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   OLG Hamm, 05.05.2020 - III-5 RVs 31/20   

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https://dejure.org/2020,10574
OLG Hamm, 05.05.2020 - III-5 RVs 31/20 (https://dejure.org/2020,10574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.05.2020 - III-5 RVs 31/20 (https://dejure.org/2020,10574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - III-5 RVs 31/20 (https://dejure.org/2020,10574)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Betrug durch falsche Angaben beim Autokauf

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Annahme eines Vermögensschadens beim Kauf eines Gebrauchtwagens

Verfahrensgang

  • LG Essen - 31 Ns 85/19
  • OLG Hamm, 05.05.2020 - III-5 RVs 31/20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 02.06.1992 - 3 Ss 203/92

    Gebrauchtwagenkauf; Täuschung über Umstände; Beeinflussung des Verkehrswerts;

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 RVs 31/20
    Demgemäß erleidet der Kunde, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens über Umstände, die den Verkehrswert (Marktwert) des Fahrzeugs maßgeblich mitbestimmen, getäuscht und dadurch zum Kaufabschluss bewogen wird, einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn das Fahrzeug objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist (OLG Hamm, Beschluss vom 02.06.1992 - 3 Ss 203/92 = NStZ 1992, 593, beck-online; OLG Koblenz Beschluss vom 05.06.2001 - 2 Ss 156/01, BeckRS 2001, 30184384, beck-online).
  • OLG Koblenz, 05.06.2001 - 2 Ss 156/01

    Betrug, Vermögensschaden, Gebrauchtwagen, arglistige Täuschung, Unfallfreiheit,

    Auszug aus OLG Hamm, 05.05.2020 - 5 RVs 31/20
    Demgemäß erleidet der Kunde, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens über Umstände, die den Verkehrswert (Marktwert) des Fahrzeugs maßgeblich mitbestimmen, getäuscht und dadurch zum Kaufabschluss bewogen wird, einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn das Fahrzeug objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist (OLG Hamm, Beschluss vom 02.06.1992 - 3 Ss 203/92 = NStZ 1992, 593, beck-online; OLG Koblenz Beschluss vom 05.06.2001 - 2 Ss 156/01, BeckRS 2001, 30184384, beck-online).
  • OLG Hamm, 07.04.2022 - 5 RVs 35/22

    Anforderungen an Vermögensschaden bei Betrug; Vermögensschaden wegen geringerem

    Demgemäß erleidet der Kunde, der beim Kauf eines Gebrauchtwagens über Umstände, die den Verkehrswert (Marktwert) des Fahrzeugs maßgeblich mitbestimmen, getäuscht und dadurch zum Kaufabschluss bewogen wird, einen Schaden regelmäßig nur dann, wenn das Fahrzeug objektiv den vereinbarten Preis nicht wert ist (Senatsbeschluss vom 05.05.2020 - III-5 RVs 31/20 -, zitiert nach juris).
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