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VG Regensburg, 03.02.2005 - RN 5 S 05.30 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 29.04.2004 - C-476/01
EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN …
Auszug aus VG Regensburg, 03.02.2005 - RN 5 S 05.30
Insbesondere verstoße die Maßnahme nicht gegen die Entscheidung des EuGH vom 29.4.2004, Az. C 476/01 (Rechtssache Kapper).Mit Urteil vom 29.4.2004, Az. C-476/01 (Fall Kapper), hat der Europäische Gerichtshof allerdings entschieden, dass deutsche Behörden Betroffenen, gegen die Maßnahmen im Sinne von § 24 Abs. 4 Nr. 3 FeV ergangen sind, nicht auf unbegrenzte Zeit die Anerkennung der Gültigkeit von danach erworbenen ausländischen Fahrerlaubnissen verweigern dürfen.
- VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05
EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland
Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2004 (…a.a.O.) ist zwar zu entnehmen, dass der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht unbefristet lang Vorgänge im Sinne von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV entgegengehalten werden dürfen, die sich vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 03. Februar 2005 - RN 5 S 05.30 -). - VG Berlin, 12.10.2005 - 11 A 690.05
"Führerscheintourismus" von Fahruntüchtigen auf dem Prüfstand
Wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (10. Senat), Urt. v. 12. Oktober 2004 - 10 S 1346/04 zitiert nach JURIS; ebenso VG Berlin, 4. Kammer, Beschl. v. 13. Juni 2005 - VG 4 A 184/05 - Beschl. d, 11. Kammer v. 26. August 2005 - VG 11 A 606/05 - VG München - 6. Kammer - M 6 b S04.5543, Beschl. v. 13. Januar 2005, NJW 2005, S. 1818; VG Neustadt (Weinstraße), 4. Kammer, 4 L 389/05 - Beschl. v. 11. März 2005; VG Regensburg - 5. Kammer - 5 S 05.30 - Beschl. v . - VG Neustadt, 04.03.2005 - 3 L 253/05
EU-Fahrerlaubnis; zur Berechtigung gem FeV § 28
Den vorstehenden Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs ist zu entnehmen, dass der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht unbefristet lang Vorgänge im Sinne von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV entgegengehalten werden dürfen, die sich vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 03. Februar 2005 - RN 5 S 05.30 -). - VG Neustadt, 21.04.2005 - 3 L 499/05
Kein Gebrauchmachen einer europäischen Fahrerlaubnis im Inland nach deren …
Den vorstehenden Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs ist zu entnehmen, dass der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nicht unbefristet lang Vorgänge im Sinne von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV entgegengehalten werden dürfen, die sich vor Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis ereignet haben (vgl. VG Regensburg, Beschluss vom 03. Februar 2005 - RN 5 S 05.30 -).