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VGH Baden-Württemberg, 13.10.1980 - 5 S 1486/80 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Oktober 1980 - 5 S 1486/80 (https://dejure.org/1980,3633)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 02.07.1980 - V 307/79
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.1980 - 5 S 1486/80
Wird zitiert von ... (5)
- VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22
Vorerst freie Fahrt in der Friedrichstraße
Die vom Antragsgegner zitierte Rechtsprechung (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Oktober 1980 - 5 S 1486/80 - und 6. Juli 1993 - 5 S 1112/93 -) ist bereits deshalb nicht einschlägig, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs nach summarischer Prüfung im vorliegenden Fall gerade nicht offen sind. - VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 5 S 2344/94
Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegenüber einem Verkehrszeichen; probeweise …
Eine solche Unsicherheit kann nur dann ausnahmsweise hingenommen werden, wenn die Belastung der Betroffenen dadurch, daß sie die angegriffene Verkehrsregelung auch nur vorläufig hinnehmen zu müssen, u n z u m u t b a r erscheint (vgl. Beschl. d.erk.Sen. vom 13.10.1980 - 5 S 1486/80 - VBlBW 1981, 84; Beschl. v. 06.07.1993 - 5 S 1112/93 -). - VG Freiburg, 28.07.2022 - 4 K 1705/22
Anordnung einer Tempo-30-Zone zum Schutz von Radfahrern; VA-Qualität sog. …
Bei Verkehrszeichen kommt hinzu, dass sich Verkehrsteilnehmer üblicherweise inzwischen auf die neue Regelung eingerichtet haben (vgl. hierzu und zu Folgendem VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.10.1980 - 5 S 1486/80 -, juris). - VG Freiburg, 29.11.2012 - 4 K 2158/12
Fahrt in der Umweltzone
Diese Unsicherheit könnte ausnahmsweise nur dann hingenommen werden, wenn die Belastung der Betroffenen, die darin liegt, dass sie bis zur abschließenden Klärung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verkehrsbeschränkung diese beachten müssen, als unzumutbar erscheint ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 26.10.1994, VBlBW 1995, 237, und vom 13.10.1980 - 5 S 1486/80 -, juris ). - VG Sigmaringen, 19.05.1988 - 2 K 795/87
Aufrechterhaltung des Gemeingebrauchs an einem Straßenabschnitt; Gründe für die …
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