Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 15.07.2005 - 5 S 124/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Arzthaftungsklage wegen unterlassener ärztlicher Aufklärung über die Nichtübernahme stationärer Behandlungskosten durch die private Krankenversicherung des Patienten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Vergütung für einen Krankenhausaufenthalt gegen einen privat Krankenversicherten; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Aufklärung über die voraussichtliche Nichtanerkennung der Kosten durch die Krankenversicherung; Medizinische Notwendigkeit der ...
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
MBKK 94 § 1 Abs. 2; MBKK 94 § 6 Abs. 6; BGB § 276; BGB § 255
Ärztliche Aufklärungspflicht zur Entscheidungspraxis des privaten Krankenversicherers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Privatliquidation - Patient verlangt Rechnungskorrektur mit niedrigerem Faktor - was tun?
- vertragsarztrecht.net (Entscheidungsbesprechung)
Arzt muss Patienten über befürchtete Erstattungsablehnung der PKV aufklären
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 08.11.2002 - 4 C 352/02
- AG Pforzheim, 04.06.2004 - 4 C 373/03
- LG Karlsruhe, 15.07.2005 - 5 S 124/04
Papierfundstellen
- NJW 2006, 239 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 1690
- VersR 2006, 1217
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.02.1983 - VI ZR 104/81
Hinweispflicht des Arztes auf zweifelhafte Eintrittspflicht des …
Auszug aus LG Karlsruhe, 15.07.2005 - 5 S 124/04
a) Auszugehen bei der Beurteilung eines diesbezüglichen Schadensersatzanspruchs ist von dem Urteil BGH, NJW 1983, 2630. - BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Karlsruhe, 15.07.2005 - 5 S 124/04
Eine solche analoge Anwendung des § 255 BGB hat der Bundesgerichtshof auch in dem ähnlich liegenden Fall des Mietwagenkostenersatzes bei Anmietung eines Ersatzwagens zu einem sog. Unfallersatztarif befürwortet, dass nämlich der Unfallgeschädigte, der beim Anmieten des Ersatzwagens den Unterschied zwischen Unfallersatztarif und Normaltarif nicht kannte, nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung zwar die Differenz zwischen Unfallersatztarif und Normaltarif vom ersatzpflichtigen Unfallgegner verlangen konnte, der Ersatzpflichtige aber analog § 255 BGB berechtigt war, die Abtretung des möglichen Ersatzanspruchs gegen den Autovermieter wegen Nichtaufklärung über das Nebeneinander von Unfallersatz- und Normaltarifen zu verlangen (BGHZ 132, 373, 381).
- AG Baden-Baden, 08.03.2011 - 7 C 223/10
Vergütungsanspruch für erbrachte ärztliche und physikalisch-therapeutische …
Des Weiteren spielt die unterlassene Aufklärung über eventuelle Schwierigkeiten bei der Kostenerstattung durch die Krankenversicherung lediglich bei der Frage eines Schadenseratzanspruchs im Wege einer Arzthaftungsklage eine Rolle und nicht bei dem klägerischen Vergütungsanspruch (siehe Urteil des LG Karlsruhe vom 15.07.2005, 5 S 124/04).