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   LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08   

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LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08 (https://dejure.org/2009,8249)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 20.01.2009 - 5 S 110/08 (https://dejure.org/2009,8249)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 5 S 110/08 (https://dejure.org/2009,8249)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mietwagenkosten - Schwacke-Liste 2006 als Schätzungsgrundlage

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten - Erstes Berufungsurteil zum neuen RDG

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Abtretung von Forderungen ist rechtens - Kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel (jetzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" ( im folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH NZV 2006, 463; BGH NJW 2008, 1519; OLG Köln NZV 2007, 199).

    Bei der Abrechnung der Mietwagenkosten sind die sich bei mehrtägiger Vermietung ergebenden Reduzierungen nach der Schwacke-Liste nach Wochen-, 3-Tages- und Tagespauschalen zu berücksichtigen anstelle einer Multiplikation des Tagessatzes mit der Anzahl der Miettage (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Die von der Klägerin in Rechnung gestellten Nebenkosten (Voll- und Teilkaskoversicherung, Zustellung und Abholung, Zusatzfahrer) sind gleichfalls erstattungsfähig und nach der Nebenkostentabelle der Schwacke-Liste zu berechnen (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Dass danach aufgrund der Besonderheiten der Unfallsituation in der Regel ein höherer Mietwagenpreis als der Normaltarif zur Schadensbeseitigung im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlich ist, steht nicht mehr grundsätzlich in Streit (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Allein eine solche Handhabung erscheint praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern und um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts im Vergleich zum Normalgeschäft angemessen zu berücksichtigen (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Die Kammer veranschlagt den pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Abweichung ihrer bisherigen Rechtsprechung (15 %, vgl. Urteil vom 10.01.2006 - 5 S 127/04 - Juris) nunmehr mit 20 % und folgt damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (z.B. NZV 2007, 199).

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Diese Abgrenzung richtet sich nach Auffassung der Kammer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs(NJW 2006, 1726), die zu Art. 1 § 1 RBerG ergangen ist, weil das Merkmal "fremde Angelegenheit" durch die neue Rechtslage nach dem RDG keine Änderung erfahren hat.

    Die Schlussfolgerung des Amtsgerichts, die beanstandungslose Hinnahme solch "offenkundig haltloser Forderungszurückweisungen" impliziere die fehlende Ernsthaftigkeit der Forderungsdurchsetzung, steht im Widerspruch zu den vom BGH im Urteil vom 04.04.2006 (NJW 2006, 1726) gestellten Anforderungen.

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Der Geschädigte verstößt noch nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zum Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem "Normaltarif" teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa fehlende Sicherheit oder nicht feststehende Mietzeit u.ä.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (z.B. BGH NJW 2006, 2621).

    Diese betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Erhöhung kann in Form eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif erfolgen, dessen Höhe wiederum der bei der Schadensabrechnung besonders freigestellte Tatrichter gemäß § 287 ZPO schätzen kann (BGH NZV 2006, 526).

  • LG Mönchengladbach, 15.01.2008 - 5 S 95/07

    Ersatz von aus einem Verkehrsunfall resultierenden Mietwagenkosten; Schätzung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Die Kammer folgt dieser Auffassung und hält an ihrer bisherigen Rechtsprechung, wonach für Schadensfälle aus dem Jahr 2005 wegen der größeren Zeitnähe die Schwacke-Liste 2006 maßgeblich sei (z.B. Urteil vom 15.01.2008 - 5 S 95/07 - Juris) nicht aufrecht.

    Soweit die Kammer in ihrem Urteil vom 15.01.2008 (5 S 95/07) einen pauschalen Aufschlag von 30 % akzeptiert hat, beruhte dies darauf, dass die vom Amtsgericht in erster Instanz zugesprochene Höhe des Aufschlags im Berufungsverfahren nicht angegriffen worden ist, so dass die Kammer keine Veranlassung hatte, insoweit eine Überprüfung vorzunehmen.

  • LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08

    Umfang der Haftung des Versicherers im Fall eines Kraftfahrzeugschadens;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Wie die Kammer bereits mehrfach festgestellt hat (Urteil vom 14.10.2008 - 5 S 64/08 - Juris), ist die Schwacke-Liste 2006 grundsätzlich eine geeignete Schätzgrundlage.

    Die Daten des Mietpreisspiegels des Fraunhofer Instituts wurden von Februar bis April 2008 erhoben, so dass sie für die Anmietung im hiesigen Fall, die im Februar 2007 stattfand, nicht relevant sind (vgl. hierzu LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2008 - 5 S 64/08 - Juris).

  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. NZV 2006, 463) kann der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel (jetzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" ( im folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH NZV 2006, 463; BGH NJW 2008, 1519; OLG Köln NZV 2007, 199).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel (jetzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" ( im folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH NZV 2006, 463; BGH NJW 2008, 1519; OLG Köln NZV 2007, 199).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2008, 1519) bedarf die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können (speziell der Schwacke-Liste), nämlich nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass sich geltend gemachte Mängel auf den zu entscheidenden Fall ausgewirkt haben.

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Das steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs(NZV 2008, 23), der insoweit ausgeführt hat, dass es keine Rolle spiele, ob der Betroffene persönlich außer der Vorfinanzierung der Mietwagenkosten weitere unfallbedingte Mehrleistungen, die eine Tariferhöhung rechtfertigen, in Anspruch genommen habe.
  • OLG Köln, 18.03.2008 - 15 U 145/07

    Autorecht - Schadensrecht; Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 18.03.2008 (15 U 145/07 - Juris) überzeugend ausgeführt, dass die Schwacke-Liste 2006 nur eine geeignete Schätzgrundlage für Anmietungen ab April/Mai 2006 sein kann, weil die Mietpreise in dieser Zeit erhoben worden seien und für die Bestimmung der Schadenshöhe der Zeitpunkt des Schadenseintritts maßgeblich sei.
  • LG Mönchengladbach, 10.01.2006 - 5 S 127/04

    Anspruch auf Zahlung von Mietwagenkosten aufgrund eines Schadensereignisses;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08
    Die Kammer veranschlagt den pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Abweichung ihrer bisherigen Rechtsprechung (15 %, vgl. Urteil vom 10.01.2006 - 5 S 127/04 - Juris) nunmehr mit 20 % und folgt damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (z.B. NZV 2007, 199).
  • AG Bonn, 04.12.2008 - 2 C 236/08

    Kosten für Mietwagen "Autopreisspiegel"

  • AG Frankfurt/Main, 22.08.2008 - 32 C 357/08

    Abtretung von Ansprüchen auf Ersatz der Mietwagenkosten an ein

  • OLG Köln, 10.10.2008 - 6 U 115/08

    Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

  • OLG Stuttgart, 18.08.2011 - 7 U 109/11

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Aktivlegitimation des Mietwagenunternehmers

    Demgegenüber sind die Landgerichte Baden-Baden (3 S 78/09), Darmstadt (25 S 230/09), Frankenthal (2 S 163/10), Köln (9 S 252/10), Mönchen-Gladbach (5 S 110/08), Stade (1 S 37/10) und verschiedene Amtsgerichte, z. B. AG Waiblingen (8 C 1039/10), AG Köln (266 C 63/10) der gegenteiligen Auffassung.
  • AG Erkelenz, 07.06.2013 - 14 C 120/13

    Erneut: Auch Kleinvieh macht Mist

    Das Gericht hält in Anschluss an die Rechtsprechung des LG Mönchengladbach einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Höhe von 20% für angemessen, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeugsgeschäfts im Vergleich zur "normalen" Autovermietung angemessen zu berücksichtigen (vgl. LG Mönchengladbach Urt. v. 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).
  • LG Stuttgart, 13.04.2011 - 4 S 278/10

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Wirksamkeit der Geltendmachung durch den

    An den Grundsätzen zur Unterscheidung von eigenen und fremden Angelegenheiten ist auch nach der Neuregelung des § 2 RDG festzuhalten, weil das Merkmal der "fremden Angelegenheit" durch die neue Rechtslage keine Änderung erfahren hat (ebenso LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, 5 S 110/08; juris; s. auch BR-Dr. 623/06, S. 98, wonach das Merkmal der fremden Angelegenheit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Anwendungsbereich des RBerG entnommen sei).
  • AG Erkelenz, 10.08.2010 - 14 C 131/10

    Anspruch eines Unfallbeteiligten gegen einen anderen Unfallbeteiligten und dessen

    Bei der Abrechnung der Mietwagenkosten sind die sich bei mehrtägiger Vermietung ergebenden Reduzierungen nach der Schwacke-Liste nach Wochen-, 3-Tages- und Tagespauschalen zu berücksichtigen (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).

    Das Gericht hält zwar in Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Landgerichts Mönchengladbach einen pauschalen Aufschlag auf die Grundmietkosten nach Normaltarif in Höhe von 20 % für angemessen, um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts im Vergleich zur "normalen" Autovermietung angemessen zu berücksichtigen (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).

  • LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 46/11

    Zulässigkeit von Rechtsdienstleistungen eines Mietwagenunternehmens im

    Die Abgrenzung, ob eine eigene oder eine fremde Rechtsangelegenheit vorliegt, richtet sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die zu Art. 1 § 1 RBerG ergangen ist, weil das Merkmal "fremde Angelegenheit" durch die Einführung des RDG keine Änderung erfahren hat (vgl. LG Mönchengladbach v. 20.01.2009 - 5 S 110/08 -, zitiert in juris).
  • AG Mönchengladbach, 19.02.2010 - 29 C 228/09

    Anspruch auf Ersatz kostenintensiver Mietwagenkosten nach einem

    Zugrunde zu legen ist somit bei der Kalkulation der Mietwagenkosten nach der Schwacke-Liste 2007 der hier für den örtlichen Postleitzahlenbereich (410..) maßgebliche Normaltarif für die Anmietung eines Fahrzeugs der Mietwagenkategorie 5 in Form des gewichteten Mittels, des sog. Modus (vgl. auch Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 13. Januar 2010 - Az 5 S 81/08 sowie Urteil vom 20. Januar 2009, Az 5 S 110/08).

    Im Anschluss an das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 20. Januar 2009, Az 5 S 110/08, hält das Gericht einen pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Höhe von 20 % hiermit 186, 30 Euro für angemessen, um den Besonderheiten der Kosten- und Risiken des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts im Vergleich zur "normalen" Autovermietung angemessen Rechnung zu tragen.

  • AG Borna, 08.12.2009 - 9 C 682/09

    Beurteilungskriterien für die Wahrnehmung eigener oder fremder Angelegenheiten

    Bei der Beurteilung, ob eine eigene oder eine fremde Angelegenheit wahrgenommen wird, ist darauf abzustellen, ob es dem Mietwagenunternehmen im wesentlichen darum geht, die durch Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen oder ob nach der Geschäftpraxis des Mietwaqenunternehmens die Schadenersatzforderungen der unfallgeschädigten Kunden eingezogen werden, bevor diese selbst auf Zahlung in Anspruch genommen werden (LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, Az. 5 S 110/08 Rn, 17, zitiert nach Juris).

    Der Geschädigte verstößt allerdings nicht schon allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem erhöhten Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber einem Normaltarif teurer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifes mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf besonderen Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation verlasst und in infolgedessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH NJW 2006, 2621, LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, Az. 5 S 110/08, Rn 32, zitiert nach Juris).

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 18.08.2010 - 11 C 55/10
    Die Heranziehung des Schwacke Mietpreisspiegels 2006 für die Ermittlung eines Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO ist von der überwiegenden Rechtssprechung bislang nicht beanstandet worden (vgl BGH MDR 2010, 622; BGH NJW-RR 2010, 679, 680; BGH VersR 2008, 699; LG Mönchengladbach Urteil v. 23.03.2010, Az.: 5 S 101/09; LG Mönchengladbach Urteil v. 20.01.2009; Az.: 5 S 110/08, alle zitiert nach juris).

    Sinn einer Pauschale ist es gerade, die im Unfallersatzgeschäft typischerweise zu erwartenden Mehrkosten mit einem bestimmten Prozentsatz auszugleichen (LG Bonn, Urteil v. 10.03.2009, Az.: 18 O 263/08; LG Mönchengladbach, Urteil v. 20.01.2009, Az.: 5 S 110/08).

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 04.08.2011 - 10 C 145/11
    Die Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels für die Ermittlung des Normaltarifs im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO ist von der überwiegenden Rechtsprechung bislang nicht beanstandet worden (vgl. BGH MDR 2010, 622; BGH NJW-RR 2010, 679, 680; BGH VersR 2008, 699; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 21.03.2010 (5 S 101/09); LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009 (5 S 110/08); LG Mönchengladbach, Urteil vom 13.01.2009(5 S 81/08); LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.10.2008 (5 S 64/08); LG Mönchengladbach Urteil vom 06.08.2010 (5 S 14/10); LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.09.2010 (5 S 35/10).

    Pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif ist unabhängig davon, in welchem Umfang im konkreten Fall unfallbedingte Zusatzleistungen des Vermieters in Anspruch genommen wurden (LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.01.2009, AZ: 5 S 110/08).

  • LG Saarbrücken, 26.01.2011 - 9 O 146/10

    Arzneimittelpreise: Abtretung von Rückzahlungsansprüchen an einen privaten

    Die Auslegung des Begriffes der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten folgt den von der Rechtsprechung zum Rechtsberatungsgesetz entwickelten Grundsätzen (LG Mönchengladbach, Urt. v. 20.01.2009, 5 S 110/08, juris Tz. 15; Palandt/Ellenberger, BGB 70. Aufl. § 134 Rn. 21; Römermann NJW 2008, 1249 ff.).
  • LG Düsseldorf, 14.07.2011 - 21 S 418/10

    Es ist zwischen Übernahme einer eigenen oder einer Rechtsangelegenheit

  • LG Baden-Baden, 20.05.2010 - 3 S 78/09

    Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall: Forderungsabtretung an ein

  • LG Arnsberg, 05.10.2011 - 5 S 47/11

    Ausübung einer fremden Rechtsangelegenheit mit der Verfolgung der

  • LG Fulda, 29.08.2014 - 1 S 25/14

    Schätzung notwendiger Mietwagenkosten an Hand des arithmetischen Mittels aus

  • AG Erkelenz, 10.04.2014 - 15 C 408/13

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

  • AG Rostock, 08.07.2010 - 42 C 15/10
  • AG Oldenburg, 09.10.2009 - 22 (18) C 331/09

    Mietwagen - Altes Auto, Mietwagen und Eigenersparnis

  • AG Delbrück, 21.05.2010 - 2 C 435/09

    Ein Autovermieter, der geschäftsmäßig Schadensregulierung für seine verunfallten

  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 17.03.2010 - 11 C 571/09
  • AG Erkelenz, 23.02.2010 - 14 C 352/09

    Anspruch auf Erstattung von Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs durch

  • LG Mönchengladbach, 20.03.2012 - 5 S 64/11

    Mietwagenkosten

  • AG Daun, 02.12.2009 - 3a C 476/08

    Mietwagen: AG Daun verurteilt Württembergische Versicherung auf der Grundlage

  • AG Rheine, 17.06.2011 - 14 C 57/10
  • AG Ahlen, 12.05.2011 - 30 C 1/11

    Mietwagenkosten (Verkehrsunfall) - Abtretung und RDG-Verstoss

  • AG Aachen, 21.10.2011 - 115 C 81/11
  • AG Mönchengladbach, 16.06.2011 - 4 C 48/11
  • AG Neustrelitz, 18.08.2009 - 6 C 51/09
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