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   VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08   

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VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08 (https://dejure.org/2009,8380)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 (https://dejure.org/2009,8380)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. November 2009 - 5 S 1065/08 (https://dejure.org/2009,8380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unvordenkliche Verjährung; Baden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Öffentlichkeit eines unter einer Bahnlinie hergestellten Durchgangs in Zusammenhang mit der Anwendung des Rechtsinstituts einer unvordenklichen Verjährung

  • Judicialis

    StrG § 2 Abs. 1; ; StrG § 5 Abs. 1; ; StrG § 55; ; StrG F. 1964 § 57; ; EKrG § 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlichkeit eines unter einer Bahnlinie hergestellten Durchgangs in Zusammenhang mit der Anwendung des Rechtsinstituts einer unvordenklichen Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 462
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1992 - 5 S 315/90

    Voraussetzungen der Öffentlichkeit eines vor Inkrafttreten des StrG BW

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Soweit eine Widmung nicht nachweisbar war, wurde sie durch unvordenkliche Verjährung vermutet, sofern der Weg nachweislich 40 Jahre lang vor Inkrafttreten des Straßengesetzes als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorausgegangenen 40 Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (vgl. Senatsurt. v. 22.10.1991 - 5 S 189/90 -, v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, v. 30.04.2008 - 5 S 2858/06 -).

    In dem für einen urkundlichen Nachweis besonders bedeutsamen (vgl. Senatsurt. v. 30.04.2008, a.a.O.) "Uebersichtsplan" von 1875, der eine grafische Zusammenstellung der Ergebnisse der Katastervermessung für die Gemarkung Radolfzell darstellt und mit den Grundstücks(- und Wald)plänen zum Gemarkungsatlas (vgl. zu dessen Bedeutung bereits Senatsurt. v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.1994 - 1 S 1370/93 -) zusammengefasst wurde, findet sich keine Eintragung eines von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, die Bahnlinie im Bereich des "Riedgraben-Durchlasses" kreuzenden Weges.

    Auch die Beseitigung der Wegeanlage hätte für sich genommen noch nicht ohne Weiteres dazu geführt, dass damit auch der gleichsam als öffentliche Belastung auf der im Eigentum der Klägerin stehenden Sache ruhende öffentliche Sachstatus in Wegfall geraten wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.05.1979 - VII 689/78 - Senatsurt. v. 17.12.1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08

    Unvordenkliche Verjährung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Allerdings sind im Hinblick auf den mit der Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum verbundenen Eingriff in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen einer Widmung kraft unvordenklicher Verjährung zu stellen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. Senatsurt. v. 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144 m.w.N.; auch BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 -).

    Dass für die vorausgegangenen 40 Jahre hinsichtlich einer allgemeinen Nutzung lediglich eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar sein darf, bedeutet nicht, dass für den entsprechenden Zeitraum überhaupt keine Nachweise erforderlich wären (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009, a.a.O.).

    Insbesondere dieser Nachweis kann, wie der Senat in seinem Urteil vom 30.04.2008 erneut betont hat (bestätigt von BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 9 B 53.08 - u. BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009, a.a.O.), maßgeblich auch anhand von in ihrem Kontext zu interpretierenden Urkunden geführt werden, zumal aus diesen ggf. auch auf das Bewusstsein der Rechtsausübung geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 30.04.2008, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 5 S 2858/06

    Unvordenkliche Verjährung im Straßenrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Zur Anwendung des Rechtsinstituts der unvordenklichen Verjährung im badischen Landesteil (im Anschluss an Senatsurt. v. 30.04.2008 - 5 S 2858/06 -).

    Soweit eine Widmung nicht nachweisbar war, wurde sie durch unvordenkliche Verjährung vermutet, sofern der Weg nachweislich 40 Jahre lang vor Inkrafttreten des Straßengesetzes als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorausgegangenen 40 Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (vgl. Senatsurt. v. 22.10.1991 - 5 S 189/90 -, v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, v. 30.04.2008 - 5 S 2858/06 -).

    Doch auch dann, wenn man für den gesamten Zeitraum zwischen 1924 und 1964 von einer durch die Zeugenaussage nachgewiesenen Nutzung durch die Allgemeinheit ausginge, fehlte es doch für das zuvor liegende Menschenalter an jeder Kenntnis, sodass der Nachweis allein durch Zeugen noch nicht geführt wäre (vgl. Senat, Urt. v. 30.04.2008 - 5 S 2858/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2473/89

    Zur Frage wann und wie ein Privatgrundstück durch unvordenkliche Verjährung zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Allerdings sind im Hinblick auf den mit der Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum verbundenen Eingriff in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen einer Widmung kraft unvordenklicher Verjährung zu stellen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. Senatsurt. v. 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, VBlBW 1992, 144 m.w.N.; auch BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009 - 1 BvR 3478/08 -).

    Auch von einer Funktionslosigkeit (vgl. hierzu Senatsurt. v. 20.08.1991 - 5 S 2473/89 -, a.a.O.) wäre im Hinblick auf die zuletzt nachgewiesene allgemeine Benutzung und die weitere Wegeführung (vgl. den Stadtplan der Beklagten und die bereits angeführten Luftbilder) und die Möglichkeit, die Kreuzung, wenn auch mglw.

  • FG Niedersachsen, 11.11.2005 - 6 K 345/05
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Die aufschiebende Wirkung des von der Klägerin dagegen erhobenen Widerspruchs wurde mit verwaltungsgerichtlichem Beschluss vom 22.03.2005 - 6 K 345/05 - antragsgemäß wiederhergestellt bzw. angeordnet.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts Freiburg - auch die im Eilverfahren 6 K 345/05 angefallenen - vor, auf die ebenso wie auf die Schriftsätze der Beteiligten ergänzend Bezug genommen wird.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.1961 - IV 825/60

    Eigenschaft eines Fußwegs als öffentlicher Weg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Allerdings mag der Umstand, dass die Beklagte seit Jahrzehnten die Begehbarkeit des unterführten Wegs gewährleistete, dafür sprechen, dass dieser von ihr schon seit jeher unterhalten worden war (vgl. Senat, Urt. v. 30.04.2008, a.a.O.), was ggf. auch eine Vermutung für eine Widmung zum Gemeingebrauch verstärkt hätte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 -, ESVGH 12, 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 1 S 1370/93

    Zum Vorliegen eines öffentlichen Weges

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    In dem für einen urkundlichen Nachweis besonders bedeutsamen (vgl. Senatsurt. v. 30.04.2008, a.a.O.) "Uebersichtsplan" von 1875, der eine grafische Zusammenstellung der Ergebnisse der Katastervermessung für die Gemarkung Radolfzell darstellt und mit den Grundstücks(- und Wald)plänen zum Gemarkungsatlas (vgl. zu dessen Bedeutung bereits Senatsurt. v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, VBlBW 1993, 183; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.1994 - 1 S 1370/93 -) zusammengefasst wurde, findet sich keine Eintragung eines von Südosten nach Nordwesten verlaufenden, die Bahnlinie im Bereich des "Riedgraben-Durchlasses" kreuzenden Weges.
  • BVerwG, 29.10.2008 - 9 B 53.08

    Verfahrensrechtliche Anforderungen des Art. 14 Abs. 1 GG i.R. des Rechtsinstituts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Insbesondere dieser Nachweis kann, wie der Senat in seinem Urteil vom 30.04.2008 erneut betont hat (bestätigt von BVerwG, Beschl. v. 29.10.2008 - 9 B 53.08 - u. BVerfG, Beschl. v. 15.04.2009, a.a.O.), maßgeblich auch anhand von in ihrem Kontext zu interpretierenden Urkunden geführt werden, zumal aus diesen ggf. auch auf das Bewusstsein der Rechtsausübung geschlossen werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 30.04.2008, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 189/90

    Einzelrichterentscheidung im vorbereitenden Verfahren; Vermutung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Soweit eine Widmung nicht nachweisbar war, wurde sie durch unvordenkliche Verjährung vermutet, sofern der Weg nachweislich 40 Jahre lang vor Inkrafttreten des Straßengesetzes als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorausgegangenen 40 Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (vgl. Senatsurt. v. 22.10.1991 - 5 S 189/90 -, v. 17.12.1992 - 5 S 315/90 -, v. 30.04.2008 - 5 S 2858/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.1984 - 5 S 1411/82

    Zur Öffentlichkeit eines Wegs; Interessentenwege; unvordenkliche Verjährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 1065/08
    Bei diesen handelte es sich vielmehr regelmäßig um als Privatwege zu qualifizierende Interessentenwege (vgl. Senatsurt. v. 18.04.1984 - 5 S 1411/82 -, BWGZ 1984, 478, u. v. 17.04.1980 - V 3260/78 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.1980 - V 3260/78

    Wegerecht; Weg; öffentlicher Weg; Interessentenweg

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2018 - 5 S 1276/16

    Feststellbarkeit der von einer straßenrechtlichen Widmung erfassten Grundstücke;

    Damit wurde das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung über den 1. Juli 1964 hinaus fortgeschrieben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 17 und 23 ff.; Senatsurteile vom 30.4.2008 - 5 S 2858/06 - BWGZ 2008, 950, juris Rn. 24, und vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25 ff.).

    Die danach als "öffentlich" anzusehenden Straßen behielten diese Eigenschaft weiter (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 24 ff.; Senatsurteil vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25).

    Allerdings sind im Hinblick auf den mit der Annahme eines öffentlichen Weges auf privatem Grundeigentum verbundenen Eingriff in die Rechtsstellung des Eigentümers hohe Anforderungen an den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen einer Widmung kraft unvordenklicher Verjährung zu stellen mit der Folge, dass im Zweifel nicht von der Existenz eines öffentlichen Weges ausgegangen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 38; Senatsurteil vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 26).

  • VG Karlsruhe, 05.10.2016 - 7 K 3953/15

    Wegfall eines öffentlichen Fußweges, wenn Pfad nur noch zu erahnen?

    Dies setzt voraus, dass der Weg vierzig Jahre lang vor Inkrafttreten des Straßengesetzes im Jahre 1964 als öffentlicher Weg benutzt wurde und für die vorangegangenen vierzig Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 1065/08 -, Juris).

    Bis zum Inkrafttreten des Straßengesetzes war es in Baden Voraussetzung für einen öffentlichen Weg, dass eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war, der Weg für den Gemeingebrauch (ausdrücklich oder stillschweigend) gewidmet und auch in dieser Weise benutzt wurde sowie in einer rechtlichen Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband stand (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 1065/08 -, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Denn auch dort war - insoweit vergleichbar zur hier gegenständlichen Frage der Freistellung vom gesetzlichen Biotopschutz - die in der Übergangsregelung enthaltene Anordnung vom Gesetzgeber irrtümlich für wegen Zeitablaufs irrelevant gehalten worden (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs: LT-Drs. 9/4134, S. 52; dazu: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 24; Senatsurteil vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 1474/18

    Sofortige Vollziehung einer wegerechtlichen Duldungsverfügung

    Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15.4.2009 - 1 BvR 3478/08 - NVwZ 2009, 1158, juris Rn. 24 ff.; Senatsurteil vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2016 - 5 S 2577/15

    Keine unwesentliche Verlegung eines Weges bei Verlauf vollständig außerhalb der

    Vielmehr ist die Streichung lediglich erfolgt, weil eine Übergangsregelung für alte Wege als nicht mehr erforderlich angesehen wurde; eine sachliche Änderung war nicht bezweckt (Senatsurteile vom 20.08.1991 - 5 S 2473/89 - VBlBW 1992, 144 ff., juris Rn. 19, und vom 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10

    Zum Anspruch auf Erlass einer Plangenehmigung für den Rückbau eines privaten

    Denn hierfür wäre bis zum Inkrafttreten des Straßengesetzes im badischen Landesteil Voraussetzung, dass eine erkennbare Wegeanlage vorhanden war, der Weg - ausdrücklich oder stillschweigend - für den Gemeingebrauch gewidmet war und in einer rechtlichen Beziehung zu einem wegebaupflichtigen Verband stand (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.04.1980 - V 3260/78 -, juris Rdnr. 21 ff. und Urt. v. 19.11.2009 - 5 S 1065/08 - , VRS 118, 231, juris).
  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

    Maßgeblicher Ausgangspunkt für die rückblickende Berechnung dieses Zeitraums ist das Inkrafttreten des jeweiligen Landesstraßengesetzes (vgl. BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 1065/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 26 mit weiteren Nachweisen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2009 - 11 A 3657/06 - zitiert nach juris, Rdnr. 56 f. mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 UE 1331/92 - zitiert nach juris, Rdnr. 26; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 - zitiert nach juris, Rdnr. 21 [gerichtlicher Entscheidungszeitpunkt]; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rdnr. 27 [Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behinderung]).
  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

    Das ist schon immer dann der Fall, wenn der Weg nachweislich 40 Jahre lang vor dem Inkrafttreten des Straßengesetzes als öffentlicher Weg genutzt wurde und für die vorausgegangenen 40 Jahre eine gegenteilige Erinnerung nicht feststellbar ist (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 1065/08 -, Rn. 26, juris).
  • VG München, 07.02.2012 - M 2 K 11.5088

    Verwirkung der Klagebefugnis (hier verneint); erstmalige Eintragung in das

    Im Übrigen würde aber das Vorliegen einer unvordenklichen Verjährung voraussetzen, dass der Weg 40 Jahre lang vor Inkrafttreten des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes am 1. September 1... als öffentlicher Weg genutzt wurde (BayVGH, Urt. v. 19.11.2009, 5 S 1065/08, ).
  • VG Gera, 06.12.2016 - 3 K 484/13

    Bestimmen der Breite einen öffentlichen Weges

    Maßgeblicher Ausgangspunkt für die rückblickende Berechnung dieses Zeitraums ist das Inkrafttreten des jeweiligen Landesstraßengesetzes (vgl. BGH, Teilurteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. November 2009 - 5 S 1065/08 - zitiert nach juris, Rdnr. 26 mit weiteren Nachweisen; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. April 2009 - 11 A 3657/06 - zitiert nach juris, Rdnr. 56 f. mit weiteren Nachweisen; HessVGH, Urteil vom 25. Juli 1996 - 6 UE 1331/92 - zitiert nach juris, Rdnr. 26; a. A. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 - zitiert nach juris, Rdnr. 21 [gerichtlicher Entscheidungszeitpunkt]; ThürOLG, Urteil vom 21. November 2002 - 1 U 24/00 - zitiert nach juris, Rdnr. 27 [Zeitpunkt der streitgegenständlichen Behinderung]).
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