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   LG Arnsberg, 06.05.2003 - 5 S 176/02   

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https://dejure.org/2003,18526
LG Arnsberg, 06.05.2003 - 5 S 176/02 (https://dejure.org/2003,18526)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06.05.2003 - 5 S 176/02 (https://dejure.org/2003,18526)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 06. Mai 2003 - 5 S 176/02 (https://dejure.org/2003,18526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Hersteller von Pflegebetten unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung; Ausschluss eines Ersatzanspruches gegenüber einem Hersteller aufgrund von § 3 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz durch Verschärfung der ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Hersteller von Pflegebetten unter dem Gesichtspunkt der Produkthaftung; Ausschluss eines Ersatzanspruches gegenüber einem Hersteller aufgrund von § 3 Abs. 2 Produkthaftungsgesetz durch Verschärfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.1981 - VI ZR 286/78

    Sicherungspflichten des Herstellers eines Pflanzenschutzmittels

    Auszug aus LG Arnsberg, 06.05.2003 - 5 S 176/02
    Um seiner Gefahrabwendungspflicht zu genügen, muss sich der Hersteller über die Verwendungsfolge seines Produktes laufend informieren (BGHZ 80, 199 ff.).
  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Aus deliktischer Sicht würde eine weiter gehende Pflicht des Herstellers, bereits im Verkehr befindliche fehlerhafte Produkte nicht nur zurückzurufen, sondern das Sicherheitsrisiko durch Nachrüstung oder Reparatur auf seine Kosten zu beseitigen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 594, 597 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1344, 1345) , jedenfalls voraussetzen, dass eine solche Maßnahme im konkreten Fall erforderlich ist, um Produktgefahren, die durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgütern der Benutzer oder unbeteiligter Dritter drohen, effektiv abzuwehren (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 6. Mai 2003 - 5 S 176/02 - Rn. 5 [[...]]; LG Frankfurt/M., aaO, S. 1576; Droste, Der Regress des Herstellers gegen den Zulieferanten, 1994, S. 236 ff.; Thürmann, aaO; Burckhardt, aaO, S. 1603 f.; Dietborn/Müller, aaO, S. 2360).
  • OLG Hamm, 16.05.2007 - 8 U 4/06

    Kein Produkthaftungsanspruch wegen Pflegebetten mit Sicherheitsmängeln ohne

    Dies hat bereits das Landgericht Arnsberg in dem den Parteien bekannten Urteil vom 06.05.2003 (5 S 176/02) und auch das Landgericht Bielefeld in dem hier angefochtenen Urteil im Wesentlichen zutreffend ausgeführt; zur Vermeidung von Wiederholungen wird hierauf verwiesen.
  • LG Bielefeld, 08.11.2005 - 18 O 23/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Aufwendungsersatzanspruches einer

    Vor diesem Hintergrund ist die Schwelle zur konkreten Gefährdung als Grundlage für einen Anspruch auf kostenlose Nachrüstung noch nicht überschritten gewesen; das Gericht teilt insoweit die Auffassung des LG Arensberg aus dem den Parteien bekannten Urteil vom 06.05.2003, Aktenzeichen: 5 S 176/02 mit dem Ergebnis, dass sich die Pflichten der Beklagten auf eine Warnung beschränkten.
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