Rechtsprechung
OVG Berlin, 28.01.1987 - 5 S 1.87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 2.88
Warnung vor Glykolwein
Das Berufungsgericht meint, die negativen Auswirkungen der Listenveröffentlichung auf den Absatz der in der Liste aufgeführten Weine stellten schon deshalb keinen Eingriff in das Grundrecht der Klägerin nach Art. 12 Abs. 1 GG dar, weil diese Weine wegen ihrer DEG-Kontaminierung nicht verkehrsfähig seien, eine unerlaubte gewerbliche Betätigung aber durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht geschützt werde (ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 28. Januar 1987 - 5 S 1.87 -). - BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 3.88
Berührung des Schutzbereichs der Berufsfreiheit durch öffentliche negative …
Das Berufungsgericht meint, die negativen Auswirkungen der Listenveröffentlichung auf den Absatz der in der Liste aufgeführten Weine stellten schon deshalb keinen Eingriff in das Grundrecht der Klägerin nach Art. 12 Abs. 1 GG dar, weil diese Weine wegen ihrer DEG-Kontaminierung nicht verkehrsfähig seien, eine unerlaubte gewerbliche Betätigung aber durch Art. 12 Abs. 1 GG nicht geschützt werde (ähnlich OVG Berlin, Beschluß vom 28. Januar 1987 - 5 S 1.87 -). - SG Köln, 19.10.2005 - S 19 KR 76/05
Krankenversicherung
Deswegen sieht sich auch die Kammer nur berechtigt zu überprüfen, ob der Kläger den Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt, die Grenzen der Beurteilungsermächtigung eingehalten und keine falschen Wertmaßstäbe zugrundegelegt hat (vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 28.01.1987 - OVG 5 S 1.87 - in: VUR 1987, 333 ff.). - SG Köln, 30.04.2003 - S 19 KA 310/00 Bei einem von Wertungen bestimmten Vorgehen der Verwaltung ist die richterliche Kontrolle darauf beschränkt, ob der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt ist, die Grenzen der Beurteilungsermächtigung eingehalten und keine falschen Wertmaßstäbe eingeschlossen sind (OVG Berlin, Beschluss vom 28.01.1987 - OVG 5 S 1.87 -).
- SG Köln, 09.01.2002 - S 19 KA 55/01
Vertragsarztrecht
Da das System der täglichen Wirkstoffdosis für den jeweiligen Indikationsbereich und die daraus folgende Festsetzung von Tagesbehandlungskosten ein von Wertungen bestimmter Vorgang ist (vgl. dazu OVG Berlin, Beschluss vom 03.07.1991 - OVG 5 S 5.91 - in PharmR 92, 19 ff.) ist die richterliche Kontrolle zwar darauf beschränkt, dass der Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt ist und die Grenzen der Beurteilungsermächtigung eingehalten sowie keine falschen Wertmaßstäbe eingeflossen sind (OVG Berlin, Beschluss vom 28.01.1987 - OVG 5 S 1.87 -).
Rechtsprechung
VG Würzburg, 22.02.2001 - W 5 S 01.87 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)