Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1551
VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10 (https://dejure.org/2010,1551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2010 - 5 S 1292/10 (https://dejure.org/2010,1551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 5 S 1292/10 (https://dejure.org/2010,1551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsfrist - Unwirksamkeit wegen eines Mangels im Abwägungsergebnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erneuter Fristbeginn eines Normenkontrollantrags bei neuen Festsetzungen in einem Bebauungsplan i.R.e. neuen Abwägungsentscheidung durch die Gemeinde; Auswirkung einer Zubilligung eines Mischgebiet-Schutzniveaus für eine Bestandschutz genießende Wohnnutzung in einem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneuter Fristbeginn eines Normenkontrollantrags bei neuen Festsetzungen in einem Bebauungsplan i.R.e. neuen Abwägungsentscheidung durch die Gemeinde; Auswirkung einer Zubilligung eines Mischgebiet-Schutzniveaus für eine Bestandschutz genießende Wohnnutzung in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Diskotheken und der Bebauungsplan

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 246 (Ls.)
  • DVBl 2011, 239
  • DÖV 2011, 166
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (42)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Noch während des vom Senat infolge einer Zurückverweisung durchzuführenden weiteren Berufungsverfahrens - 5 S 875/09 - führte die Antragsgegnerin im Hinblick auf im Revisionsurteil enthaltene Erwägungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98) ein zweites ergänzendes Verfahren i. S. des § 214 Abs. 4 BauGB durch.

    Dementsprechend sei 2003 auch ein Bauantrag zum Um-/Ausbau für eine Tanz- und Unterhaltungsgastronomie auf dem (der Klägerin im Verfahren 5 S 875/09 gehörenden) Nachbargrundstück Flst.

    Dies gilt umso mehr, als die Antragsgegnerin aufgrund des inzwischen durchgeführten Berufungsverfahrens keine Veranlassung mehr zu einem neuerlichen ergänzenden Verfahren hat, nachdem sich der Änderungsbebauungsplan 2010, soweit er im weiteren Verfahren von Bedeutung wäre, als wirksam erwiesen hat (vgl. Senat, Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 875/09 -).

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).

    Zwar lässt sich aus § 1 Abs. 7 BauGB das Gebot der Konfliktbewältigung ableiten (BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Denn der Sichtweise, dass bei einem vollständigen, durch Gegenausnahmen beschränkten Ausschluss einer Nutzungsart letztlich nur ein partieller Ausschluss einer Nutzungsart vorläge, ist das Bundesverwaltungsgericht in einem vergleichbaren Fall entgegengetreten (vgl. Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

    Danach kann der vollständige Ausschluss einer ausnahmsweise zulässigen Nutzungsart nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO, der hier im Hinblick auf das Konzept der Antragsgegnerin zur Sicherung von Gewerbestandorten (vgl. Planbegründung, S. 22) erforderlich war (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB), durch Gegenausnahmen für bestimmte Arten von Anlagen der betreffenden Nutzungsart wieder ein Stück zurückgenommen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.2009 - 4 C 21.07 -, BVerwGE 133, 310).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Der Antragsteller muss Tatsachen vortragen, die es möglich erscheinen lassen, dass die angegriffene Rechtsvorschrift oder deren Anwendung seine Rechte verletzt (vgl. BVerwG v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 123; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    Dies setzt voraus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung gerade seiner abwägungsbeachtlichen - insbesondere nicht nur geringwertigen sowie schutzwürdigen - Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Eine erneute Bekanntmachung, mit der lediglich ein ergänzendes Verfahren abgeschlossen wird, das erkennbar nur auf die Behebung von (vermeintlichen) Verfahrens- und/oder Abwägungsmängeln hinsichtlich anderer mit der angegriffenen nicht untrennbar verbundener Festsetzungen abzielte, und sich im Übrigen auf die inhaltsgleiche Wiederholung des bereits bekannt gemachten Bebauungsplans beschränkt, kann die Frist für einen Normenkontrollantrag nicht erneut in Lauf setzen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2002 - 1 S 2114/99 -, DVBl 2003, 416).

    Dass auch hinsichtlich der angegriffenen Festsetzung Nr. 1.1.1.2 eine konstitutive Bekanntmachung vorlag, folgt jedoch daraus, dass der Gemeinderat der Antragsgegnerin auch hinsichtlich der neuerlich gegen die ausnahmsweise Zulässigkeit von Diskotheken erhobenen Einwendungen der Antragstellerin eine neue Abwägungsentscheidung getroffen hat (vgl. hierzu die vom Gemeinderat in Bezug genommene, in der Sitzungsvorlage enthaltene Abwägung, S. 30 f.; hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2002, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Noch während des vom Senat infolge einer Zurückverweisung durchzuführenden weiteren Berufungsverfahrens - 5 S 875/09 - führte die Antragsgegnerin im Hinblick auf im Revisionsurteil enthaltene Erwägungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98) ein zweites ergänzendes Verfahren i. S. des § 214 Abs. 4 BauGB durch.

    Denn nach dem Willen der Antragsgegnerin sollte lediglich vorsorglich ein Verfahrensfehler behoben werden, an dem der bisherige Änderungsbebauungsplan 2008 möglicherweise noch litt, ohne dass dabei der Bestand der früheren Änderungsbebauungspläne in Frage gestellt werden sollte (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 4 C 16.07 -, BVerwGE 133, 98).

  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Probleme, die noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden könnten, brauchen nicht schon durch den Plan selbst gelöst zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 3.02 -, BauR 2004, 286 u. Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, BRS 57, Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Probleme, die noch während des Vollzugs des Bebauungsplans bewältigt werden könnten, brauchen nicht schon durch den Plan selbst gelöst zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 3.02 -, BauR 2004, 286 u. Beschl. v. 17.5.1995 - 4 NB 30.94 -, BRS 57, Nr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10
    Insofern bliebe es aber der Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde überlassen, wie sie den Nutzungskonflikt im Baugenehmigungsverfahren löst; an die Vorstellung des Gemeinderats, dass kerngebietstypische Diskotheken von vornherein im gesamten Plangebiet unzulässig wären bzw. Diskotheken, die die Werte der TA Lärm für ein Mischgebiet überschritten, auch nicht ausnahmsweise zugelassen würden, wäre sie dabei nicht gebunden; auch eines vom Gemeinderat zu erteilenden Einvernehmens bedürfte es nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.08.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 BN 15.04

    Abweichung einer Gemeinde von Stellungnahmen des Staatlichen

  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

  • BVerwG, 07.07.2004 - 4 BN 16.04

    Verlust des gesetzlich vorgesehenen Gewichts von Optimierungsgeboten im

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 5 S 551/02

    Bebauungsplan: Will die Gemeinde den durch den Erschließungsverkehr

  • BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05

    Voraussetzungen für den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2002 - 7 B 326/02

    Rücknahme der Baugenehmigung für die Diskothek "Bungalow"

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1997 - 5 S 512/95

    Normenkontrolle: Ausfertigung mehrerer unterschiedlicher Pläne - Verstoß gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1989 - 5 S 3086/88

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Baurechtswidrigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08

    Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn

  • BVerwG, 26.01.2009 - 4 BN 27.08

    Anwendbares Recht bei vor der Rechtsänderung begonnenen

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 23.12.1998 - 26 N 98.1676
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung;

  • BVerwG, 19.08.2003 - 4 BN 51.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2005 - 10 D 27/03

    Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06

    Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der

  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07

    Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines

  • BVerwG, 02.09.2009 - 4 BN 16.09

    Antragsbefugnis des Antragstellers zur Durchführung eines

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Dass sich die in Nr. 1.1.1.2 Satz 2 getroffene Festsetzung über die ausnahmsweise Zulässigkeit von Diskotheken insofern als abwägungsfehlerhaft erweist, als sie hinter der eigenen planerischen Vorgabe des Gemeinderats zurückbleibt, lediglich nicht kerngebietstypische Diskotheken (vgl. Senat, Urt. v. 22.09.1989 - 5 S 3086/88 -, BRS Nr. 228, S. 525 ; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 4a BauNVO Rn. 58e) ausnahmsweise zuzulassen, ist vorliegend nicht von Bedeutung, da dieser Abwägungsmangel lediglich zu einer Teilunwirksamkeit der in Nr. 1.1.1.2 Satz 2 getroffenen Festsetzung führte (vgl. Senat, Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 1292/10 - BVerwG, Beschl. v. 18.07.1989 - 4 N 3.87 -, BVerwGE 82, 225; § 139 BGB) und sich dadurch an dem die Klägerin benachteiligenden Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels nichts änderte.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2011 - 5 S 1670/09

    Berücksichtigung der Nachbarinteressen an der Beibehaltung des Bebauungsplans bei

    Dass die im Zuge der Erschließung des Baugebiets vorgenommenen Aufschüttungen bei den mit der 2. Änderung in den Bebauungsplan aufgenommenen Festsetzungen der Höhenlage entgegen der grundsätzlichen Planungsvorstellung (vgl. auch die Planbegründung Nr. 3.2) - von einer strikten Vorgabe des Plangebers kann insoweit ersichtlich nicht gesprochen werden (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 27.10.2010 - 5 S 1292/10 -) - nicht durchweg außer Betracht gelassen wurden, sondern nur dort, wo "erkennbar unnatürliche Aushubhügel" in Rede standen, kann ebenso wenig beanstandet werden wie der Umstand, dass sich die Bezugshöhe nicht immer an der Höhe der jeweiligen Erschließungsstraße orientierte.
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 5/18

    Höhe des Anerkennungsbetrags und der Kostenbeiträge in einer

    Auch bei einer während eines Normenkontrollverfahrens beschlossenen Änderungssatzung muss eine Antragsänderung während der für diese selbständige Satzung geltenden Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erfolgen, da ein "Anwachsen" des bereits anhängigen Streitgegenstands um die Änderungssatzung im Hinblick auf deren Charakter als selbständige Norm nicht angenommen werden kann (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.12.2005 - 10 D 27/03.NE -, juris Rn. 58, 68; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2010 - 5 S 1292/10 -, juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 04.09.2015 - 1 ZB 14.1084

    "Gefangene" Stellplätze widersprechen den Anforderungen des Art. 47 Abs. 1 Satz 1

    Nach alledem kommt es auf den Vortrag des Klägers, der Bebauungsplan sei unwirksam, weil die Beigeladene hinter der von ihr im Beschluss vom 28. April 2003 selbst gesetzten Vorgabe zurückgeblieben (vgl. hierzu VGH BW, U.v. 27.10.2010 - 5 S 1292/10 - DVBl 2011, 239) und deshalb das Abwägungsergebnis fehlerhaft sei, nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

    Insofern verhält es sich anders als in den Fällen, die etwa den Entscheidungen des Senats vom 08.03.2005 - 5 S 551/02 - (UPR 2005, 442) sowie vom 27.10.2010 - 5 S 1292/10 - zugrundelagen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.02.2013 - 5 S 2690/11

    Zu den Feuerungsanlagen nach BImschV 1 § 2 Nr. 5

    Da sich die angegriffene Planung an den eigenen Vorgaben des Gemeinderates messen lassen muss (vgl. Senatsurteil vom 27.10.2010 - 5 S 1292/10 -, DVBl 2011, 239), diese in der Festsetzung jedoch keinen Niederschlag gefunden haben, erweist sich das Abwägungsergebnis insoweit als fehlerhaft, als die Verbrennungsverbote in Nr. 6 und 7 der Festsetzung mit den genannten Einschränkungen versehen wurden.
  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 15 N 20.391

    Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Verstoßes einer zentralen

    Wenn das ergänzende Verfahren mit einem neuen / wiederholten - wenn auch womöglich inhaltsgleichen oder (wie vorliegend) weitgehend inhaltsgleichen - Satzungsbeschluss abgeschlossen wird, entsteht ein neuer Plan, der ohne Weiteres Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens sein kann (BVerwG, B.v. 6.12.2018 a.a.O.; vgl. auch VGH BW, U.v. 27.10.2010 - 5 S 1292/10 - DVBl 2011, 239 = juris Rn. 36).
  • OVG Sachsen, 20.03.2014 - 1 C 11/10

    Antragsfrist zur Normenkontrolle einer mehrfach bekanntgemachten Rechtsvorschrift

    2010, 32; Urt. v. 21. Januar 2004, BVerwGE 120, 82 und v. 19. Februar 2004, NVwZ 2004, 1122; VGH BW, NK-Urt. v. 27. Oktober 2010, DÖV 2011, 166 und Urt. v. 17. Oktober 2002, DVBl. 2003, 416; OVG NRW, Urt. v. 2. März 2007, BauR 2007, 1016; Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 4. Aufl. 2010, S. 547, Rn. 1097).
  • VGH Hessen, 23.04.2015 - 4 C 567/13

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Produktionsbetrieb neben einem Mischgebiet

    Demzufolge wird durch eine erneute Bekanntmachung, die lediglich auf die Behebung eines Verfahrensfehlers abzielt und sich im Übrigen auf die inhaltsgleiche Wiederholung eines bereits bekannt gemachten Bebauungsplans beschränkt, die Frist für einen Normenkontrollantrag nicht erneut in Lauf gesetzt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2010 - 5 S 1292/10 - juris Rdnr. 34; Sächsisches OVG, Urteil vom 20. März 2014 - 1 C 11/10 - juris Rdnr. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2018 - 5 S 2575/16

    Änderung des Bebauungsplans; beschleunigtes Verfahren; sonstige Anlage;

    Da sich die angegriffene Planung an den eigenen Vorgaben des Gemeinderates messen lassen muss (vgl. Senatsurteil vom 27.10.2010 - 5 S 1292/10 -, DVBl 2011, 239, juris Rn. 60), diese in der Festsetzung jedoch keinen Niederschlag gefunden haben, erweist sich die Festsetzung als abwägungsfehlerhaft.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 9 S 2933/11

    Antragsfrist für Normenkontrolle im Fall der Satzungsänderung; keine

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 8 S 2773/08

    Fehlende städtebauliche Erforderlichkeit eines Einzelhandelsausschlusses bei

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 8 S 435/09

    Voraussetzungen der formellen Präklusion des § 47 Abs 2a VwGO

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2018 - 5 S 2575/16

    Nutzungsänderung innerhalb eines Einkaufszentrums ist kein UVP-pflichtiges

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht