Rechtsprechung
   VGH Bayern, 24.09.2003 - 5 S 03.2520   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,63370
VGH Bayern, 24.09.2003 - 5 S 03.2520 (https://dejure.org/2003,63370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.09.2003 - 5 S 03.2520 (https://dejure.org/2003,63370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. September 2003 - 5 S 03.2520 (https://dejure.org/2003,63370)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,63370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Bayern, 30.04.2014 - 5 S 14.853

    Beamtenbeisitzer; Entbindung vom Amt; berufsmäßiger Bürgermeister

    Es besteht auch keine mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses vergleichbare Sachlage, in der der Beamte aus dem Hauptamt - wenn auch nicht statusrechtlich, so doch - tatsächlich auf Dauer ausscheidet und deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 BDG von dem Amt des Beamtenbeisitzers zu entbinden ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2003 - 5 S 03.2520 - juris, zum Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2012 - 1 S 1797/12

    Beamter; Beurlaubung ohne Dienstbezüge; Entbindung vom Beisitzeramt im

    Auch eine Entbindung der Beamtenbeisitzerin nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 AGVwGO in entsprechender Anwendung kommt nicht in Betracht (vgl. zur entsprechenden Anwendung von § 50 Abs. 1 Nr. 4 BDG im Falle der Altersteilzeit nach dem Blockmodell: BayVGH, Beschl v. 24.09.2003 - 5 S 03.2520 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 1 S 1330/21

    Entbindung eines Beamtenbeisitzers bei Inanspruchnahme eines Freistellungsjahres

    Auch eine Entbindung der Beamtenbeisitzerin nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 AGVwGO in analoger Anwendung kommt nicht in Betracht (so bereits Senat, Beschl. v. 11.09.2012 - 1 S 1797/12 - anders BayVGH, Beschl. v. 24.09.2003 - 5 S 03.2520 - juris zur entsprechenden Anwendung von § 50 Abs. 1 Nr. 4 BDG im Falle der Altersteilzeit nach dem Blockmodell; Werres in: Schütz/Schmiemann, DisziplinarR, 4. Aufl., Stand Jan 2017, § 50 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2021 - 1 S 1592/21

    Rechtswirkungen des Eintritts in die Altersteilzeit bezüglich eines

    Auch eine Entbindung des Beamtenbeisitzers nach § 50 Abs. 1 Nr. 4 BDG in analoger Anwendung kommt nicht in Betracht (ebenso jeweils zu § 13 Abs. 1 Nr. 4 AGVwGO: Senat, Beschl. v. 11.09.2012 - 1 S 1797/12 - juris und Beschl. v. 24.06.2021 - 1 S 1330/21 - anders BayVGH, Beschl. v. 24.09.2003 - 5 S 03.2520 - juris; vgl. auch Werres in: Schütz/Schmiemann, DisziplinarR, 4. Aufl., Stand Jan. 2017, § 50 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 12.10.2006 - 5 S 06.2575

    Beamtenbeisitzer, Laufbahngruppe, Laufbahnwechsel, Aufstieg, Entbindung

    Es besteht auch keine mit der Beendigung des Beamtenverhältnisses vergleichbare Sachlage, in der der Beamte aus dem Hauptamt - wenn auch nicht statusrechtlich, so doch - tatsächlich auf Dauer ausscheidet und deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 1 Nr. 4 BDG von dem Amt des Beamtenbeisitzers zu entbinden ist (vgl. BayVGH, B.v. 19.7.2006 - 5 S 06.1857 und B.v. 24.9.2003 - 5 S 03.2520, juris, zum Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht