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   BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93   

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https://dejure.org/1994,4579
BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93 (https://dejure.org/1994,4579)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 5 RJ 22/93 (https://dejure.org/1994,4579)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 5 RJ 22/93 (https://dejure.org/1994,4579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Umwandlung der Witwenrente in eine Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen des Anspruchs auf erhöhte Hinterbliebenenrente - Rechtlich beachtliche Verletzung der Anhörungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93
    Auch in dem der Entscheidung des 4. Senats vom 26. September 1991 (4 RK 4/91 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4) war dem Betroffenen weder vor Erlaß des Verwaltungsaktes noch mit dem Verwaltungsakt selbst der zugrunde gelegte Sachverhalt mitgeteilt worden.
  • BSG, 22.11.1984 - 2 RU 43/83

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Kostenverteilung

    Auszug aus BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93
    In dem vom LSG angeführten Urteil des 2. Senats vom 22. November 1984 (2 RU 43/83 = SozR 1300 § 24 Nr. 6) war nach dem vom BSG zugrunde gelegten Sachverhalt weder im Anhörungsschreiben noch im Bescheid der von der Behörde zugrunde gelegte Sachverhalt zutreffend wiedergegeben.
  • BSG, 24.07.1980 - 5 RKn 9/79

    Rentenumwandlungsbescheid - Rentenentziehungsbescheid - Erlaß eines Bescheides -

    Auszug aus BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93
    Der Senat hat schon in seiner zu § 34 SGB I ergangenen Entscheidung vom 24. Juli 1980 (5 RKn 9/79 = SozR 1200 § 34 Nr. 13) darauf hingewiesen, daß die Beanstandung einer systematischen Verletzung von § 34 SGB I (jetzt: § 24 SGB X) durch die Verwaltung nicht der Rechtsprechung obliegt, soweit der Versicherungsträger im Widerspruchsverfahren die Anhörung nachholen kann.
  • BSG, 24.07.1980 - 5 RKnU 1/79

    Anhörungsfrist - Heilung eines Formmangels - Nachholung einer Anhörung

    Auszug aus BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 22/93
    Der Senat hat die Anhörung als nachgeholt angesehen, wenn zwar die Anhörungsfrist unangemessen kurz war und deshalb die Anhörung nicht ordnungsgemäß war, der Betroffene jedoch nach Bescheiderteilung aber noch vor Klageerhebung sich zu den für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen geäußert hat (SozR 1200 § 34 Nr. 12).
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

    In Übereinstimmung mit den og Funktionen der Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X setzt eine solche Heilung zum einen voraus, dass entweder der Bescheid selbst alle wesentlichen Tatsachen nennt, auf die die Verwaltung die Entscheidung stützt, oder aber dem Betroffenen diese Tatsachen bereits bekannt sind (s Senatsurteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 22/93, HVBG-Info 1994, 1829).

    Ebenso aber, wie bereits bekannte Tatsachen nicht noch einmal wiederholt werden müssen (Senatsurteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 22/93, HVBG-Info 1994, 1829), bedarf es keines besonderen Hinweises auf eine Äußerungsmöglichkeit, wenn dies für den Betroffenen zu erkennen war.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2006 - L 8 AS 4314/05

    Berufung - Streitgenossenschaft - Streitwert - fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

    Im vorliegenden Fall genügt hierfür die Durchführung des Widerspruchsverfahrens, da die Beklagte im Bescheid vom 12.07.2005 die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen angegeben und den Widerspruch sachlich (inhaltlich) beschieden hat (vgl. BSG 24.03.1994 - 5 RJ 22/93 - ).
  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

    Dem Betroffenen auch in ihrer Relevanz für die Verwaltungsentscheidung bekannte Tatsachen brauchen im Rahmen der Anhörung nicht gesondert aufgeführt zu werden (vgl BSG vom 24. März 1994 - 5 RJ 22/93, HVBG-Info 1994, 1829).
  • BSG, 19.10.2000 - B 8 KN 8/99 R

    Rechtsbehelfsfrist beim Berichtigungsbescheid, Verringerung des Rentenzahlbetrags

    Das LSG ist davon ausgegangen, daß der Bescheid vom "12. August 1997" im unmittelbaren Anschluß an die Absendung des Anhörungsschreibens vom 11. August 1997 erging, hat sich jedoch mit der - dann zutreffenden - Erwägung beholfen, daß der Anhörungsfehler jedenfalls im Widerspruchsverfahren geheilt sei (so für die angenommene Fallgestaltung bereits BSG vom 24. März 1994 - 5 RJ 22/93, HVBG-INFO 1994, 1829).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2003 - L 4 (3) RA 91/00

    Rentenversicherung

    Es ist nicht erforderlich, dass eine bisher nicht ordnungsgemäß durchgeführte Anhörung nach Erlass des Bescheides während des Widerspruchsverfahrens vollständig neu erfolgt, sondern es genügt, dass die Beklagte im Bescheid die für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen angegeben hat, um von einem Nachholen der Anhörung im Widerspruchsverfahren auszugehen (BSG, Urteil vom 24.03.1994, 5 RJ 22/93; SozR 3-4100 § 117 Nr. 11).
  • LSG Sachsen, 22.05.2001 - L 3 AL 106/00

    Vorliegen einer fehlerhaften Anhörung; Nachholung einer Anhörung im

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist die Anhörung als nachgeholt anzusehen, wenn zwar die Anhörungsfrist unangemessen kurz war und deshalb die Anhörung nicht ordnungsgemäß war, der Betroffene jedoch nach Bescheiderlass aber noch vor Klageerhebung sich zu den für die Entscheidung maßgeblichen Tatsachen geäußert hat (BSG, SozR 1200 § 34 Nr. 12; BSG, Urteil vom 24.03.1994, 5 RJ 22/93).

    Dieser Zweck ist schon dann erreicht, wenn die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen dem Betroffenen bekannt gemacht worden sind und er vor der abschließenden Entscheidung hinreichend Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen (BSG, Urteil vom 24.03.1994, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2002 - L 7 V 27/02

    Voraussetzungen des versorgungsrechtlichen Anspruchs auf Auszahlung der

    Entscheidungserheblich sind alle Tatsachen, die zum Ergebnis der Verwaltungsentscheidung beigetragen haben, auf die sich der Beklagte gestützt hat (BSG, Urteil vom 14.07.1994, 7 RAr 104/93, SozR 3-4100 § 117 AFG Nr. 11; Urteil vom 24.03.1994, 5 RJ 22/93).
  • LSG Sachsen, 28.08.2014 - L 7 AS 836/14
    Die zunächst vor Erlass des Bescheides vom 15.05.2014 fehlende Anhörung (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)) ist mit Erlass des Bescheides vom 15.05.2014 bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nachgeholt worden (BSG, Urteil vom 24.03.1994 - 5 RJ 22/93; BSG, Urteil vom 23.06.1993 - 9/9a RVs 1/92; BSG, Urteil vom 19.09.2000 - B 9 SB 1/00 R, alle juris).
  • SG Lüneburg, 19.05.2008 - S 25 AS 25/08

    Anrechnung von fiktivem Einkommen wegen eines stationären Aufenthaltes im Rahmen

    Im vorliegenden Fall genügt hierfür die Durchführung des Widerspruchsverfahrens, da die Beklagte im Bescheid vom 27. November 2007 die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen angegeben und den Widerspruch sachlich (inhaltlich) beschieden hat (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. März 1994, - 5 RJ 22/93).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2015 - L 8 U 1733/12
    Die für die Entscheidung maßgebenden Tatsachen müssen dann so rechtzeitig vor Erlass des Widerspruchsbescheids bekanntgegeben werden, dass die Beteiligten auf die Entscheidung der Widerspruchsbehörde noch einwirken können (vgl. BSG v. 24.03.1994 - 5 RJ 22/93 = HVBG-Info 1994, 1829).
  • SG Lüneburg, 27.09.2006 - S 25 AS 605/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zuflussprinzip -

  • LSG Saarland, 18.02.1999 - L 6 AL 6/98

    Berücksichtigung des Vertrauensschutzes bei Rücknahme eines rechtswidrigen

  • SG Karlsruhe, 29.09.2005 - S 15 AS 3463/05
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1997 - 16 A 6976/95
  • SG Lüneburg, 29.07.2008 - S 3 U 23/07

    Forderung von Beiträgen für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten i.R.d.

  • SG Lüneburg, 25.08.2008 - S 25 AS 1185/06

    Sozialrechtliche Ausgestaltung der Höhe des Leistungsanspruchs einer dreiköpfigen

  • SG Lüneburg, 22.09.2006 - S 25 AS 605/06
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