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   BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 69/59   

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BSG, 01.12.1960 - 5 RKn 69/59 (https://dejure.org/1960,9397)
BSG, Entscheidung vom 01.12.1960 - 5 RKn 69/59 (https://dejure.org/1960,9397)
BSG, Entscheidung vom 01. Dezember 1960 - 5 RKn 69/59 (https://dejure.org/1960,9397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 13, 178
  • MDR 1961, 357
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

    Der mit § 130 Abs. 1 SGG verfolgte Zweck der Beschleunigung des Verfahrens und einer Entlastung des Gerichts von den notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs, die der Beklagte besser treffen kann (vgl BSGE 13, 178 ff = SozR Nr. 3 zu § 130 SGG) , wird daher auch in der vorliegenden Fallkonstellation erreicht.
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Das ist der Fall bei Handlungen des Verletzten zwecks Empfangnahme des Lohnes (BSG vom 1.12.1960 - 5 RKn 69/59 - BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO unter Bezugnahme auf RVA EuM Bd 20, 31; 26, 165; 33, 270) oder zur Geltendmachung von (vermeintlichen) Fehlern bei der Lohnabrechnung (BSG vom 1.12.1960 - 5 RKn 69/59 - BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO) oder zum Abtransport von Deputatholz als Teil der Vergütung (BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 21/98 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 34) .

    In diesen Fällen ist der Beschäftigte zivilrechtlich gehalten, dem Unternehmer zu ermöglichen, seine Hauptpflicht (§ 611 Abs. 1 BGB) zu erfüllen, die Vergütung zur rechten Zeit, am rechten Ort, in rechter Weise und in richtiger Höhe zu leisten (vgl BSG vom 4.5.1999 - B 2 U 21/98 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 34 ua unter Hinweis auf BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO aF; BSGE 41, 207 = SozR 2200 § 548 Nr. 16; BSGE 43, 119, 121 = SozR 2200 § 548 Nr. 28) .

  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der

    Eine derart verfassungswidrige Gesetzeshandhabung setzt sich - über die oben genannte Wertungswidersprüchlichkeit hinaus - auch noch in Gegensatz zu der von § 130 SGG bezweckten Verfahrensbeschleunigung und Entlassung der Gerichte, die durch die Beschränkung auf ein Grundurteil zum Zwecke einer schnelleren Entscheidung von den - oftmals - komplizierten - für die Behörde zumeist einfacheren - Ermittlungen zur Anspruchshöhe befreit werden sollen (s hierzu: BSGE 13, 178, 181; Meyer-Ladewig, aaO, § 130 RdNr 1; Bley in: Gesamtkommentar, Stand: Dezember 1994, § 130 RdNr 1b; Pawlak in: Hennig, SGG, Stand: Juni 1996, § 130 RdNr 7); gerade auch ein Verweis auf sog Untätigkeitsklagen iS von § 88 Abs. 1 SGG nach bereits erstrittenem "Grundurteil" ist damit nicht vereinbar (ebenso bereits LSG Baden-Württemberg, Breithaupt 1995, 806, 808).
  • LSG Sachsen, 12.03.2020 - L 8 SO 22/15

    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ;

    Der mit § 130 Abs. 1 SGG verfolgte Zweck der Beschleunigung des Verfahrens und einer Entlastung des Gerichts von den notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs, die die Beklagte besser treffen kann, wird daher auch in der vorliegenden Fallkonstellation erreicht (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1960 - 5 RKn 69/59 - juris Rn. 14 = BSGE 13, 178 ff).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 23/86

    Verurteilung zur Beitragsrückzahlung nach § 7 VersorgAusglHärteG

    Dabei reicht es für den Erlaß eines Grundurteils aus, daß es das Gericht - bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen im übrigen - für wahrscheinlich ansieht, daß der Leistungsanspruch in einer Mindesthöhe besteht (BSGE 13, 178, 181 = SozR Nr. 3 zu § 130 SGG; Bley in Gesamtkommentar zur Sozialversicherung, § 130 SGG Anm 4 b S 1196/1 mwN).

    Es bedarf hier keiner weiteren Erörterung, ob die Beklagte in dem späteren, das Grundurteil ausführenden Bescheid die Rückzahlung wegen Fehlens der vom Gericht angenommenen Grundvoraussetzungen ablehnen könnte (vgl BSGE 13, 178, 181) und dementsprechend auch Erstattung der vorläufigen Leistung (entsprechend § 42 Abs. 2 Satz 2 SGB I; vgl Bley, aaO, § 130 Anm 6 b mwN) verlangen könnte, wenn sich nachträglich herausstellen sollte, daß entgegen der gerichtlichen Annahme ein Rückzahlungsanspruch auch nicht in der für wahrscheinlich erachteten Mindesthöhe besteht - etwa deshalb, weil die Beigeladene zu 2) aufgrund einer zwischenzeitlichen Rechtsänderung höhere als die in § 4 Abs. 2 VAHRG genannten Leistungen in Anspruch genommen hätte.

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - L 6 VS 4343/00

    Wegeunfall in der Soldatenversorgung - persönliche Abholung des Wehrsoldes in der

    Im Übrigen habe der Kläger seinen Wehrsold nur abholen wollen; ein darüber hinausgehender Klärungsbedarf (wie er dem vom BSG entschiedenen Fall in BSGE 13, 178 zugrunde gelegen habe), der das Aufsuchen des Rechnungsführers in der Kaserne erfordert hätte, habe nicht bestanden.

    Damit stand auch der Weg von der Wohnung zum Lohnbüro unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und zwar allgemein und nicht, wie der Beklagte meint, nur bei besonderem Informationsbedarf des Versicherten bezüglich seines Lohnes (vgl. BSGE 13, 178/179 und BSGE 41, 207, 208, 209).

  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 21/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Abtransport - Deputatholz -

    Daher stehen seit jeher auch die mit dem Lohnempfang zusammenhängenden Wege eines Versicherten, zB von der Baustelle bzw von seiner Wohnung zum Lohnbüro, unter Unfallversicherungsschutz (BSGE 13, 178 = SozR Nr. 31 zu § 543 RVO aF; BSGE 41, 207 = SozR 2200 § 548 Nr. 16; BSGE 43, 119, 121 = SozR 2200 § 548 Nr. 28; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 483e; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 30; Podzun/Platz, Unfallsachbearbeiter, Kennzahl 095 S 5 f; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 8 RdNrn 119 f; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, 12. Aufl, SGB VII, § 8 RdNr 171 unter dem Stichwort Geldabheben vom Konto).
  • BSG, 25.02.1976 - 8 RU 58/75

    Unfallversicherungsschutz - Bezahlter Erholungsurlaub - Abholen eines

    In Übereinstimmung mit dem LSG folgt auch der erkennende Senat der in Rechtsprechung und Schrifttum von jeher vertretenen Auffassung, daß der Lohnempfang im Lohnbüro des Beschäftigungsunternehmens im Regelfall nicht überwiegend eigenwirtschaftlichen Interessen, sondern wesentlich auch denen des Unternehmens dient, daß bei dem Antrag oder dem Empfang von Lohnvorauszahlungen jedoch das eigenwirtschaftliche Interesse des Versicherten überwiegt und deshalb kein Versicherungsschutz in der Unfallversicherung besteht (so BSG 13, 178, 179; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand Februar 1975 , II S. 483, 484 mit weiteren Hinweisen auch auf die Rechtsprechung des früheren Reichsversicherungsamts -RVA-).

    So hat etwa der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG 13, 178, 180) schon für die Zeit vor dem Inkrafttreten des UVNG entschieden, der weg zum Lohnbüro stehe auch dann unter Unfallversicherungsschutz, wenn der Arbeitnehmer auch nur einen vermeintlichen Fehler in der Lohnabrechnung beanstanden wolle, und es sei nicht erforderlich, daß diese Beanstandung zur rechten Zeit vorgebracht werde und nicht einmal, daß noch ein Beschäftigungsverhältnis bestehe.

  • LSG Sachsen, 07.05.2020 - L 8 AY 4/14
    Diese ist auf ein Grundurteil gerichtet, was nach § 130 Abs. 1 Satz SGG zulässig ist sowie der Beschleunigung des Verfahrens und der Entlastung des Gerichts von den notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs dient, die die Beklagte besser treffen kann (BSG, Urteil vom 26. Juni 2012 - B 7 AY 6/11 R - juris Rn. 11; Urteil vom 1. Dezember 1960 - 5 RKn 69/59 - juris Rn. 14 = BSGE 13, 178 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1998 - L 5 (15) U 329/97

    Voraussetzungen eines zu entschädigenden Arbeitsunfalls eines angestellten

    Da die Zahlung des Entgeltes ein notwendiger Bestandteil des Beschäftigungsverhältnisses ist, ist seit je her für den Lohnempfang im Lohnbüro einschließlich der dazu zurückzulegenden Wege Unfallversicherungsschutz bejaht worden (vgl. BSGE 13, 178; 41, 207 jeweils m.w.N.).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

  • LSG Sachsen, 20.07.2005 - L 6 LW 1/04

    Anspruch auf Ausgleichsgeld nach dem Gesetz über die Förderung der Einstellung

  • BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80

    Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung -

  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 76/84

    Ausschluß des Versicherungsschutzes - Weg zum Personalbüro - Arbeitsbescheinigung

  • LSG Bayern, 16.04.2002 - L 15 VG 10/00

    Feststellung einer entschädigungspflichtigen Gewalttat dem Grunde nach;

  • BSG, 13.12.1984 - 2 RU 33/83
  • LSG Hessen, 06.06.1984 - L 3 U 989/83

    Arbeitsanzug

  • LSG Hessen, 17.03.1982 - L 3 U 601/81

    Versicherungsschutz; Nachsuche; Jagdgast

  • LSG Hessen, 28.01.1981 - L 3 U 352/80

    Betriebssport; Alcuinus-Pokal an der TH A; Pokalspiele

  • LSG Hessen, 19.04.1978 - L 3 U 1252/77

    UV-Schutz bei Spaziergängen während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 185/08
  • BSG, 28.07.1967 - 2 RU 223/66

    Entschädigungsanspruch gegen die Krankenversicherung eines Arbeitnehmers wegen

  • BSG, 28.02.1961 - 2 RU 155/60
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 86/59
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