Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: keine Nichtigkeit wegen Zusatzes in der Bekanntmachung; Entbehrlichkeit einer neuen Auslegung bei nachträglichen Bebauungsplanänderungen; zur Befangenheit eines Gemeinderatsmitgliedes; Beachtlichkeit von Bedenken eines ...
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 47 VwGO, § 1 Abs 6 BauGB, § 3 Abs 2 S 2 BauGB, § 3 Abs 3 BauGB, § 13 Abs 1 S 2 BauGB, § 18 Abs 2 Nr 4 GemO BW
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: keine Nichtigkeit wegen Zusatzes in der Bekanntmachung; Entbehrlichkeit einer neuen Auslegung bei nachträglichen Bebauungsplanänderungen; zur Befangenheit eines Gemeinderatsmitgliedes; Beachtlichkeit von Bedenken eines ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungsrecht: Befangenheit eines Gemeinderatsmitglieds, Unschädlichkeit eines Zusatzes bei Bekanntmachung des Bebbaungsplans, Entbehrlichkeit der neuen Auslegung bei nachträglicher Bebauungsplanänderung, Beachtlichkeit von Bedenken der Planbetroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)
Bebauungsplan: Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung, Befangenheit eines Maklers?
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 5 S 1697/95
- BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96
Papierfundstellen
- ESVGH 46, 289
- NVwZ-RR 1997, 692
- VBlBW 1997, 24
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2007 - 5 S 2103/06
Erneute öffentliche Auslegung bei Änderung des Bebauungsplanentwurfs; Ort der …
So wird in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Erforderlichkeit einer erneuten Auslegung des Planentwurfs verneint, wenn nur eine Klarstellung erfolgt war oder die allein betroffenen Grundstückseigentümer mit der geänderten Planung einverstanden waren; denn in einem solchen Fall sei das Beteiligungsverfahren mit Blick auf den fortgeführten Plan eine unnütze Förmelei (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822; ebenso Senatsurt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - VBlBW 1994, 27).Zwar sind die Festsetzungen für das verbleibende Plangebiet unverändert geblieben (vgl., noch allein darauf abstellend, Senatsurt. v. 22.04.1996 - 5 S 1140/95 - VBlBW 1996, 378; Senatsurt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09
Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der …
und 08.03.2002 ausgelegen hat, insofern nachträglich verändert worden, als sein Geltungsbereich durch die Abtrennung des Teils C verkleinert und eine verfahrensmäßige Verknüpfung aufgelöst wurde (…vgl. OVG MV, Urt. v. 22.06.2005 - 3 K 25/01 -, UPR 2006, 395;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.09.1996 - 8 S 2466/95 -, NVwZ-RR 1997, 695;… BGH, Urt. v. 29.11.1979 - III ZR 67/78 -, NJW 1989, 1751;… demgegenüber für den Fall einer bloßen räumlichen Einschränkung des Plangebiets noch Senat, Urt. v. 22.04.1996 - 5 S 1140/95 -, VBlBW 1996, 454; ebenso Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697 -, VBlBW 1997, 24: regelmäßig schon keine Änderung). - VGH Baden-Württemberg, 17.12.2008 - 3 S 358/08
Verpflichtung zur erneuten Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans, wenn …
Denn auch bei einer solchen Fallgestaltung wäre ein erneutes Verfahren, in welchem dem Eigentümer und Trägern öffentlicher Belange nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben würde, eine bloße Förmlichkeit, die für die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans im Sinne der mit der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange vom Gesetz verfolgten Zwecke nichts erbringen könnte (BVerwG…, Beschluss vom 18.12.1987, a.a.O.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.09.1996 - 8 S 2466/95 - Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1994, 27).
- VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06
Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche …
Die Bekanntmachung darf auch inhaltlich keine Zusätze enthalten, die geeignet sind, das jedermann zustehende Recht auf Geltendmachung von Anregungen und Bedenken einzuschränken; unzulässig sind mithin Zusätze, die - sei es gewollt oder ungewollt - als Einengung der zugelassenen Beteiligung oder als irreführend verstanden werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24 ff.; Urteil vom 24.09.1998 - 8 S 989/99 -, BRS 62 Nr. 23).Andererseits darf aber auch verlangt werden, dass die Anregungen in schriftlich niedergelegter Form (Brief oder Protokoll) erklärt werden müssen, um deren Inhalt auf Dauer verlässlich festhalten zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.01.1992 - 4 NB 39.96 -, VBlBW 1997, 296 f.); zulässig ist auch ein Vorbehalt, dass jeder Einwender seine vollen Personalien angeben und sein Grundstück/Gebäude genau bezeichnen muss (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 04.07.1996, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03
Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen …
Nicht ausreichend für ein individuelles Sonderinteresse eines Gemeinderats war dagegen, dass ein Gemeinderatsmitglied ein Grundstück in einem Bereich hatte, der vom Gemeinderat beim Beschluss eines Bebauungsplans als möglicher Alternativstandort erwogen worden war (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1983 - 3 S 1221/83 - VBlBW 1985, 21), dass die Aussiedlung eines Betriebs dazu geführt hatte, dass die Eigentumswohnung eines Bürgermeisters wegen der nun ruhigeren Lage an Wert gewann (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1991 - 5 S 976/91 - a.a.O.), dass der beschlossene Bebauungsplan eine Straße festsetzte, die zu einer geringfügigen Verbesserung der Verkehrssituation in der Straße führte, in der der Gemeinderat selbst wohnte (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.04.2004 - 8 S 1374/03 - ähnlich Urt. v. 28.06.1996 - 8 S 113/96 - NVwZ-RR 1997, 183 = PBauE § 9 Abs. 1 BauGB Nr. 10) und dass ein Gemeinderat Wohnungen und gewerbliche Objekte einer im Plangebiet gelegenen Firma zur Vermietung vermakelte (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - ESVGH 46, 289). - VGH Baden-Württemberg, 15.09.2004 - 8 S 2392/03
Bauleitplanung - Einhaltung der Anforderungen des § 3 Abs 2 S 2 BauGB; keine …
Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass die Gemeinden allen Schwierigkeiten, die sich nach der Erfahrung des Senats bei der öffentlichen Bekanntmachung der Auslegung der Planentwürfe immer wieder einstellen, etwa durch folgende - von vielen Gemeinden auch verwendete - Fassung des gebotenen Hinweises begegnen könnten: "Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt vorgebracht werden" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.1.1997 - 4 NB 39.96 -, VBlBW 1997, 296 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 4.7.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24 zur Zulässigkeit und Zweckmäßigkeit des Zusatzes "zur Niederschrift"). - VGH Baden-Württemberg, 20.05.1998 - 3 S 2784/96
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Darlegung eines Verfahrensfehlers; Heilung …
Zu einer erneuten Bürgerbeteiligung besteht lediglich dann kein Anlaß, wenn die Änderungen entweder nur eine Klarstellung von im ausgelegten Entwurf bereits enthaltenen Festsetzungen beinhalten oder aber auf dem ausdrücklichen Vorschlag Betroffener beruhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.12.1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822; VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 24.10.1996 - 8 S 3336/95 -, VBlBW 1997, 137 und NK-Urteil vom 4.7.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24). - VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10
Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das …
Zwar wäre eine erneute Beteiligung auch dann entbehrlich, wenn die Änderung in unwesentlichem Umfang einem Vorschlag des davon Betroffenen und schon vorher beteiligten Grundstückseigentümers entspräche (vgl. Senatsurt. v. 04.07.1996 - 5 S 1697/95 -, VBlBW 1997, 24;… BVerwG, Urt. v. 18.12.1987 - 4 NB 2.87 -, NVwZ 1988, 822). - OVG Niedersachsen, 19.05.2011 - 1 KN 138/10
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Präklusion - Unzulässigkeit wegen …
Es ist deswegen anerkannt, dass Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können (VGH Mannheim, Urt. v. 5.7.1996 - 5 S 1697/95 -, NVwZ-RR 1997, 692). - VGH Baden-Württemberg, 03.02.2011 - 8 S 435/09
Voraussetzungen der formellen Präklusion des § 47 Abs 2a VwGO
Die Bekanntmachung hat nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 28.01.1997 - 4 NB 39.96 - VBlBW 1997, 296, Urteil vom 06.07.1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344, Beschluss vom 11.04.1978 - 4 B 37.78 - Buchholz 406.11 § 2a BBauG Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04.07.1996 - 5 S 1697/95 - VBlBW 1997, 24) deshalb in einer Weise zu erfolgen, die geeignet ist, das Informations- und Beteiligungsinteresse der Bürger zu wecken, die von der beabsichtigten Bauleitplanung betroffen sein könnten oder aus anderen Gründen an ihr interessiert sind. - OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98
Planung eines Einzelhandelsgroßprojekts in Nachbargemeinde
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines …