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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 5 S 14.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17918
OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 5 S 14.08 (https://dejure.org/2008,17918)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.08.2008 - 5 S 14.08 (https://dejure.org/2008,17918)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. August 2008 - 5 S 14.08 (https://dejure.org/2008,17918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholung eines durchgeführten Losverfahrens zur Verteilung freier Studienplätze im Studiengang Zahnmedizin für das Sommersemester 2008; Rechtsgrundlage für die Vollstreckung einer nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichteten einstweiligen Anordnung

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § ... 123; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; VwGO § 149; ; VwGO § 167 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 172; ; VwGO § 172 Satz 1; ; VwGO § 173; ; ZPO § 570 Abs. 3; ; ZPO § 888; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 890

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hochschulzulassung - Am Losverfahren beteiligte Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2005 - 2 NB 250/05

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Auslosung eines Studienplatzes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 5 S 14.08
    Diese Auslegung entspricht dem Wortlaut des Tenors, nach dem "die Antragsgegnerin ... ein Losverfahren ...unter Hinzuziehung eines gewählten studentischen Mitgliedes des Fakultätsrates ... durchzuführen..." hat, und auch dem weiten richterlichen Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der notwendigen Maßnahmen beim Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2005 - 2 NB 250/05 -, NVwZ-RR 2006, 256).

    Anhaltspunkte dafür, dass das als sachlich maßgebliche Grenze der Ausgestaltungsbefugnis der Antragsgegnerin zu beachtende Gebot der Chancengleichheit (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. September 2005 - 2 NB 250/05 -, NVwZ-RR 2006, 256) verletzt worden sein könnte, sind nicht ersichtlich.

  • VGH Bayern, 26.05.1989 - 5 C 89.01007
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.08.2008 - 5 S 14.08
    Da die §§ 888, 890 ZPO eine solche Möglichkeit der Verpflichtung des Schuldners ebenfalls nicht kennen, gilt dies auch, wollte man davon ausgehen, dass die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung, die nicht auf den Erlass eines Verwaltungsaktes gerichtet ist, ihre Grundlage in § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. §§ 888, 890 ZPO hat (vgl. u.a. VGH München, Beschluss vom 26. Mai 1989 - 5 C 89.01007 -, NVwZ-RR 1989, 669; a. A. Bader, in: Bader/Funke-Kaiser u.a., VwGO, 4. Aufl., § 172 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 18.07.2008 - 5 S 14/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,35607
LG Heidelberg, 18.07.2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,35607)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 18.07.2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,35607)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,35607)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Tankreinigungskosten als umlagefähige Betriebskosten

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen für eine Mietwohnung; Aufwendungen für die Durchgeführung einer Öltankreinigung als umlagefähige Wartungskosten; Sog. weitere Heizungsbetriebskosten

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Wiesloch, 01.02.2008 - 2 C 39/07

    Anspruch eines Mieters auf Rückzahlung von Mietnebenkosten

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.07.2008 - 5 S 14/08
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 01.02.2008 - 2 C 39/07 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 146/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.07.2008 - 5 S 14/08
    Wie der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Umlagefähigkeit der Kosten der Dachrinnenreinigung entschieden hat, fallen darunter nur solche Mängel, die an der Substanz der vermieteten Immobilie oder ihrer Teile aufgetreten sind (BGH, WuM 2004, 290 und BGH, WuM 2004, 292).
  • AG Karlsruhe, 29.11.1991 - 7 C 477/91

    Betriebskosten; Instandhaltungskosten; Umlage der Betriebskosten; Reinigung des

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.07.2008 - 5 S 14/08
    Soweit von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums (LG Landau, WuM 2005, 720; AG Rendsburg, WuM 2002, 232; AG Karlsruhe, WuM 1992, 139; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, III Rdn. 401) die Auffassung vertreten wird, dass es sich bei den Kosten für die Reinigung eines Heizöltanks stets um nicht umlagefähige Instandhaltungskosten handle, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • AG Rendsburg, 22.10.2001 - 11 C 117/01

    Anspruch auf Rückzahlung aus nicht verbrauchter Kaution; Anrechenbarkeit von

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.07.2008 - 5 S 14/08
    Soweit von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums (LG Landau, WuM 2005, 720; AG Rendsburg, WuM 2002, 232; AG Karlsruhe, WuM 1992, 139; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, III Rdn. 401) die Auffassung vertreten wird, dass es sich bei den Kosten für die Reinigung eines Heizöltanks stets um nicht umlagefähige Instandhaltungskosten handle, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • BGH, 07.04.2004 - VIII ZR 167/03

    Umlagefähigkeit der Kosten einer Dachrinnenreinigung und sonstiger Betriebskosten

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.07.2008 - 5 S 14/08
    Wie der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Umlagefähigkeit der Kosten der Dachrinnenreinigung entschieden hat, fallen darunter nur solche Mängel, die an der Substanz der vermieteten Immobilie oder ihrer Teile aufgetreten sind (BGH, WuM 2004, 290 und BGH, WuM 2004, 292).
  • LG Landau/Pfalz, 24.06.2005 - 3 S 129/04

    Zulässigkeit der Einordnung von Tankreinigungskosten als Betriebskosten im Rahmen

    Auszug aus LG Heidelberg, 18.07.2008 - 5 S 14/08
    Soweit von Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums (LG Landau, WuM 2005, 720; AG Rendsburg, WuM 2002, 232; AG Karlsruhe, WuM 1992, 139; Sternel, Mietrecht, 3. Auflage, III Rdn. 401) die Auffassung vertreten wird, dass es sich bei den Kosten für die Reinigung eines Heizöltanks stets um nicht umlagefähige Instandhaltungskosten handle, vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
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Rechtsprechung
   LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27027
LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,27027)
LG Paderborn, Entscheidung vom 03.07.2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,27027)
LG Paderborn, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 5 S 14/08 (https://dejure.org/2008,27027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Denn gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte nur den Ersatz der objektiv erforderlichen Kosten verlangen, wobei objektiv erforderlich diejenigen Aufwendungen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 1970, 1454; BGH NJW 1974, 34; BGH NJW 1992, 1619).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Gemäß § 249 Abs. 2 S. 2 BGB ist Mehrwertsteuer zu ersetzen, soweit sie tatsächlich angefallen ist, wobei die Kombination konkreter und fiktiver Schadensabrechnung nicht zulässig ist (vgl. BGH, NJW 2005, 1110-1111).
  • BGH, 20.04.2004 - VI ZR 109/03

    Zur Erstattungsfähigkeit nicht aufgewendeter Umsatzsteuer bei wirtschaftlichem

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Entgegen der Einschätzung des Amtsgericht ergibt sich auch nicht im Umkehrschluss aus der Entscheidung des BGH vom 20.04.2004 (NJW 2004, 1943-1945) dass der Geschädigte Ersatz der Mehrwertsteuer verlangen kann, wenn er trotz Fehlens eines wirtschaftlichen Totalschadens eine Ersatzbeschaffung vorgenommen hat.
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Denn gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB kann der Geschädigte nur den Ersatz der objektiv erforderlichen Kosten verlangen, wobei objektiv erforderlich diejenigen Aufwendungen sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten durfte (BGH NJW 1970, 1454; BGH NJW 1974, 34; BGH NJW 1992, 1619).
  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 91/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs

    Auszug aus LG Paderborn, 03.07.2008 - 5 S 14/08
    Etwas anderes, nämlich dass der Geschädigte den für die Herstellung erforderlichen Geldbetrag stets und insoweit verlangen kann, als er ihn tatsächlich aufgewandt hat, ergibt sich entgegen der Auffassung des Amtsgerichts auch nicht aus der Entscheidung des BGH vom 01.03.2005 (DAR 2005, 500-502).
  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

    Die Kammer schließt sich damit nunmehr der Rechtsprechung der anderen Berufungszivilkammer des Landgerichts Siegen an, die in diesem Sinne entschieden hat (Urteil, das auf die mündliche Verhandlung vom 12. April 2010 ergangen ist - 3 S 107/09, Seiten 5 - 8); sie steht insoweit in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - seit dem Jahr 2009 völlig einheitlichen Linie in der veröffentlichten Rechtsprechung der Berufungsgerichte und in der Literatur (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20.8.2010 - 7 U 682/10 [zitiert nach BeckRS 2011, 14147]; LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012 - 8 S 84/12; LG Bremen, Urteil vom 24.5.2012 - 7 S 277/11 [zitiert nach juris]; LG Koblenz, Urteil vom 25.4.2012 - 12 S 4/12, DAR 2012, 464 [zitiert nach juris]; LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.2.2011 - 23 S 129/10 mit zustimmender Anmerkung von Diehl, ZfS 2011, 563 - 565 [Kopie Bl. 139/140 d.A.]; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.5.2010 - 13 S 5/10 [zitiert nach juris]; LG Arnsberg, Urteil vom 30.3.2010 - 5 S 114/09 (NJW 2011, 158]; LG Kassel, Urteil vom 26.2.2009 - 1 S 344/08 [zitiert nach juris]; Grüneberg in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 249 Randnr. 27; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 249 Rn. 468; Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 249 Rn. 267; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 5 Rn. 13; Schubert in Beck"scher Online-Kommentar BGB, Stand 1.3.2011, § 249 Rn. 243; anders LG Paderborn, Urteil vom 3.7.2008 (5 S 14/08, zitiert nach BeckRS 2009, 23024).
  • AG Bielefeld, 12.01.2011 - 4 C 316/10
    Insoweit ist auch keine Notwendigkeit ersichtlich, dem Geschädigten auf den vom Landgericht Paderborn (Urteil vom 3.7.2008, 5 S 14/08) vorgeschlagenen Weg zu verweisen: Der Geschädigte könne sein Unfallfahrzeug nach der Reparatur verkaufen, um den - in diesem Fall brutto zu erstattenden - Reparaturkostenbetrag alsdann zur Ersatzbeschaffung einzusetzen; nur so könne der Geschädigte in den Genuss der Mehrwertsteuer kommen.
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