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   BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57   

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https://dejure.org/1958,6741
BSG, 21.11.1958 - 5 RKn 33/57 (https://dejure.org/1958,6741)
BSG, Entscheidung vom 21.11.1958 - 5 RKn 33/57 (https://dejure.org/1958,6741)
BSG, Entscheidung vom 21. November 1958 - 5 RKn 33/57 (https://dejure.org/1958,6741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Berufskrankheit - Meniskusschädigungen eines Bergmanns als Berufskrankheit - Ursächlicher Zusammenhang zwischen der Beschäftigung und dem Meniskusschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 8, 245
 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 -

    Andererseits ist es grundsätzlich denkbar, dass bei einem klar erkennbaren Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen Einwirkung und Erkrankung dieser alleine für die Bejahung der Kausalität genügt, wenn keine Anhaltspunkte für eine alternative (innere oder äußere) Ursache für die Erkrankung bestehen (BSG vom 9.5.2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, RdNr 20; vgl zu typischen Geschehensabläufen beim Arbeitsunfall BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 43 RdNr 30; s auch bereits BSG vom 21.11.1958 - 5 RKn 33/57 - BSGE 8, 245, 247; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 128 RdNr 9 ff; s zum zulässigen Schluss von einer berufsbedingt erhöhten Ansteckungsgefahr auf eine berufliche Ursache der aufgetretenen Infektionskrankheit, wenn neben der Gefährdung durch die versicherte Tätigkeit keine anderen, dem privaten Lebensbereich zuzuordnenden Infektionsrisiken bestanden haben BSG vom 21.3.2006 - B 2 U 19/05 R - juris RdNr 16; vgl zur Verursachung von Meniskusschäden bei Bergleuten BSG vom 27.11.1986 - 5a RKnU 3/85 - SozR 5670 Anl 1 Nr. 2102 Nr. 2 RdNr 12) .
  • BSG, 12.02.1998 - B 8 KN 3/96 U R

    Unfallversicherung - sozialgerichtliches Verfahren - Beweiswürdigung -

    Der Beweisbelastete kann sich dann auf den Ablauf nach der Lebenserfahrung nicht mehr berufen, sondern bedarf zur Durchsetzung seines Anspruchs vollständig des Beweises aller anspruchsbegründenden Tatsachen (vgl BSG vom 21. November 1958, BSGE 8, 245, 247, stRspr).

    Bei der Aufnahme der Meniskusschäden in die Liste der BKen ist der Verordnungsgeber hinsichtlich des hier in Rede stehenden typischen Geschehensablaufs gemäß § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO davon ausgegangen, daß nach allgemeiner Erfahrung Bergleute in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung besonderen Einwirkungen bei der Arbeit ausgesetzt (gewesen) sind (BSG vom 21. November 1958, aaO S 247; 27. November 1986 aaO S 2).

    Der Anscheinsbeweis für das Vorliegen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit und schädigender Einwirkung ist demnach geführt, wenn der Versicherte während seiner Untertagetätigkeit mindestens drei Jahre regelmäßig irgendeine Tätigkeit in hockender, kniender oder liegender Körperhaltung verrichtet oder in schräger Lage in niederen (geringmächtigen) Flözen gearbeitet hat (BSG vom 21. November 1958, BSGE 8, 245, 247; 20. Juni 1995 - 8 RKnU 2/94 - S 9 des Urteilsabdrucks, insoweit nicht veröffentlicht in SozR 3-5679 Art. 3 Nr. 1, s aber NZS 1995, 556, 558 und SGb 1996, 430, 432 m Anm Brandenburg; s a Kompaß 1997, 200 m Anm Bonnermann).

    Nachdem der Anscheinsbeweis hier nicht zum Erfolg führt, muß geprüft werden, ob der Ursachennachweis nicht auf andere Weise als erbracht angesehen werden kann (vgl BSG vom 21. November 1958 aaO S 247).

  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VS 1/05 R

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung -

    (3.1) Der im Zivilrecht entwickelte Grundsatz vom Beweis des ersten Anscheins (§ 118 iVm § 202 SGG) ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbar (BSGE 8, 245, 247; 10, 46, 50; 12, 242, 246 = SozR Nr. 27 zu § 542 aF RVO; BSGE 19, 54 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO).
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