Rechtsprechung
LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Müllfahrzeug; Privilegierung; Sonderrechte; UPE-Zuschlag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch auf anteilige Erstattung fiktiver Reparaturkosten sowie des merkantilen Minderwertes und der Sachverständigenkosten aus einem Verkehrsunfallgeschehen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Schadensersatz von UPE-Zuschlag nach Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- AG Aachen, 24.07.2015 - 101 C 461/14
- LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
Wird zitiert von ... (4)
- LG Aachen, 06.09.2018 - 2 S 25/18
Beilackierungskosten; fiktive Abrechnung
Insoweit schließt sich die hier zur Entscheidung berufene (2. Zivil)Kammer der grundsätzlichen Auffassung der anderen Berufungskammern des Landgerichts Aachen an, die im vorliegenden Rechtsstreit auch schon zitiert worden ist (LG Aachen, Urteil vom 07.03.2016 - 5 S 142/15; LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12). - AG Geilenkirchen, 29.05.2018 - 10 C 21/18
Dispositionsfreiheit geschützt: keine Verweisung bei mehr als 20 km Entfernung
Dazu führt das Landgericht Aachen in der Entscheidung vom 07.03.2016 (Urteil, 5 S 142/15, nach beck-online) aus:. - AG Heinsberg, 12.04.2017 - 18 C 175/16
Beilackierung, UPE und Verbringungskosten
Etwas anderes ergibt sich insbesondere auch nicht aus der Rechtsprechung des Landgerichts Aachen (vgl. Urteile vom 07.03.2016, Az. 5 S 142/15 und 24.08.2012, Az. 6 S 60/12, zit. nach juris). - AG Geilenkirchen, 10.09.2019 - 10 C 306/18 Der Abzug errechneter UPE-Zuschläge und Beilackierungskosten ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden zunächst fiktiv auf der Grundlage der von einem Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne Weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. LG Aachen, Urteil vom 07.03.2016 - 5 S 142/15, beck-online).