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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 5 S 17.09   

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https://dejure.org/2009,13819
OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 5 S 17.09 (https://dejure.org/2009,13819)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2009 - 5 S 17.09 (https://dejure.org/2009,13819)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2009 - 5 S 17.09 (https://dejure.org/2009,13819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Sicherstellung eines Reisepasses; Anforderungen an eine Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss; Notwendigkeit des Vorliegens eines bestimmten Antrags für die Zulässigkeit einer Beschwerde in der ...

  • Judicialis

    VwGO § 88; ; VwGO § 146; ; PaßG § 11; ; PaßG § 12; ; PaßG § 13; ; StAG § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Sicherstellung eines Reisepasses; Anforderungen an eine Beschwerde gegen einen verwaltungsgerichtlichen Beschluss; Notwendigkeit des Vorliegens eines bestimmten Antrags für die Zulässigkeit einer Beschwerde in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.02.2000 - 1 WB 10.00

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Verstoß gegen die Grundsätze für das

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 5 S 17.09
    Selbst unterstellt, der insoweit unstatthafte Antrag des Antragstellers wäre entgegen seinem ausdrücklichen Wortlaut als Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO zu behandeln (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Februar 2000 - 1 WB 10.00 -, Juris Rn. 2 ff.), hätte die Beschwerde im Ergebnis keinen Erfolg.
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 5 S 17.09
    Zum einen ist der Ausweis bereits auf Grund des Ablaufs seiner Gültigkeit ohne Bedeutung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. November 1998 - BVerwG 9 C 18.97 -, Juris Rn. 16 m. w. Nachw.).
  • VGH Bayern, 07.04.2003 - 10 CS 03.339

    Verschärfte Anforderungen an die Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 S. 3

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 5 S 17.09
    Mit dem Antrag soll das verfolgte Rechtsschutzziel unmissverständlich formuliert werden und verbindlich festgelegt werden, was nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Gegenstand der Überprüfung des Beschwerdegerichts sein soll (vgl. VGH München, Beschluss vom 7. April 2003 - 10 CS 03.339 -, Juris Rn. 2 ff.).
  • VG Berlin, 05.09.2012 - 23 L 283.12

    Kein deutscher Reisepass für Kind einer ukrainischen Leihmutter

    Im gegen die Passbehörde bzw. deren Rechtsträger gerichteten Verfahren auf Ausstellung eines Passes ist als Anspruchsvoraussetzung vom Gericht nur zu prüfen, ob der Antragsteller die zur Feststellung seiner Deutscheneigenschaft notwendigen Nachweise erbracht hat, nicht hingegen, ob der Antragsteller Deutscher im Sinne des § 1 PassG ist (ständ. Rspr. des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. etwa Beschlüsse vom 6. Juli 2011 - OVG 5 S 13.11 - und vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, jeweils Juris; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 7 UZ 1218/07 -, NVwZ-RR 2008, 108).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 5 N 2.12

    Wirkung einer durch Fristablauf eingetretenen Wirkungslosigkeit eines

    Das gilt umso mehr, als es nicht Aufgabe der Auslandsvertretungen der Beklagten ist, bei Zweifeln über die Staatsangehörigkeit diese nach eigenen Bewertungen im Passverfahren zu klären (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. statt vieler Beschluss vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Nichts anderes gilt im Ergebnis für die vom Kläger angeführte Beweiskraft seines Personalausweises, da ein solcher ebenso wie ein Reisepass von vornherein nicht geeignet ist, im Zweifelsfall den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit zu erbringen (vgl. Beschluss des Senats vom 30. September 2009, a.a.O., juris Rn. 8).

    Ein Verstoß gegen die grundrechtlich garantierte Freizügigkeit ist schon deshalb nicht zu besorgen, weil durch die Sicherstellung des Personalausweises die Einreisefreiheit lediglich vorübergehend bis zu einer für den Kläger gegebenenfalls günstigen Klärung seiner Staatsangehörigkeit suspendiert, aber nicht aufgehoben wird und dem Kläger im Übrigen unstreitig jederzeit ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden könnte (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 30. September 2009, a.a.O., juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2015 - 5 S 9.15

    Passversagung durch deutsche Auslandsvertretung; einstweilige Anordnung;

    Bestehen indes Zweifel an der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, so ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht Sache der deutschen Auslandsvertretungen der Antragsgegnerin, diese nach eigenen Bewertungen zu klären; vielmehr ist zu dieser Klärung vorrangig das Bundesverwaltungsamt berufen (vgl. nur Beschlüsse vom 23. Mai 2011 - OVG 5 S 10.11 -, BA S. 2, und vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, juris Rn. 11).

    Die Vorlage eines (abgelaufenen) Reisepasses lässt diese Aufgabenverteilung unberührt; ein Reisepass ist nicht geeignet, im Zweifelsfall den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit zu erbringen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, juris Rn. 8; OVG Berlin, Beschluss vom 7. April 2005 - OVG 5 S 5.05 -, BA S. 4).

  • VG Köln, 04.02.2015 - 10 K 7733/13

    Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit der Tochter eines Deutschen und einer

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.08.2010 - 12 A 1937/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.05.2008 - 13 S 1137/08 -, StAZ 2009, 45; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2009 - 5 S 17/09 -, juris; VG Köln, Urteile vom 07.03.2012 - 10 K 422/11 - und vom 01.04.2009 - 10 K 4679/08 -, beide n.v.; VG Stade, Urteil vom 27.08.2009 - 1 A 560/09 -, StAZ 2010, 115; Marx, in: Fritz/Vormeier, GK-StAR, Stand: Dezember 2014, § 3 StAG Rn. 29.
  • VG Berlin, 26.11.2009 - 11 L 396.09

    Kein Kindernachzug bei künstlicher Befruchtung in Indien

    Bei den hier offen liegenden Zweifeln über die Staatsangehörigkeit ist es nicht Aufgabe der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik, die Staatsangehörigkeit im Rahmen eines Passverfahrens nach eigenen Bewertungen zu treffen (ständige Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg, vgl. Beschluss vom 30.9.2009 - 5 S 17.09 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2010 - 11 ME 347/10

    Sicherstellung eines deutschen Kinderreisepasses bei wirksamer Anfechtung der

    Ebenso wenig sind solche Erwägungen Gegenstand der Ermessensausübung nach § 13 PassG (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.9.2009 - 5 S 17/09 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - 5 M 21.15

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Pass; -verlust; -einziehung; unzutreffende

    Bestehen - wie hier - Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, so ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht Sache der deutschen Auslandsvertretungen, diese durch eigenen Ermittlungen und Bewertungen zu klären; vielmehr sind zu dieser Klärung vorrangig das Bundesverwaltungsamt und im Streitfall die örtlichen Verwaltungsgerichte berufen (vgl. Beschlüsse vom 3. August 2015 - OVG 5 S 9.15 -, juris Rn. 4, vom 23. Mai 2011 - OVG 5 S 10.11 -, BA S. 2 und vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2011 - 5 S 31.10

    Passversagung; einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund (verneint); türkische

    In diesem Fall ist es nicht zu beanstanden, den Passbewerber auf die Notwendigkeit der Durchführung eines Verfahrens zur Feststellung der Staatsangehörigkeit zu verweisen, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht Aufgabe der Auslandsvertretungen ist, Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit durch eigene Ermittlungen und Bewertungen zu klären (vgl. nur Beschluss vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, juris Rn. 11, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2010 - 12 A 1937/09

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft allein durch Dienst in der deutschen

    vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2009 - OVG 5 S 17.09 -, juris; VG Stade, Urteil vom 27. August 2009 - 1 A 560/09 -, StAZ 2010, 115, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Mai 2008 - 13 S 1137/08 -, InfAuslR 2009, 124, juris; BT-Drucks. 16/5065, S. 227, BR-Drucks. 224/07, S. 430; Nr. 3.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise des BMI vom 17. April 2009; Marx, in: GK-StAR, § 3 Rn. 29.
  • VG Köln, 19.03.2014 - 10 K 2537/13

    Ermittlung der deutschen Staatsangehörigkeit bei der Ausstellung von

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.08.2010 - 12 A 1937/09 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.05.2008 - 13 S 1137/08 -, StAZ 2009, 45; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2009 - 5 S 17/09 -, juris; VG Köln, Urteile vom 07.03.2012 - 10 K 422/11 - und vom 01.04.2009 - 10 K 4679/08 -, n.v.; VG Stade, Urteil vom 27.08.2009 - 1 A 560/09 -, StAZ 2010, 115; Marx, in: Fritz/Vormeier, GK-StAG, Stand: Juli 2013, § 3 StAG Rn. 29.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - 5 M 21.15

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Pass; -verlust; -einziehung; unzutreffende

  • VG Berlin, 27.11.2015 - 23 K 59.15

    Verlust der deutschen durch Erwerb einer ausländisches Staatsangehörigkeit

  • VG Berlin, 06.03.2015 - 23 L 913.14

    Pflicht zur Ausstellung eines Reisepasses im Rahmen einer einstweiligen Anordnung

  • LG Hannover, 12.09.2012 - 14 T 20/12

    Allgemeines Vertragsrecht - Folgen einer abweichenden Widerrufsbelehrung

  • VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 784/11

    Personalausweis; Sicherstellung

  • VG Saarlouis, 29.04.2013 - 3 L 559/13

    Sicherstellung eines Personalausweises

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