Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.01.2013 - III-5 RVGs 108/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
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Verfahrensabschnitt, Begriff, Pauschgebühr,
- Burhoff online
Verfahrensabschnitt, Begriff, Pauschgebühr,
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG § 51; RVG § 58 Abs. 3
Begriff des Verfahrensabschnitts in § 51 RVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 35 Js 56/10
- LG Bochum, 14.04.2011 - 13 KLs 15/10
- LG Bochum, 14.04.2011 - 13 KLs 15/11
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11
- OLG Hamm, 14.01.2013 - III-5 RVGs 108/12
- OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
- OLG Hamm, 20.06.2013 - 2 Ws 80/13
- BGH, 05.05.2015 - 4 StR 580/11
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 29.03.2017 - 1 Ws 19/16
Pflichtverteidigerkosten: Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen für die …
Nach der für den Bezirk des Kammergerichts maßgeblichen Rechtsprechung des Senats und der herrschenden Meinung auch anderer Obergerichte, die sich maßgeblich auf die Entstehungsgeschichte dieser an die Stelle des § 101 Abs. 1 und Abs. 2 BRAGO getretenen Norm stützte, war unter dem Begriff des "Verfahrensabschnitts" der Instanzenzug zu verstehen; das Ermittlungsverfahren und das Verfahren des ersten Rechtszugs galten als eine Einheit mit der Folge, dass auch die mit der ausdrücklichen Bestimmung "für das Ermittlungsverfahren" gezahlten Honorare auf das gesamte erstinstanzliche Verfahren anzurechnen waren (vgl. Senat StraFo 2009, 84 und Beschluss vom 30. Juli 2008 - 1 Ws 168/08 - juris; ebenso OLG Hamm AGS 2013, 332; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2011, 192; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 31; a.A. OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 328; weitere Nachweise zum (damaligen) Streitstand bei Burhoff, RVGreport 2014, 370, 371). - OLG München, 22.01.2021 - 1 AR 251/20
Generalbundesanwalt, Beiordnung, Bewilligung, Verfahren, Arbeitszeit, …
Zwar kann auch im Rahmen der Entscheidung über die Zubilligung einer Pauschgebühr nicht außer Betracht bleiben, ob die jeweils entfaltete anwaltliche Tätigkeit bei objektiver Betrachtung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Mandats tatsächlich geboten bzw. bei Zubilligung eines entsprechenden Ermessensspielraums zumindest noch als objektiv sinnvoll anzusehende Handlung zur Wahrung der Interessen des Vertretenen anzusehen war (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. B.v. 27.09.2016, 1 AR 293/16; so auch OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2013 - III-5 RVGs 108/12 -, juris, m.w.N.).Es hat aber nicht Zeithonorare eingeführt, sondern es grundsätzlich bei Betragsrahmengebühren belassen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris) und lediglich bei den Terminsgebühren hinsichtlich der Zeitdauer der Hauptverhandlungstermine Abstufungen eingeführt (zit. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14 -, juris).
Die von ihm vereinnahmten 3.950,- Euro sind zwar in der anzustellenden Gesamtschau zu berücksichtigen (OLG Hamm, Beschluss vom 14. Januar 2013 - III-5 RVGs 108/12, juris, m.w.N.), sie sind angesichts des zu berücksichtigenden Zeitraums von fast 15 Jahren jedoch nicht schwerwiegend und führen nicht zu einer merklichen Minderung des Pauschgebührenanspruchs.
Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines Antrags ohne Eingehen auf sämtliche Einzelpunkte des Parteivortrags; Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr im Strafverfahren
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RVG § 12a; RVG § 51
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Bescheidung eines Antrags ohne Eingehen auf sämtliche Einzelpunkte des Parteivortrags; Voraussetzungen für die Bewilligung einer Pauschgebühr im Strafverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 35 Js 56/10
- LG Bochum, 14.04.2011 - 13 KLs 15/10
- LG Bochum, 14.04.2011 - 13 KLs 15/11
- BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11
- OLG Hamm, 14.01.2013 - 5 RVGs 108/12
- OLG Hamm, 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12
- OLG Hamm, 20.06.2013 - 2 Ws 80/13
- BGH, 05.05.2015 - 4 StR 580/11
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14
Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für …
16 Die Bewilligung einer Pauschgebühr soll nach dem Willen des Gesetzgebers, der mit dem am 01.07.2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718) die Vergütung der Rechtsanwälte insbesondere für den Bereich der Pflichtverteidigung erheblich verbessert hat, Ausnahmecharakter haben (…BT-Drucks. 15/1971, S. 201, 202;… OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 296 Rdn. 3 nach juris;… OLG Hamm Beschlüsse vom 23.07.2012 - 5 RVGs 65/12, Rdn. 4 nach juris, und vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 47 nach juris;… OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 13 nach juris mwN.;… Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl., § 51 Rdn. 1, 10).Es hat aber nicht Zeithonorare eingeführt, sondern es grundsätzlich bei Betragsrahmengebühren belassen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris) und lediglich bei den Terminsgebühren hinsichtlich der Zeitdauer der Hauptverhandlungstermine Abstufungen eingeführt.
Die Tätigkeit mehrerer Verteidiger für einen Angeklagten kann durch eine entsprechende Arbeitsteilung, die ein arbeitsökonomisches Vorgehen unter den Verteidigern ermöglicht (vgl. Fromm NJW 2013, 357, 358), zu einer Kompensation sowohl hinsichtlich der Schwierigkeit der Sache als auch hinsichtlich des Umfangs führen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris;… OLG Rostock NStZ-RR 2010, 326 Rdn. 15 ff. nach juris;… Burhoff, RVG aaO. § 51 Rdn. 162 m.w.N.).
- OLG Bamberg, 07.06.2017 - 10 AR 30/16
Kein Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr vor rechtskräftigem …
Dass auch unter der Geltung des § 51 Abs. 1 RVG eine Gesamtbetrachtung erforderlich ist und dass in Betracht kommt, dass ein besonderer Umfang oder eine besondere Schwierigkeit innerhalb eines Verfahrensabschnitts durch einen unterdurchschnittlichen Umfang oder eine unterdurchschnittliche Schwierigkeit innerhalb eines anderen Verfahrensabschnitts ganz oder teilweise kompensiert wird, hat der Senat erst unlängst mit Grundsatzentscheidung vom 20.07.2016 (Az. 10 AR 10/16) dargelegt (ebenso KG, Beschluss vom 02.10.2015 - 1 ARs 26/13 - juris; OLG Hamm, Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12 - juris Tz. 16; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.12.2014-2 AR 36/14 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.05.2015 - 1 AR 2/15 - juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.06.2014 - 2 ARs 96/13 - juris Tz. 11). - OLG München, 01.06.2017 - 1 AR 209/17
Zur Geltendmachung und Berechnung der Pauschgebühr für die Tätigkeit als …
Es hat aber nicht Zeithonorare eingeführt, sondern es grundsätzlich bei Betragsrahmengebühren belassen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 13.03.2013 - 5 RVGs 108/12, Rdn. 19 nach juris) und lediglich bei den Terminsgebühren hinsichtlich der Zeitdauer der Hauptverhandlungstermine Abstufungen eingeführt (zit. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14 - juris).