Rechtsprechung
OLG Hamm, 05.04.2022 - 5 RVs 31/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StGB § 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3
Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Schaden, Darlegungserfordernisse, Kostenvoranschlag; Wertgrenze
- IWW
StGB § 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3
- rewis.io
- strafrechtsiegen.de
Fahrerlaubnisentziehung - Unfallflucht - bedeutender Fremdschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eintausendfünfhundert Euro als Wertgrenze bei § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ; Genaue Überprüfung eines Kostenvoranschlags rund um die Wertgrenze nach § 69 StGB
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Entziehung der Fahrerlaubnis bei bedeutendem Schaden nach Fahrerflucht
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Fahrerlaubnis: Entziehung der Fahrerlaubnis nach "Unfallflucht” - Wertgrenze für den "bedeutenden Schaden”
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
"Bedeutender Schaden"
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ab welchem Betrag liegt ein bedeutender Schaden vor?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Fahrerlaubnisentziehung: Wertgrenze für bedeutenden Schaden liegt jedenfalls nicht unter 1.500 € - Nähere Darlegung zur Schadenshöhe bei nur unwesentlicher Überschreitung der Wertgrenze
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.11.2021 - 67 Ns 85/21
- OLG Hamm, 05.04.2022 - 5 RVs 31/22
Wird zitiert von ...
- LG Bochum, 06.12.2022 - 1 Qs 59/22
Entziehung der Fahrerlaubnis, bedeutender Fremdschaden, Untergrenze, Berechnung …
Mit Beschluss vom 05.04.2022 (5 RVs 31/22) hat das OLG Hamm - auf einen bestimmten Einzelfall bezogen - bekräftigt, dass die Wertgrenze für einen bedeutenden Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB im Hinblick auf die allgemeine Preissteigerung nunmehr jedenfalls nicht unter 1.500 Euro liegt.Seit April 2022 (Entscheidung des OLG Hamm vom 05.04.2022 - 5 RVs 31/22) hat sich der Verbraucherindex um sechs Punkte, von 116, 2 auf 122, 2, gesteigert.