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   VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11   

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VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11 (https://dejure.org/2012,21957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.08.2012 - 5 S 1749/11 (https://dejure.org/2012,21957)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. August 2012 - 5 S 1749/11 (https://dejure.org/2012,21957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Begriff des vordringlichen Bedarfs im Sinne des Fernstraßenausbaugesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines vordringlichen Bedarfs i.S.d. Fernstraßenausbaugesetzes bei Ausbau einer Verkehrsanlage an einer Tankanlage und Rastanlage einer Bundesautobahn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines vordringlichen Bedarfs i.S.d. Fernstraßenausbaugesetzes bei Ausbau einer Verkehrsanlage an einer Tankanlage und Rastanlage einer Bundesautobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Tank- und Rastanlage Bühl an der A 5 kann erweitert werden; Klage gegen Planfeststellung erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Erweiterung einer Rastanlage und der Lärmschutz

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 162
  • DÖV 2013, 162 UPR 2013, 120 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 24.11.2011 - 9 A 24.10

    Verfahrensfehler; wesentlicher Verfahrensfehler; mittelbare Betroffenheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    Sie können daher nur die Verletzung gerade sie schützender Normen des materiellen und des Verfahrensrechts sowie eine nicht ordnungsgemäße Abwägung ihrer geschützten Privatbelange rügen, nicht aber eine insgesamt fehlerfreie Abwägung und Planung verlangen (BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris Rn. 12).

    a) Es kann offen bleiben, ob die mittelbar betroffenen Kläger befugt sind, die fehlende Planrechtfertigung zu rügen (verneinend: BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 - juris Rn. 27; bejahend: BVerwG, Urteil vom 26.04.2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358).

    Soweit die Erforderlichkeit und zeitliche Dringlichkeit eines Vorhabens in einem vom Gesetzgeber beschlossenen Bedarfsplan konkretisiert worden ist, ist diese Festlegung auch für das gerichtliche Verfahren verbindlich und nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, juris Rn. 27 und Urteil vom 28.12.2009 - 9 B 26.09 -, NVwZ 2010, 380).

    Diese Verbindlichkeit gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für das behördliche, sondern auch für das gerichtliche Verfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 A 24.10 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    Der Planfeststellungsbeschluss verstieße zwar gegen den aus § 17 Satz 2 FStrG folgenden Anspruch der Kläger auf gerechte Abwägung ihrer rechtlich schutzwürdigen Belange mit entgegenstehenden anderen Belangen, wenn die Planfeststellungsbehörde infolge unrichtiger Grundannahmen oder methodischer Fehler bei der Verkehrsprognose die auf dem Grundstück der Kläger zu erwartenden Belastungen durch Lärm und Luftverunreinigungen zu ihrem Nachteil verkannt oder objektiv fehlgewichtet hätte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13.05.2009 - 9 A 72.07 -, NVwZ 2009, 1498).

    Der darin liegende Verstoß gegen den Anspruch der Kläger auf gerechte Abwägung ihrer rechtlich schutzwürdigen Belange (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13.05.2009 - 9 A 72.07 -, NVwZ 2009, 1498) hätte jedoch das Abwägungsergebnis nicht beeinflusst.

    Allgemein wird diese Grenze bei etwa 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts angenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.2009 - 9 A 72.07 -, NVwZ 2009, 1498).Steht eine Gefährdung dieses Ausmaßes konkret zu befürchten, bedarf es genauerer Erhebungen und Berechnungen hierzu.

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit einer Trasse, so muss die Planfeststellungsbehörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenvarianten im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und in ihre Überlegungen ebenso einbeziehen wie die von ihr favorisierte Trasse (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2009 - 9 B 10.09 -, NVwZ 2009, 986).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassen-varianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 24.04.2009 - 9 B 10.09 -, NVwZ 2009, 986).

  • BVerwG, 19.10.2010 - 9 B 24.10

    Beurteilung der Zulässigkeit der reformatio in peius im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    Sie können ausgehend davon geltend machen, dass die für die Nordvariante sprechenden öffentlichen Belange fehlerhaft bewertet und mit der daraus folgenden Fehlgewichtung ihren geschützten Privatbelangen gegenübergestellt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 B 24.10 -, juris Rn. 53).

    Bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials müssen alle ernsthaft in Betracht kommenden, von Amts wegen ermittelten oder von dritter Seite vorgeschlagenen Alternativlösungen berücksichtigt werden und mit der ihnen zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange eingehen (BVerwG, Urteil vom 24.11.2011 - 9 B 24.10 -, juris Rn. 54).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.12.1997 - A 4 S 2/97

    Nutzung von Rasthof und Parkplatz ; Bundesautobahn; Zugang; Privatgrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    bb) Die Stellplatzanlage ist unter funktionalen Gesichtspunkten Teil des Straßenkörpers im Sinne des § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG (vgl. OVG Sachsen Anhalt, Urteil vom 10.12.1997 - A 4 S 2/97 - juris Rn. 25; Linke, in Marschall FStrG, 6. Aufl. 2012, § 15 Rn. 6).

    Die Verkehrsanlage ist jedoch Teil des Straßenkörpers der A 5 (s.o.3. a) bb); vgl. OVG Sachsen Anhalt, Urteil vom 10.12.1997 - A 4 S 2/97 - juris Rn. 25; Linke, in Marschall FStrG, 6. Aufl. 2012, § 15 Rn. 6), so dass der Ausbau der Verkehrsanlage letztlich zugleich ein Ausbau der A 5 ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2002 - 5 S 2328/99

    Ausbau und Neubau einer Eisenbahnstrecke: Lärmschutz - Ausschluss der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    In seinem Urteil vom 28.01.2002 (- 5 S 2328/99 -, juris) hat der Senat ausgeführt, dass er auf Grund der nach dem Urteil vom 13.03.1996 ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu neige, seine im Urteil vom 13.03.1996 geäußerte Rechtsauffassung jedenfalls insoweit aufzugeben, als danach Rechtsansprüche auf Schallschutz nach § 41 Abs. 1 BImSchG unabhängig von der in der 16. BImSchV konkretisierten Erheblichkeitsschwelle selbst bei (Gesamt-)Lärmbelastungen in Betracht kämen, die zu keiner mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbaren Gesundheitsgefährdung führen und nicht in die Substanz des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG eingreifen.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1996 - 5 S 1743/95

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    Die Kläger können sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 13.03.1996 (- 5 S 1743/95 -, VBlBW 1996, 423) berufen.
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 C 26.93

    Schallschutz - Schallschutzwand - Aktiver Schallschutz - Passiver Schallschutz -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    Sie dienen jedoch als Orientierungshilfe (BVerwG, Urteil vom 09.02.1995 - 4 C 26.93 -, BVerwGE 97, 367).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.1999 - 7 A 10095/99

    Bauliche Maßnahmen; Fahrbahnerhöhung; Verkehrsberuhigung; Verkehrsgeräusche;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    Denn die Verordnung gibt sachverständige bzw. fachliche Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung wieder (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 11.05.1999 - 7 A 10095/99 -, juris).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 28.10

    Lärmpegelbildung beim Bau öffentlicher Straßen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.08.2012 - 5 S 1749/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 24.11.2010 - 4 BN 28.10 -, BRS 76 Nr. 19) ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Straßen nur sicherzustellen, dass "durch diese" keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05

    Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2341/94

    Planfeststellung - Rastplatz an Bundesautobahn - Ausdehnung des Bauabschnitts bis

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2010 - 11 B 1731/09

    Rechtfertigung der Planung einer Bundesfernstraße; Erweiterung eines

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 A 26.09

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 6n, Ortsumgehung Bernburg;

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • BVerwG, 25.03.2015 - 9 A 1.14

    Planfeststellungsverfahren; Bundesfernstraße; PWC-Anlage; Planrechtfertigung;

    Bestimmungen zu PWC-Anlagen enthält er dagegen nicht (zutreffend VGH Mannheim, Urteil vom 7. August 2012 - 5 S 1749/11 - juris Rn. 35).

    Das ist bei Parkplätzen und PWC-Anlagen der Fall, die nur über die Bundesfernstraße angebunden sind und deshalb ausschließlich dazu dienen, im Interesse der Schnelligkeit und Leichtigkeit sowie der Sicherheit des Verkehrs Gelegenheiten für Pausen zu bieten, und Berufskraftfahrern die Möglichkeit einräumen, die gesetzlich geregelten Lenkzeiten einzuhalten (zutreffend VGH Mannheim, Urteil vom 7. August 2012 - 5 S 1749/11 - juris Rn. 37; OVG Münster, Beschluss vom 15. April 2010 - 11 B 1731/09.AK - juris Rn. 12 ff.).

  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 8 A 16.40019

    Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für

    Der Ausbau von Verkehrsflächen einer Tank- und Rastanlage einer Bundesautobahn wird dagegen vom Bedarfsplan weder ausdrücklich aufgelistet (ebenso wenig wie von der Anlage zu § 17e Abs. 1 FStrG) noch mit erfasst (vgl. VGH BW, U. v. 7.8.2012 - 5 S 1749/11 - juris Rn. 33; zustimmend BVerwG, U. v. 25.3.2015 - 9 A 1/14 - NVwZ 2015, 1218 Rn. 23).

    Dies gilt sowohl für nicht bewachte Parkplätze einer Rastanlage, die zu den sonstigen Straßenbestandteilen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1 FStrG zählen (BVerwG, U. v. 25.3.2015 - 9 A 1/14 - NVwZ 2015, 1218 Rn. 23; VGH BW, U. v. 7.8.2012 - 5 S 1749/11 - juris Rn. 34 f.), als auch für die Änderung einer Rastanlage selbst (vgl. Planfeststellungsbeschluss vom 29.2.2016, S. 15), die als Nebenbetrieb von § 1 Abs. 4 Nr. 5 FStrG erfasst wird.

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 8 A 16.40019

    Abwassertechnische Erschließung einer Tank- und Rastanlage; Abwehrrechte einer

    Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) findet gemäß § 1 Abs. 2 16. BImSchV zum einen für das hier streitgegenständliche Vorhaben schon keine Anwendung, da weder eine Straße um einen durchgehenden Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr zwischen zwei Anschlussstellen erweitert wird (vgl. dazu auch OVG NRW, U.v. 28.4.2016 - 11 D 33/13.AK - juris Rn. 187; VGH BW, U.v. 7.8.2012 - 5 S 1749/11 - juris Rn. 79) noch die in § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 16. BImSchV genannten Beurteilungspegel (bei Einbeziehung des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A 3) überschritten werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12

    Zur Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, eine erstellte

    Sie sind gleichwohl als Orientierungshilfe heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 17.03.2005 - 4 A 18.05 -, BVerwGE 123, 152; Senatsurteil vom 07.08.2012 - 5 S 1749/11 -, juris Rn. 84).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2016 - 5 S 787/14

    Zur Klage einer Gemeinde gegen die Plangenehmigung für die Erneuerung eines

    Daher kann offenbleiben, ob sich die Klägerin überhaupt auf eine fehlende Planrechtfertigung berufen könnte (vgl. dazu Urteil des Senats vom 7.8.2012 - 5 S 1749/11 -, juris, m. w. N.).
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