung sind der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) - jedenfalls im Ergebnis - sowie der 1. Senat des BSG gefolgt (vgl. Urteile des 4. Senats vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 -BSGE 45, 276, 278 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27 und vom 28. November 1978 - 4 RJ 127/77 - sowie des 1. Senats vom 15. März 1978 - 1/5 RJ 128/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 29).

    Der 4. Senat hat dabei die Voraussetzungen, unter denen vom "Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion" auszugehen ist, im wesentlichen wie der erkennende Senat konkretisiert (Urteil vom 19. Januar 1978 a.a.O.): In der Regel müsse der Vorarbeiter selbst Facharbeiter sein, Weisungsbefugnisse nicht nur gegenüber Angelernten und Hilfsarbeitern, sondern auch gegenüber Facharbeitern haben und wegen der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit - nicht etwa aufgrund des Lebensalters oder langjähriger Betriebszugehörigkeit - in der Spitzengruppe der Lohnskala stehen.

  • BSG, 27.04.1977 - 5 RJ 148/76

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Zumutbarkeit - Tätigkeit eines Pförtners -

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77
    In der tariflichen Einstufung des Hauptberufs und der Verweisungstätigkeit kommt zuverlässig zum Ausdruck, welchen qualitativen Wert die am Berufsleben teilnehmenden Bevölkerungskreise, d.h. die Tarifpartner einer bestimmten Berufstätigkeit zumessen (vgl. BSG Urteile vom 30. März 1977 a.a.O. 245; 27. April 1977 - 5 RJ 148/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 17; vom 19. Januar und 15. März 1978 a.a.O.).
  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 48/78

    Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Verweisbarkeit - Pauschale Verweisung -

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77
    Insoweit wird auf die - zur Veröffentlichung bestimmte - Entscheidung des Senats vom selben Tage (15. Februar 1979) in dem Rechtsstreit 5 RJ 48/78 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BSG verwiesen.
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 127/77

    Selbständiger Maurermeister - Verweisbarkeit

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77
    Dieser Rechtsprechung sind der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) - jedenfalls im Ergebnis - sowie der 1. Senat des BSG gefolgt (vgl. Urteile des 4. Senats vom 19. Januar 1978 - 4 RJ 81/77 -BSGE 45, 276, 278 = SozR 2200 § 1246 Nr. 27 und vom 28. November 1978 - 4 RJ 127/77 - sowie des 1. Senats vom 15. März 1978 - 1/5 RJ 128/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 16/70

    Berufsunfähigkeit - Gerüstbauvorarbeiter - Hilfsarbeitertätigkeiten

    Auszug aus BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77
    Schon in seiner Entscheidung vom 25. November 1971 (5 RKn 16/70 - BSGE 33, 231, 232) hat der Senat das Merkmal der Aufsichtsführung für sich allein nicht genügen lassen, um die Bedeutung des Vorarbeiters für den Betrieb zu erhöhen.
  • LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10

    Erneute Befristung einer Erwerbsminderungsrente nach Ablauf der neunjährigen

    Als Facharbeiter muss sich der Kläger nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung seines Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens 3 Monaten Dauer erfordern, wenn er dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 57; BSG vom 17. November 1987 - 5b RJ 10/87 = SozR 2200 § 1246 Nr. 152 - jeweils m. w. N.).
  • LSG Hessen, 21.11.2017 - L 2 R 356/14
    Dies alles kann jedoch dahingestellt bleiben, denn selbst wenn die Klägerin der Gruppe der Facharbeiter zuzuordnen ist, muss sie sich im Sinne des Mehrstufenschemas nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung ihres Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten Dauer erfordern, wenn sie dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteile vom 15. Februar 1979, 5 RJ 112/77 u. vom 17. November 1987, 5b RJ 10/87).
  • LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Denn ein Facharbeiter muss sich im Sinne des Mehrstufenschemas nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung seines Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten Dauer erfordern, wenn er dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteile vom 15. Februar 1979, 5 RJ 112/77 u. vom 17. November 1987, 5b RJ 10/87).
  • LSG Hessen, 30.05.2017 - L 2 R 381/15
    Ist der Kläger damit der Gruppe der Facharbeiter zuzuordnen, muss er sich im Sinne des Mehrstufenschemas nach den vom Bundessozialgericht entwickelten Grundsätzen zur Verwertung seines Restleistungsvermögens sozial zumutbar auf all diejenigen Tätigkeiten verweisen lassen, die zu den Facharbeiterberufen und den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen gehören oder die eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten Dauer erfordern, wenn er dazu gesundheitlich im Stande und beruflich fähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteile vom 15. Februar 1979, 5 RJ 112/77 u. vom 17. November 1987, 5b RJ 10/87).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86

    Rentenantrag eines berufsunfähigen Versicherten vor Beginn einer Maßnahme zur

    als seine zur Gruppe der Facharbeiter zählenden Arbeitskollegen (Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77).
  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
    Es beruht auf der Überlegung, daß sich in der Berufswelt der Arbeiter, bezogen auf die tarifliche Bewertung der einzelnen Tätigkeiten, mehrere hierarchisch geordnete Gruppen auffinden lassen, die durch Leitberufe, nämlich die des Vorarbeiters mit Leistungsfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Arbeiters (vgl dazu BSGE 45, 276, 278; Entscheidung des BSG vom 15. Februar 4979 - 5 RJ 112/77), des Facharbeiters, des angelernten Arbeiters und schließlich des Ungelernten charakterisiert werden.
  • BSG, 28.06.1979 - 4 RJ 53/78

    Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion - Berufsgruppensystem - Zugehörigkeit zur

    Schon deshalb fällt er als sogenannter "schlichter Vorarbeiter" nach den Urteilen des 5. Senats vom 30. März 1977 (BSGE 43, 243, 246) und vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77 - (S. 5) nicht unter die besondere Gruppe.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1981 - L 15 Kn 29/78
    Ein Betriebsstudienhauer ist als "besonders hoch qualifizierter Facharbeiter" (vgl BSG 1978-01-19 4 RJ 81/77 = BSGE 45, 276, BSG 1979-02-15 5 RJ 112/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 37) ebenso wie ein Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion nur auf solche Tätigkeiten zumutbar verweisbar, die nach ihrer tariflichen Einstufung zur Gruppe der Facharbeiter zählen.
  • BSG, 19.03.1981 - 4 RJ 145/79

    Anspruch auf Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bei Dupuytren'scher

    Diese hat für die Einstufung in die oberste Gruppe gefordert, daß der Versicherte Facharbeiter ist, eine besondere Stellung im Betrieb, die zu den besonderen Anforderungen iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO gehört, innehat, eine hoch qualifizierte Tätigkeit tatsächlich verrichtet und (nicht nur aufgrund des Lebensalters oder langjähriger Betriebszugehörigkeit) in der Spitzengruppe der Lohnskala der Arbeiter steht (Urteile vom 19.01.1978 - 4 RJ 81/77 - BSGE 45, 276 = SozR aaO Nr. 27 und vom 15.02.1979 - 5 RJ 112/77 = SozR aaO Nr. 37).
  • BSG, 11.09.1979 - 5 RJ 136/78
    es keinen Bedenken, den für die Frage zumutbarer Verweisungstätigkeiten maßgeblichen Hauptberuf des Klägers in die erste Leitgruppe (Vorarbeiter mit Vorgesetztenfunktion) einzureihen (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 112/77 - mwN).
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