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   BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 18/97   

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BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 18/97 (https://dejure.org/1997,2759)
BSG, Entscheidung vom 10.09.1997 - 5 RJ 18/97 (https://dejure.org/1997,2759)
BSG, Entscheidung vom 10. September 1997 - 5 RJ 18/97 (https://dejure.org/1997,2759)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 81, 37
  • NVwZ-RR 1998, 272 (Ls.)
  • NZS 1998, 254
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1975 - 8 RU 46/74

    Bescheid - Rechtsbehelfsbelehrung - Unrichtigkeit - Zustellung im Ausland -

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 18/97
    Die insofern anders lautende höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG Urteil vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 46/74 - SozR 1500 § 66 Nr. 2; Urteil vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - SozR 1500 § 84 Nr. 1) stehe der Vertretenen Rechtsansicht nicht entgegen.

    Sie rügt die Verletzung formellen Bundesrechts, insbesondere der §§ 66 Abs. 1, 84 Abs. 2 und 91 Abs. 1 SGG, und trägt vor: Bei den sog "Auch-Stellen" iS des Urteils des BSG vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 46/74 - (SozR 1500 § 66 Nr. 2) handele es sich nicht nur um deutsche, sondern auch um ausländische Stellen.

    Mithin ist auch kein Verstoß gegen den Grundsatz zu befürchten, daß der Rechtsbehelf so einfach und klar wie möglich zu halten ist (BSG Urteil vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 46/74 - SozR 1500 § 66 Nr. 2).

    Mit seiner Entscheidung befindet sich der Senat auch nicht im Widerspruch zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung in den Urteilen des BSG vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 46/74 - (SozR 1500 § 66 Nr. 2) und vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - (SozR 1500 § 84 Nr. 1 ).

  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 225/75

    Widerspruchsschrift - Rechtzeitig eingereicht - Einsortierung kurz vor

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 18/97
    Die insofern anders lautende höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG Urteil vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 46/74 - SozR 1500 § 66 Nr. 2; Urteil vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - SozR 1500 § 84 Nr. 1) stehe der Vertretenen Rechtsansicht nicht entgegen.

    Mit seiner Entscheidung befindet sich der Senat auch nicht im Widerspruch zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung in den Urteilen des BSG vom 10. Dezember 1975 - 8 RU 46/74 - (SozR 1500 § 66 Nr. 2) und vom 11. August 1976 - 10 RV 225/75 - (SozR 1500 § 84 Nr. 1 ).

  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 61/80

    Rechtsbehelfsbelehrung - Erforderlicher Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung -

    Auszug aus BSG, 10.09.1997 - 5 RJ 18/97
    Die genannten Vorschriften beziehen sich ausdrücklich nur auf deutsche Stellen, insbesondere auch auf deutsche "Versicherungsträger" iS des § 29 Abs. 1 SGB IV (vgl BSG Urteil vom 18. Februar 1981 - 3 RK 61/80 - SozR 1500 § 66 Nr. 11).
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 21/06 R

    Verzinsungsbeginn - Beginn der Laufzeit - Beteiligung eines ausländischen

    Lediglich für die Entgegennahme des Antrags ist der nach ausländischem Recht zuständige Sozialversicherungsträger also auch weiterer "empfangszuständiger Leistungsträger" iS des deutschen Rentenversicherungsrechts (zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach Art. 33 Abs. 1 Satz 2 DJSVA: BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) ist, ohne sich mit dieser Frage näher zu befassen, von der Anwendbarkeit des Abk auch im Verhältnis zur Republik Bosnien und Herzegowina ausgegangen, obwohl die zuständigen Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) der durch die Regierungen erklärten Weiteranwendung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nicht in Form eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ) zugestimmt haben (vgl außerdem die Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats über die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Kroatien : BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7 und BSGE 80, 108 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 22 sowie des 13. Senats für die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Slowenien : Urteil vom 3. November 1994 - 13 RJ 61/93 = SozSich 1997, 75).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 22 R 988/12

    Rechtsmittelbelehrung

    Die genannte Rechtsprechung des BSG ist auch nicht durch das weitere Urteil des BSG vom 10. September 1997 - 5 RJ 18/97 (abgedruckt in BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7) berührt worden.

    Zum anderen ist dieses Urteil zu Art. 33 Abs. 1 Satz 1 des Deutsch-Jugoslawischen Abkommens über soziale Sicherheit vom 12. Oktober 1968 (DJSVA) ergangen und damit nicht zu Art. 86 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Mit Urteil vom 10. September 1997 - 5 RJ 18/97 hat das BSG allerdings entschieden, dass es sich bei den in Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DJSVA genannten zuständigen Trägern der kroatischen Sozialversicherung nicht um "Auch-Stellen", sondern um weitere Regel-Verwaltungsstellen zur Entgegennahme von u. a. Rechtsbehelfen handelt, so dass auch darüber in der Rechtsmittelbelehrung zu belehren ist.

    Angesichts der im Urteil des BSG vom 10. September 1997 - 5 RJ 18/97 - aufgezeigten beachtlichen Gründe für eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung ist dem BSG Gelegenheit gegeben zu prüfen, ob er für den Bereich des Rechts der Europäischen Union an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält.

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 V 7/98 R

    Bekanntgabe des Bescheids im Ausland - Dauer der Widerspruchsfrist gegen

    Nichts anderes gilt im Ergebnis auch für die vom 13. Senat des BSG ebenfalls entschiedenen Fälle vom 23. März 1995 (SozR 3-1500 § 66 Nr. 4) und 10. September 1997 (BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7).
  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 2/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 11) ist, ohne sich mit dieser Frage näher zu befassen von der Anwendbarkeit des Abk im Verhältnis zur Republik Bosnien und Herzegowina ausgegangen, obwohl die zuständigen Körperschaften (Bundestag und Bundesrat) der durch die Regierungen erklärten Weiteranwendung der deutsch-jugoslawischen Verträge im Verhältnis zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina nicht in Form eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz ) zugestimmt haben (vgl außerdem die Rechtsprechung des 5. und des 13. Senats über die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Kroatien : BSGE 81, 37 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 7 und BSGE 80, 108 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 22 sowie des 13. Senats für die Weitergeltung des Abk im Verhältnis zu Slowenien : Urteil vom 3. November 1994 - 13 RJ 61/93 = SozSich 1997, 75).
  • LSG Bayern, 13.10.2004 - L 2 U 54/03

    Entschädigung für Missbildungen der Leibesfrucht; Italienische Sprache in der

    Bei den im über-oder zwischenstaatlichen Recht den Staatsangehörigen jeweils anderer Länder eingeräumten Möglichkeiten, u.a. Rechtsbehelfe bei den entsprechenden zuständigen Stellen des anderen Vertragsstaates bzw. Mitgliedstaates einzulegen, handelt es sich vielmehr um im Vertragswege geschaffene Regel-Verwaltungsstellen zur Entgegennahme von Anträgen und Rechtsbehelfen über die notwendigerweise zu belehren ist (vgl. BSG SozR 3-1500 § 66 Nr. 7).

    Dem steht die vom Sozialgericht genannte Entscheidung BSGE 51, 202 nicht entgegen, denn darin ging es nur um die Frage, ob, wenn auf weitere deutsche Stellen zur Einlegung eines Rechtsbehelfes hingewiesen wurde, dieser Hinweis vollständig sein muss (vgl. BSG SozR 3-1500 § 66 Nr. 7).

  • LSG Bayern, 20.02.2002 - L 19 RJ 454/00

    Bewilligung einer Waisenrente wegen Gebrechlichkeit aus der Versicherung eines

    Für den Anwendungsbereich des Deutsch-Jugoslawischen Abkommens über soziale Sicherheit vom 12.10.1968 (DJSVA) hat das BSG bezüglich des gegen den Ausgangsbescheid der Verwaltung gegebenen, der Klageerhebung regelmäßig vorgeschalteten Widerspruchs (§ 78 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 SGG) entschieden, dass in unmittelbarer Anwendung von Art. 33 Abs. 1 des DJSVA als "Verwaltungsstellen" nach § 66 Abs. 1 SGG nicht nur der (deutsche) RV-Träger, sondern auch die im anderen Vertragsstaat (im dort entschiedenen Fall Kroatien) zuständigen Stellen gelten, die für die Annahme eines Antrags auf entsprechende Leistungen nach den für sie geltenden Rechtsvorschriften zugelassen sind (BSG, Urteil vom 10.09.1997 - 5 RJ 18/97 - in Breithaupt 1998, 766): Bestehen mehrere Möglichkeiten, den Rechtsbehelf einzulegen, muss sich die Belehrung auf alle Stellen erstrecken; es handle sich bei den in Art. 33 Abs. 1 DJSVA genannten Stellen nicht um sogenannte "Auch-Stellen", bei denen gem §§ 84 Abs. 2 und 91 Abs. 1 SGG trotz Unzuständigkeit der Empfängerbehörden ein Rechtsbehelf (nur) fristwahrend eingelegt werden kann, sondern um einen zweiten "Regelweg", der den Staatsangehörigen der am DJSVA beteiligten Länder im Vertragswege die Möglichkeit eingeräumt habe, bei der entsprechend zuständigen Stelle des anderen Vertragsstaates Anträge auf Sozialversicherungsleistungen zu stellen bzw dort Rechtsbehelfe einzulegen (BSG aaO).

    Entgegen der Auffassung des Klägers steht hierzu auch die Entscheidung des BSG vom 10.09.1997 (aaO) nicht in Widerspruch.

  • LSG Bayern, 10.01.2006 - L 5 R 592/03

    Verzinsung einer Nachzahlung der Erwerbsunfähigkeitsrente; Gleichstellung der

    Im gleichen Sinn habe das Bundessozialgericht am 10.09.1997 entschieden (SozR 3-1500 § 66 Nr. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - L 12 AS 1601/20
    Eine Rechtsmittelfrist wird aber nur in Gang gesetzt, wenn die Belehrung auch vollständig und richtig war (BSG Urteil vom 10.09.1997, 5 RJ 18/97, juris Rn. 14; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020, § 66 Rn. 5; Senger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Auflage 2020, § 66 Rn. 17).
  • LSG Bayern, 26.10.2005 - L 19 R 96/05

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Widerspruchsbescheid als

    Darüber hinaus hat die Beklagte nicht über die Möglichkeit belehrt, den Widerspruch gegen den Bescheid auch bei dem zuständigen türkischen Versicherungsträger einzulegen (BSG SozR 3-1500 § 66 Nr. 7).
  • LSG Bayern, 08.01.2010 - L 14 R 677/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - Versäumung der

  • LSG Bayern, 10.02.2011 - L 14 R 784/09

    Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2004 - L 2 KN 144/03

    Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; Fristbeginn für die Einlegung

  • LSG Bayern, 08.05.2001 - L 5 RJ 261/99

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit

  • LSG Bayern, 21.01.1998 - L 19 RJ 505/97

    Einlegung eines Rechtsbehelfs bei einer Stelle in einem anderen Vertragsstaat

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