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   LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09   

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https://dejure.org/2010,25548
LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09 (https://dejure.org/2010,25548)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06.08.2010 - 5 S 111/09 (https://dejure.org/2010,25548)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 06. August 2010 - 5 S 111/09 (https://dejure.org/2010,25548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand bei wirtschaftlicher Notwendigkeit; Schätzung der Höhe des Normaltarifs auf Grundlage der Schwacke-Liste

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287
    Ersatz von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand bei wirtschaftlicher Notwendigkeit; Schätzung der Höhe des Normaltarifs auf Grundlage der Schwacke-Liste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Bielefeld, 09.10.2009 - 21 S 27/09

    Schätzung des Mietwagennormaltarifs durch Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Eine "Kombination" von Schwacke und Fraunhofer (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 09.10.2009 - 21 S 27/09 - Juris) hält die Kammer deshalb nicht für sachgerecht, weil gegen die Anwendung der Schwacke-Liste keine durchgreifenden Bedenken bestehen und außerdem die Preise beider Listen - wie aufgezeigt - aus methodischen Gründen nicht vergleichbar sind.
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Dies steht im Einklang mit den Urteilen des BGH vom 15.02.2005 - VI ZR 74/04 (NJW 2005, 1041) und vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05 (Juris), wonach die Mehraufwendungen für eine Vollkaskoversicherung in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen sind, weil der Geschädigte durch die Anmietung eines Fahrzeugs einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist.
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Dies steht im Einklang mit den Urteilen des BGH vom 15.02.2005 - VI ZR 74/04 (NJW 2005, 1041) und vom 25.10.2005 - VI ZR 9/05 (Juris), wonach die Mehraufwendungen für eine Vollkaskoversicherung in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen sind, weil der Geschädigte durch die Anmietung eines Fahrzeugs einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt ist.
  • LG Bonn, 26.06.2009 - 15 O 7/09

    Unfallersatztarif, Erforderlichkeit der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Vielmehr ist es Sache des Autovermieters und liegt in seinem kalkulatorischen Ermessen, ob er die unstreitig durch die Vorhaltung von Winterreifen begründeten Mehrkosten bei der Preisgestaltung als Preisbestandteil des Normaltarifs berücksichtigt oder - wie vorliegend - Zusatzkosten für Winterreifen in Rechnung stellt, wenn sie tatsächlich in Anspruch genommen worden sind (so Landgericht Bonn, Urteil vom 26.06.2009, 15 O 7/09 - zitiert nach JURIS).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. NJW 2008, 1519) ist es grundsätzlich zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel (jetzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" (im Folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. NJW 2009, 58) kann der Geschädigte nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als Herstellungsaufwand Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständig, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf.
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Das arithmetische Mittel ist jedoch kein Preis im Sinne der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 und Urteil vom 19.04.2003 - VI ZR 398/02), sondern nur eine statistische Rechengröße.
  • AG Erkelenz, 20.10.2009 - 6 C 165/09
    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20. Oktober 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Erkelenz - 6 C 165/09 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teil-weise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • LG Mönchengladbach, 13.01.2009 - 5 S 81/08

    Aktivlegitimation einer Autovermietung (aus abgetretenem Recht) hinsichtlich des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Die Klägerin ist zur Geltendmachung der streitgegenständlichen Mietwagenkosten aktivlegitimiert, da der Geschädigte seine Ansprüche gegen die Beklagte wirksam an die Klägerin abgetreten hat, § 398 BGB (vgl. hierzu Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 13.01.2009 - 5 S 81/08 - Juris).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 06.08.2010 - 5 S 111/09
    Das arithmetische Mittel ist jedoch kein Preis im Sinne der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09 und Urteil vom 19.04.2003 - VI ZR 398/02), sondern nur eine statistische Rechengröße.
  • LG Mönchengladbach, 14.10.2008 - 5 S 64/08

    Umfang der Haftung des Versicherers im Fall eines Kraftfahrzeugschadens;

  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

  • AG Köln, 28.08.2013 - 261 C 34/13

    Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für ersatzfähige Mietwagenkosten i.R.d.

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 22.07.2015 - 261 C 56/15

    Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke-Liste; Schadensersatzanspruchs

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 30.07.2019 - 261 C 77/19

    Unfallregulierung, Mietwagen

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 25.10.2017 - 261 C 157/17

    Die Schwacke-Liste ist Maßstab für den Normaltarif

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 18.07.2012 - 261 C 78/12

    Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels zur Ermittlung der erstattungsfähigen

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 17.12.2015 - 271 C 227/15

    Erstattung von Mietwagenkosten aus Verkehrsunfällen als Schadensersatz für die

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. LG Bonn, Urteil vom 18. Juli 2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 06. August 2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 18.12.2015 - 269 C 147/15

    Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall hinsichtlich Schätzung auf

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (vgl. LG Bonn, Urteil vom 18. Juli 2011, Az. 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 06. August 2010, Az. 5 S 111/09).
  • AG Köln, 23.05.2016 - 266 C 30/16

    Ersatz von Mietwagenkosten hinsichtlich Notwendigkeit i.R.e. Verkehrsunfalls

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 01.10.2014 - 261 C 110/14

    Ersatz von Mietwagenkosten als Herstellungsaufwand i.R.e. Schadensersatzanspruchs

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 26.11.2012 - 261 C 122/12

    Normaltarif für die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs ist anhand des

    Derartige Internetangebote stellen im Übrigen einen Sondermarkt dar, der nicht ohne weiteres mit dem allgemeinen regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar ist (LG Bonn, Urteil vom 18.7.2011, Az: 1 O 78/11; Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 6.8.2010, Az: 5 S 111/09).
  • AG Köln, 12.09.2012 - 261 C 117/12
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