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   OLG Hamm, 30.04.2020 - 5 RVs 32/20   

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https://dejure.org/2020,10575
OLG Hamm, 30.04.2020 - 5 RVs 32/20 (https://dejure.org/2020,10575)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.04.2020 - 5 RVs 32/20 (https://dejure.org/2020,10575)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. April 2020 - 5 RVs 32/20 (https://dejure.org/2020,10575)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 27 ; StPO § 261
    Inbegriffsrüge; Beihilfe; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Minder schwerer Fall - und gesetzlich vertypter Milderungsgrund

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1988 - 1 StR 181/88

    Unterlassung der Angabe des THC-Gehalts einer sichergestellten Haschischmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2020 - 5 RVs 32/20
    Insbesondere liegt - was ggf. den Schuldspruch hätte unberührt bleiben lassen können - die Tatsache, dass es sich bei der sichergestellten Menge von Marihuana um eine "nicht geringe" Menge im Sinne des § 29a BtMG gehandelt hat, nicht aufgrund sonstiger im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgter Vorgänge (zu vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.1988, 1 StR 181/88, juris) auf der Hand.".
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2020 - 5 RVs 32/20
    Anders verhält es sich indes, wenn der Wohnungsinhaber den Betäubungsmittelhandel eines Dritten aktiv unterstützt, indem er ihm etwa die Wohnung in Kenntnis des beabsichtigten Handeltreibens überlässt oder die Betäubungsmittel für den Täter in Besitz nimmt und verwahrt (BGH, Urteil vom 25.04.2017, 5 StR 106/17).
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 125/17

    Beihilfe (Gehilfenvorsatz: notwendige Konkretisierung); besondere gesetzliche

    Auszug aus OLG Hamm, 30.04.2020 - 5 RVs 32/20
    Erst wenn der Tatrichter die Anwendung des milderen Strafrahmens danach weiterhin nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH Urt. v. 20.6.2017 - 1 StR 125/17, BeckRS 2017, 119041, beck-online).
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