Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.07.2011 - III-5 RVs 32/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StVG § 21
Fahrerlaubnis, ausländische, Wiedererteilung, Nachweis - Burhoff online
Ausländische Fahrerlabnis, Umtauscherwerb
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Nachweis der wiedergewonnenen Fahreignung als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Inland
- blutalkohol , S. 53
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 21 Abs. 1; FeV § 29 Abs. 1 S. 1
Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen; Nachweis der wiedergewonnenen Fahreignung als Voraussetzung für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Inland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Der Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 08.02.2011 - 3 Ns 26/10
- OLG Hamm, 26.07.2011 - III-5 RVs 32/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07
Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts, …
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2011 - 5 RVs 32/11
Es entspricht der höchstrichterlichen verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung, dass ein Umtausch einer Fahrerlaubnis bzw. die Neuausstellung eines entsprechenden Legitimationsdokuments (Führerschein) ohne erneute Fahrprüfung keine weitergehende Berechtigung vermittelt als die ursprüngliche Erlaubnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2009 3 C 31/07, zitiert nach www.juris.de). - OLG Nürnberg, 15.05.2007 - 2 St OLG Ss 50/07
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Fahren mit EU-Führerschein
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2011 - 5 RVs 32/11
- 2 St OLG Ss 50/07). - EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2011 - 5 RVs 32/11
Da es sich bei dem schweizerischen Fahrausweis nicht um eine neu erteilte Fahrerlaubnis handelt, sondern lediglich um ein neues Dokument, das die bisher erteilte Fahrerlaubnis ausweist, ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. 2004, I-5205, 5225; Beschluss vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49), nach der es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, "das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde,".
- OLG Hamm, 19.03.2007 - 2 Ss 50/07
Nötigung im Straßenverkehr durch Auffahren auf das vordere Auto
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2011 - 5 RVs 32/11
15. Mai 2007 - 2 Ss 50/07; König in Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 21 StVG, Rn. 7). - EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2011 - 5 RVs 32/11
Da es sich bei dem schweizerischen Fahrausweis nicht um eine neu erteilte Fahrerlaubnis handelt, sondern lediglich um ein neues Dokument, das die bisher erteilte Fahrerlaubnis ausweist, ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29. April 2004 - Rs. C-476/01, Kapper - Slg. 2004, I-5205, 5225; Beschluss vom 6. April 2006 - Rs. C-227/05, Halbritter - Slg. 2006, I-49), nach der es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, "das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund eines in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins und damit dessen Gültigkeit in seinem Hoheitsgebiet deshalb nicht anzuerkennen, weil sich sein Inhaber, dem in dem erstgenannten Staat eine vorher erteilte Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht der nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach dem genannten Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, wenn die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis abgelaufen war, als der Führerschein in dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde,". - OLG Hamm, 14.04.2009 - 3 Ss 105/09
Fahren ohne Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Umtausch der nationalen …
Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2011 - 5 RVs 32/11
Hat eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen bzw. hat der Betroffene - wie vorliegend - auf die Befugnis, im Inland von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, verzichtet, so ist in Bezug auf eine Strafbarkeit gemäß § 21 StVG durch das Gericht nur zu prüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, nicht aber auch deren sachliche Richtigkeit (vgl. Beschluss des hiesigen 3. Strafsenats vom 14. April 2009 - 3 Ss 105/09; OLG Nürnberg Beschluss v.
- OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das …
Nach einer Auffassung (OLG Oldenburg…, Urteil vom 19. September 2011 - 1 Ss 116/11, juris Rn. 9; Geiger, DAR 2012, 381, 382; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II-5 RVs 32/11, juris Rn. 22 ff.) handelt es sich bei einem Umtausch nicht um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, sondern um die Ausstellung eines neuen Dokuments, das die bisher erteilte Fahrerlaubnis ausweist.