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   BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77   

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BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 (https://dejure.org/1979,2994)
BSG, Entscheidung vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 (https://dejure.org/1979,2994)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 1979 - 5 RJ 122/77 (https://dejure.org/1979,2994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuordnung zum Leitberuf eines Facharbeiters ohne förmliche Ausbildung - Zumutbarkeit von Verweisungstätigkeiten - Verweisbarkeit eines Facharbeiters - Absichtliches Unterlassen der möglichen Beseitigung einer nicht absichtlich herbeigeführten Berufsunfähigkeit oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 48/78

    Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Verweisbarkeit - Pauschale Verweisung -

    Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77
    Darüber hinaus ist eine Verweisung des Facharbeiters auf ungelernte Tätigkeiten ausnahmsweise dann zulässig, wenn diese aufgrund besonderer Qualifikationsmerkmale wie ungelernte Tätigkeiten (sonstige Ausbildungsberufe) zu bewerten sind, wobei für die Bewertung in erster Linie die Tarifverträge maßgebend sind (vgl. hierzu BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 29 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - m.w.N.).

    Andernfalls ist die Verweisung grundsätzlich erst möglich, wenn die Einweisung und Einarbeitung abgeschlossen ist (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - m.w.N.).

  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs -

    Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung betont, daß ein Versicherter, der die Tätigkeit eines Facharbeiters nicht nur vorübergehend vollwertig verrichtet hat und entsprechend entlohnt worden ist, auch dann der Gruppe der Arbeiter mit dem Leitberuf eines Facharbeiters zuzuordnen ist, wenn er die vorgeschriebene oder übliche Ausbildung nicht durchlaufen hat, sondern sich die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten auf andere Weise angeeignet hat (vgl. insbesondere BSGE 17, 41, 43 = SozR Nr. 5 zu § 46 RKG; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 29 m.w.N.).

    Darüber hinaus ist eine Verweisung des Facharbeiters auf ungelernte Tätigkeiten ausnahmsweise dann zulässig, wenn diese aufgrund besonderer Qualifikationsmerkmale wie ungelernte Tätigkeiten (sonstige Ausbildungsberufe) zu bewerten sind, wobei für die Bewertung in erster Linie die Tarifverträge maßgebend sind (vgl. hierzu BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 29 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - m.w.N.).

  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 158/61
    Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77
    Zwar hat die Rechtsprechung des BSG bei seelischen Störungen eine Krankheit dann verneint, wenn sie durch Willensentschlüsse des Betroffenen behoben werden können (vgl. BSGE 21, 189, 191 = SozR Nr. 39 zu § 1246 RVO).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77
    Darüber hinaus ist eine Verweisung des Facharbeiters auf ungelernte Tätigkeiten ausnahmsweise dann zulässig, wenn diese aufgrund besonderer Qualifikationsmerkmale wie ungelernte Tätigkeiten (sonstige Ausbildungsberufe) zu bewerten sind, wobei für die Bewertung in erster Linie die Tarifverträge maßgebend sind (vgl. hierzu BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 29 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - m.w.N.).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77
    Darüber hinaus ist eine Verweisung des Facharbeiters auf ungelernte Tätigkeiten ausnahmsweise dann zulässig, wenn diese aufgrund besonderer Qualifikationsmerkmale wie ungelernte Tätigkeiten (sonstige Ausbildungsberufe) zu bewerten sind, wobei für die Bewertung in erster Linie die Tarifverträge maßgebend sind (vgl. hierzu BSGE 41, 129, 131 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; BSGE 43, 243, 246 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 29 und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15. Februar 1979 - 5 RJ 48/78 - m.w.N.).
  • BSG, 25.05.1961 - 5 RKn 3/60
    Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77
    Krankheit im Sinne dieser Vorschriften ist vielmehr ohne Rücksicht auf die Ursachen jeder regelwidrige Körper- und Geisteszustand (vgl. BSGE 14, 207, 211 = SozR Nr. 5 zu § 45 RKG).
  • BSG, 24.02.1976 - 5 RKn 22/75

    Reha-AnglG § 7 Abs. 2 stellt keine Rechtsgrundlage für die Versagung einer Rente

    Auszug aus BSG, 19.06.1979 - 5 RJ 122/77
    Wenn der Versicherte auch verpflichtet ist, in zumutbarem Umfang an der Beseitigung des Versicherungsfalles mitzuwirken und sich insbesondere medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen zu unterziehen, so ergeben sich die Folgen einer unberechtigterweise verweigerten Mitwirkung doch lediglich aus § 1243 RVO a.F. und § 66 Abs. 2 SGB 1 (vgl. hierzu BSG SozR 2200 § 1243 Nr. 1).
  • SG Dresden, 27.09.2019 - S 4 R 876/18

    Erwerbsminderungsrente auch bei fehlender Behandlung einer psychischen Erkrankung

    Denn die Behandlungsfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit einer Gesundheitsstörung steht nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts der Annahme von Erwerbsminderung nicht entgegen (BSG, Urteil vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 - Rn. 13, zitiert nach juris).

    Eine unterbliebene Behandlung führt auch ohne Rücksicht auf die Ursachen der Unterlassung nicht dazu, dass vorhandene Gesundheitsstörungen nicht als Krankheit im Rechtssinne anzusehen wären (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 - juris Rn. 14.).

    Vielmehr muss der Rentenversicherungsträger dann nach § 66 Abs. 2 SGB I vorgehen und nach erfolglos gebliebener Aufforderung zur Mitwirkung die Leistung ganz oder teilweise versagen oder entziehen (vgl. Ulrich Freudenberg in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, § 43 SGB VI, Rn. 64; vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 - juris Rn. 14.).

  • SG Oldenburg, 13.09.2017 - S 81 R 54/16

    Erwerbsminderung; Fehlende Behandlung; Psychische Erkrankung; Psychische

    Das zeigt systematisch, dass das Gesetz selbst davon ausgeht, dass die Behebbarkeit der Gesundheitsstörungen den Eintritt des Versicherungsfalles nicht verhindert (vgl. auch BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

    (So auch bereits: BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

    Das Bundessozialgericht hat zudem auch bereits entschieden, dass sogar die aktive Verweigerung einer Behandlung nicht dazu führt, dass eine Gesundheitsstörung nicht als Krankheit im Sinne von § 43 SGB VI anzusehen wäre (so etwa BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

    (BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

    Die Folgen einer unberechtigterweise verweigerten Mitwirkung ergeben sich allein aus § 66 Abs. 2, Abs. 3 SGB I. (vgl. hierzu bereits: BSG, Urt. v. 19.06.1979 - 5 RJ 122/77, zitiert nach juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2020 - L 5 R 1265/18

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Eine unterbliebene Behandlung führt - ohne Rücksicht auf die Ursachen der Unterlassung - auch nicht dazu, dass vorhandene Gesundheitsstörungen nicht als Krankheit im Rechtssinne anzusehen wären (vgl. BSG, Urteil vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 - in juris, dort Rn. 14.).
  • BSG, 28.09.2020 - B 13 R 45/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Rente wegen

    Das BSG hat hingegen bereits 1979 entschieden, dass die Behandlungsfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit einer festgestellten Gesundheitsstörung dem Eintritt des Versicherungsfalls nicht im Wege stehen und dass eine unterbliebene Behandlung es - ohne Rücksicht auf die Ursache der Unterlassung - nicht ausschließt, eine vorhandene Gesundheitsstörung als Krankheit einzuordnen (BSG Urteil vom 19.6.1979 - 5 RJ 122/77 - SozR 2200 § 1277 Nr. 2 RdNr 14) .
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 1194/19

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Dem Rentenversicherungsträger steht es in Konstellationen, in denen er eine fehlende adäquate Behandlung sieht, frei, nach § 66 Abs. 2, Abs. 3 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) vorzugehen und nach erfolglos gebliebener Aufforderung zur Mitwirkung die Leistung ganz oder teilweise zu versagen (vgl. dazu bereits BSG, Urteil vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 -, Juris).

    Vielmehr muss der Rentenversicherungsträger dann nach § 66 Abs. 2 SGB I vorgehen und nach erfolglos gebliebener Aufforderung zur Mitwirkung die Leistung ganz oder teilweise versagen oder entziehen (BSG, Urteile vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 -, Juris, Kampe in jurisPK-SGB I, § 63 Rdnr. 12).

    Eine unterbliebene Behandlung führt - ohne Rücksicht auf die Ursachen der Unterlassung - nicht dazu, dass vorhandene und gutachterlich festgestellte Gesundheitsstörungen nicht als Krankheit im Rechtssinne anzusehen wären (BSG, Urteil vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 -, Juris).

  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 19. Juni 1976 - 5 RJ 122/77 - (SozR 2200 § 1277 Nr. 2 = SozR 2200 § 1247 Nr. 25), auf die das LSG seine abweichende Rechtsauffassung stützt, nicht entgegen.
  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 79/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Zwar würde darin eine Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung liegen, denn das BSG hat bereits 1979 entschieden, dass die Behandlungsfähigkeit und Behandlungsbedürftigkeit einer festgestellten Gesundheitsstörung dem Eintritt des Versicherungsfalls nicht im Wege stehen und dass eine unterbliebene Behandlung es - ohne Rücksicht auf die Ursache der Unterlassung - nicht ausschließt, eine vorhandene Gesundheitsstörung als Krankheit einzuordnen ( BSG Urteil vom 19.6.1979 - 5 RJ 122/77 - SozR 2200 § 1277 Nr. 2 RdNr 14) .
  • BSG, 31.10.2018 - B 13 R 275/17 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auch die Verweigerung einer Behandlung führt nicht dazu, dass eine Gesundheitsstörung nicht als Krankheit iS von § 43 SGB VI anzusehen wäre und allenfalls ein Vorgehen des Rentenversicherungsträgers nach § 66 Abs. 2 SGB I kann nach dieser Rechtsprechung zum Versagen der Leistung führen (BSG Urteil vom 19.6.1979 - 5 RJ 122/77 - SozR 2200 § 1277 Nr. 2, Juris RdNr 13 ff mwN) .
  • LSG Baden-Württemberg, 26.05.2020 - L 9 R 1667/18

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Hier kommt allerdings eine Versagung oder Entziehung der Rente unter den Voraussetzungen des § 66 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) in Betracht (BSG, Urteil vom 19.06.1979 - 5 RJ 122/77 - SozR 2200 § 1277 Nr. 2; Reyels in jurisPK-SGB VI, § 103 Rn. 44; Kampe in jurisPK-SGB I, § 63 Rn. 12).
  • BSG, 26.06.2020 - B 5 R 48/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Bei fehlender Mitwirkung durch den Betroffenen könne eine Rente versagt oder entzogen werden, es sei aber nicht so, dass bereits die Voraussetzungen hierfür fehlen würden" ( BSG Urteil vom 19.6.1979 - 5 RJ 122/77) ,.
  • LSG Hamburg, 10.08.2018 - L 3 R 96/16
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2021 - L 9 R 4114/20
  • SG Gelsenkirchen, 19.08.2021 - S 39 R 250/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 2 RI 100/03
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