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   BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 76/89   

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BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 76/89 (https://dejure.org/1990,2046)
BSG, Entscheidung vom 13.09.1990 - 5 RJ 76/89 (https://dejure.org/1990,2046)
BSG, Entscheidung vom 13. September 1990 - 5 RJ 76/89 (https://dejure.org/1990,2046)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 67, 214
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.06.1983 - 4 RJ 59/82

    Beitragszeit - Rentenversicherung - Berechnung einer Rente - Rentenerhöhung

    Auszug aus BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 76/89
    Maßgebend ist daher, ob nach polnischem Recht berücksichtigungsfähige Zeiten vorliegen, die dann vom deutschen Rentenversicherungsträger zu übernehmen sind (vgl BSG SozR 6710 Art. 4 Nr. 4).

    Diese Beurteilung ist Auslegung eines ratifizierten und verkündeten Staatsvertrages, die durch das Revisionsgericht nachzuprüfen ist (vgl BSG SozR 6710 Art. 4 Nr. 4; BVerwGE 44, 160 [BVerwG 08.11.1973 - V C 29/71]).

    Das Landessozialgericht (LSG) hat - insoweit in Anwendung des gemäß § 162 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nicht revisiblen polnischen Rechts (vgl BSG SozR 6710 Art. 4 Nr. 4) - festgestellt, daß diese Zeiten nach dem GRentenVers Arbeitnehmer aF als hinzurechenbare Zeiten (in Art. 13 des GRentenVers Arbeitnehmer nF als "anrechenbare Beschäftigungszeiten" bezeichnet) in Betracht kommen.

    Es kann im vorliegenden Fall offenbleiben, ob "hinzurechenbare" bzw "anrechenbare" Beschäftigungszeiten überhaupt zu den nach Art. 4 Abs. 2 DPSVA iVm Art. 2 Zustimmungsgesetz aF zu berücksichtigenden Beschäftigungszeiten zählen (vgl dazu schon BSG SozR 6710 Art. 4 Nr. 4).

  • BVerwG, 08.11.1973 - V C 29.71

    Feststellung eines kriegsbedingten Schadens - Rückzahlung einer überzahlten

    Auszug aus BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 76/89
    Diese Beurteilung ist Auslegung eines ratifizierten und verkündeten Staatsvertrages, die durch das Revisionsgericht nachzuprüfen ist (vgl BSG SozR 6710 Art. 4 Nr. 4; BVerwGE 44, 160 [BVerwG 08.11.1973 - V C 29/71]).
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 105/11 R

    Rückforderungsanspruch des Rentenversicherungsträgers gegenüber Erben bei

    Bei Feststellungen, die die Tatsacheninstanz zum ausländischen Recht trifft, der darauf beruhenden Rechtsauslegung und den aus dem ausländischen Recht gezogenen Schlussfolgerungen handelt es sich um nicht revisibles Recht iS von § 162 SGG (vgl zB BSGE 67, 214, 218 = SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 1 S 4; BSGE 68, 184, 187 = SozR 3-2400 § 18a Nr. 2 S 13) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2010 - L 2 KN 6/08
    Mit der am 19. Februar 2008 eingelegten Berufung macht der Kläger geltend, dass die in der polnischen Sozialversicherung für Landwirte zurückgelegten Versicherungszeiten auch unter Einbeziehung des Urteils des BSG vom 13. September 1990 (5 RJ 76/89) zu berücksichtigen seien, da er aufgrund dieser Zeiten in Polen keine Rentenansprüche erworben habe.

    Maßgebend ist daher, ob nach polnischem Recht berücksichtigungsfähige Zeiten vorliegen, die dann vom deutschen Rentenversicherungsträger zu übernehmen sind (BSG, U.v. 13. September 1990 - 5 RJ 76/89 - SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 1).

    Schon bei Abschluss des DPSVA 1975 sind demnach nicht alle seinerzeit nach polnischem Recht zur Sozialversicherung gehörenden Systeme in dieses Abkommen einbezogen worden (BSG, U.v. 13. September 1990, aaO).

    Das am 1. Januar 1983 in Kraft getretenen polnischen Gesetzes über die Sozialversicherung von selbständigen Landwirten und ihrer Familienmitglieder vom 14. Dezember 1982 (GSozVers Landwirte nF) löste das polnische Gesetz über die Altersversorgung sowie andere Leistungen für Landwirte und deren Familienangehörige vom 27. Oktober 1977 ab (vgl. BSG, U.v. 13. September 1990, aaO).

    Durch diese Regelung soll klargestellt werden (BSG, U.v. 13. September 1990, aaO), dass Zeiten, die bei Versicherten, die ihr Arbeitsleben in Deutschland zurückgelegt haben, nicht berücksichtigt werden können, auch nicht bei Versicherten aus Polen und wegen der Besonderheiten des polnischen Sozialversicherungssystems zu berücksichtigen sind (vgl BT-Drucks 5530 S 69).

    Ein solches System stellte die polnische Sozialversicherung für Landwirte nicht dar (BSG, U.v. 13. September 1990, aaO, und U.v. 28. November 1990 - 5 RJ 43/89).

    Nicht erfasst sind dagegen Beitragszeiten pflicht- oder freiwillig versicherter Personen, die bei einem für Selbständige errichteten Versicherungsträger entrichtet sind (BSG, U.v. 13. September 1990 aaO mwN).

    Für dieses System besteht auch ein eigener "Rentenfond" wie sich auch aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage am 21. April 1986 ergibt (vgl BT-Drucks 10/5409 S 18 und BSG, U.v. 13. September 1990, aaO).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland -

    Die Feststellungen, die die Tatsacheninstanz auf dieser Grundlage zum ausländischen Recht trifft, die darauf beruhende Rechtsauslegung und die aus dem ausländischen Recht gezogenen Schlussfolgerungen hat das BSG seiner Entscheidung unverändert zugrunde zu legen, weil es sich insoweit um nichtrevisibles Recht iS von § 162 SGG handelt (s Senatsurteil vom 13.9.1990 - 5 RJ 76/89 - BSGE 67, 214, 218 = SozR 3 - 6710 Art. 4 Nr. 1 S 4; BSGE 68, 184, 187 = SozR 3 - 2400 § 18a Nr. 2 S 13; BSG SozR 5050 § 15 FRG Nrn 37, 38, 40; BSGE 25, 20, 23 = SozR Nr. 15 zu § 1291 RVO) .
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91

    Landwirt - Selbständig - CSSR - Sondersystem - Auslegung - Ausländisches Recht -

    Derartige Beitragszeiten pflicht- oder freiwillig versicherter Personen, die bei einem ausschließlich für Selbständige errichteten Versicherungsträger zurückgelegt worden sind, werden von § 15 Abs. 2 Satz 1 FRG nicht erfaßt (BSGE 67, 214 = SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 1 S 6 f mwN; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1991 - 4 RA 20/90 -, MittLVABE 1991, 299 ff).

    Deswegen ist dem 5. Senat des BSG (BSGE 67, 214 = SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 1) darin zu folgen, daß ein Sondersystem nicht allein deswegen abgelehnt werden kann, weil in einem Land nur ein Träger der Sozialen Sicherheit besteht.

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 20/90

    Berücksichtigung von Zeiten selbstständiger Tätigkeit in Polen bei der Berechnung

    Nach dem bereits erwähnten Art. 4 Abs. 2 DPSVA i.V.m. dem - insoweit unverändert gebliebenen - Art. 2 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes sind die nach dem polnischen Rentenversicherungsrecht zu berücksichtigenden Zeiten vom deutschen Rentenversicherungsträger zu übernehmen (s dazu Urteil des Senats vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 59/82 = SozR 6710 Art. 4 Nr. 4, S 7; ebenso der 5. Senat im Urteil vom 13. September 1990 - 5 RJ 76/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Andere als die in Art. 2 Abs. 1 DPSVA genannten Versorgungsysteme werden somit nach Wortlaut und Sinngehalt der Vorschrift nicht erfaßt (ebenso für das Versorgungssystem der Landwirte: Urteil des 5. Senats vom 13. September 1990 - aaO).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat es in diesem Zusammenhang bisher offengelassen, ob alle anrechenbaren Zeiten nach Art. 10 aaO (dazu BSG SozR 6710 Art. 4 Nr. 4 S 7) bzw alle hinzurechenbaren Zeiten nach Art. 13 aaO (dazu Urteil des 5. Senats vom 13. September 1990 - aaO) generell nach dem Abkommensrecht berücksichtigungsfähige Zeiten, also "gleichgestellte" Zeiten iS des Art. 4 Abs. 2 des DPSVA sein können.

  • BSG, 29.08.1991 - 1 RA 21/90

    Anerkennung von in Polen zurückgelegten Beschäftigungszeiten bei der Berechnung

    Nach Art. 4 Abs. 2 DPSVA i.V.m. dem - insoweit unverändert gebliebenen - Art. 2 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes sind die nach dem polnischen Rentenversicherungsrecht zu berücksichtigenden Zeiten vom deutschen Rentenversicherungsträger zu übernehmen (s dazu Urteil des Senats vom 21. Juni 1983 - 4 RJ 59/82 = SozR 6710 Art. 4 Nr. 4, S 7; ebenso der 5. Senat im Urteil vom 13. September 1990 - 5 RJ 76/89 = BSGE 67, 214; zuletzt Urteil des Senats vom 28. Februar 1991 - 4 RA 20/90).

    Andere als die in Art. 2 Abs. 1 DPSVA genannten Versorgungssysteme werden somit nach Wortlaut und Sinngehalt der Vorschrift nicht erfaßt (ebenso für das Versorgungssystem der Landwirte: Urteil des 5. Senats vom 13. September 1990 aaO; für Handwerker: Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1991).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat es in diesem Zusammenhang bisher offengelassen, ob alle anrechenbaren Zeiten nach Art. 10 aaO (dazu BSG SozR 6710 Art. 4 Nr. 4 S 7) bzw alle hinzurechenbaren Zeiten nach Art. 13 aaO (dazu Urteil des 5. Senats vom 13. September 1990 - aaO) generell nach dem Abkommensrecht berücksichtigungsfähige Zeiten, also "gleichgestellte" Zeiten iS des Art. 4 Abs. 2 des DPSVA sein können.

  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 39/90

    Bindung des Revisionsgerichts an Feststellungen der Tatsacheninstanz zu

    Die von der Tatsacheninstanz zum ausländischen Recht getroffenen Feststellungen, die darauf beruhende Rechtsauslegung und die aus dem ausländischen Recht gezogenen Schlußfolgerungen sind infolgedessen, weil es sich insoweit um nichtrevisibles Recht handelt, unverändert der Entscheidung über die Revision zugrunde zu legen (s BSGE 25, 20, 23 = SozR Nr. 15 zu § 1291 RVO; BSG SozR 5050 § 15 FRG Nrn 37, 38, 40; zuletzt 5. Senat, Urteile vom 13. September 1990 - BSGE 67, 214 = SozR 3 - 6710 Art. 4 Nr. 1 - und 5 RJ 86/89).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - L 18 R 965/17

    Höhe der Regelaltersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Die konkrete Bezugnahme in Art. 2 Abs. 1 Abk Polen RV/UV 1975 auf die Altersversorgung der Arbeitnehmer schließt die Ausweitung des sachlichen Geltungsbereichs des Abk Polen RV/UV 1975 auf Versorgungssysteme eigener Art - wie das Sozialleistungssystem der Landwirte nach dem GSozVers Landwirte aF - aus (BSG, Urteil vom 13.9.1990; Aktenzeichen (Az) 5 RJ 76/89 -, BSGE 67, 214-221, SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 1).

    Aus diesen differenzierten Regelungen ist zu folgern, dass Landwirte grundsätzlich nicht als abhängig Beschäftigte iSv § 15 Abs. 2 Satz 1 FRG anzusehen wären (BSG, Urteil vom 13.9.1990, Az 5 RJ 76/89).

  • SG Hildesheim, 17.10.2006 - S 5 RJ 57/02
    Dies habe auch das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 13.09.1990 - 5 RJ 76/89 - für einen Sachverhalt, der unter das deutsch-polnische Versicherungsabkommen vom 09.10.1075 gefallen sei, entschieden.

    Andere als die in Art. 2 Abs. 1 DPSVA genannten Versorgungssysteme werden somit nach Wortlaut und Sinngehalt der Vorschrift nicht erfasst (vgl. hierzu auch das von der Beklagten zitierte Urteil des BSG vom 13.09.1990 - 5 RJ 76/89).

  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 16/89

    Rechtsnatur der Schweizer einfachen Altersrente und ihrer Vergleichbarkeit iS von

    Deshalb sind die von der Tatsacheninstanz zum ausländischen Recht getroffenen Feststellungen, die darauf beruhende Rechtsauslegung und die aus dem ausländischen Recht gezogenen Schlußfolgerungen für Zweck und Funktion dieser Vorschriften auch der Revisionsentscheidung zugrunde zu legen (BSGE 25, 20, 23 = SozR Nr. 15 zu § 1291 RVO ; BSG SozR 5050 § 15 FRG Nrn 37, 38 und 40; zuletzt 5. Senat, Urteile vom 13. September 1990, 5 RJ 76/89 = SozR 3 - 6710 Art. 4 Nr. 1 und 5 RJ 86/89), sofern nicht das Verfahren, das zu diesen Erkenntnissen geführt hat, mit wirksamen Verfahrensrügen angegriffen worden ist.
  • BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 43/89
  • BSG, 01.02.2000 - B 8 KN 4/98 R

    Zumutbare Verweisung, Arbeitsunfähigkeit in Polen als Ausfallzeit

  • BSG, 15.05.2014 - B 12 KR 86/13 B
  • BSG, 04.01.2001 - B 11 AL 167/00 B

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97

    Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 R 5098/14
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2007 - L 3 RJ 76/04

    Anrechnung einer Tätigkeit als Agenturkraft in Polen als Versicherungszeit

  • LSG Bayern, 21.08.2001 - L 6 RJ 640/00

    Anerkennung weiterer Versicherungszeiten bei der Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 15/89

    Einkommensarten mit Erwerbsersatzfunktion - Voraussetzungen für das "Ruhen" der

  • BSG, 31.03.2008 - B 13 R 49/08 B
  • SG Aachen, 11.08.2017 - S 6 R 152/16
  • BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 86/89
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2010 - L 2 R 3464/09
  • BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 47/89
  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - L 5 R 5048/13
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