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   LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19   

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https://dejure.org/2019,56293
LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19 (https://dejure.org/2019,56293)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.07.2019 - 5 S 18/19 (https://dejure.org/2019,56293)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 5 S 18/19 (https://dejure.org/2019,56293)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Siegburg, 05.01.2018 - 105 C 6/17

    Wohnungsvermittler darf keine Entgelte für Wohnraumvermittlung von

    Auszug aus LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
    Die Klägerin begehrt im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage, die Zwangsvollstreckung aus dem vollstreckbaren Teil-Anerkenntnis- und Teilurteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.11.2017 - 105 C 6/17 - für unzulässig zu erklären.

    Im Vorfeld der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses vom 04.05.2018 bat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten den von der Klägerin beauftragten Notar mit Schreiben vom 22.04.2014 unter Ziffer 1., Ermittlungen in Form eines automatisierten Abrufs von Konteninformationen gemäß § 802l ZPO i.V.m. §§ 93 Abs. 7 und 8, 93b AO und § 24c Abs. 1 KWG i.V.m. § 19 BDSG a.F. durchzuführen (Anlage K 8, Bl. ### ff. d.A. 105 C 6/17 AG Bonn).

    Dieses von einem Fschen Notar als Gerichtskommissär in dem in F durchgeführten Verlassenschaftsverfahren nach der Erblasserin aufgenommene Protokoll vom 04.01.2011 - 1 A 630/10b - (Bl. ### ff. d.A. 105 C 6/17 AG Bonn) enthält unter anderem eine Vermögenserklärung der Klägerin.

    Die Akte 105 C 6/17 lag im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dieser in Ziffer 1 des Teil-Anerkenntnis- und Teilurteils des Amtsgerichts Bonn vom 23.11.2017 - 105 C 6/17 - titulierte Anspruch ist nicht durch die Vorlage des notariellen Nachlassverzeichnisses vom 04.05.2018 gemäß § 362 Abs. 1 BGB vollständig erfüllt und damit erloschen.

    Schließlich haben die Beklagten in dem hiesigen erstinstanzlichen Verfahren - anders als noch in dem Verfahren 105 C 6/17 vor dem Amtsgericht Bonn - auch nicht mehr eine Plausibilitätslücke von EUR 279.000,00 angeführt, obwohl die Klägerin deutlich ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht hat, dass der Notar nicht zu Ermittlungen ins Blaue hinein verpflichtet sei und mangels konkreter Anhaltspunkte solche Ermittlungen nicht erforderlich seien.

    Eine Inaugenscheinnahme der Anlage 6 des durch den Prozessbevollmächtigten der Beklagten überreichten notariellen Nachlassverzeichnisses vom 04.05.2018 in der mündlichen Verhandlung ergab, dass diese mit der in der Akte befindlichen Anlage 6 zu dem Entwurf des notariellen Nachlassverzeichnisses (Anlage K 13, Bl. ### ff. d.A. 105 C 6/17 AG Bonn) identisch ist, wobei versehentlich die falsche Blattzahl der Anlage 6 protokolliert worden ist (statt Bl. ### bis ### lediglich Bl. ###).

    Auch insoweit gilt, dass die Beklagten in dem hiesigen erstinstanzlichen Verfahren - anders als noch in dem Verfahren 105 C 6/17 vor dem Amtsgericht Bonn - eine Plausibilitätslücke von EUR 279.000,00 nicht mehr angeführt haben, obwohl die Klägerin deutlich ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht hat, dass der Notar nicht zu Ermittlungen ins Blaue hinein verpflichtet sei und mangels konkreter Anhaltspunkte solche Ermittlungen nicht erforderlich seien.

  • OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
    Auch besteht ein ergänzender Auskunftsanspruch darüber hinaus in den Fällen, in denen die Auskunft zwar dem Wissensstand des Verpflichteten entspricht, dieser sich jedoch fremdes Wissen nicht verschafft hat, obwohl ihm dies zumutbar ist (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10).

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (BGH, Beschl. v. 13.09.2018 - I ZB 109/17, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10).

    Der Notar ist verpflichtet, die Banken, die ihm vom Auskunftspflichtigen genannt werden, selbst anzuschreiben und um abschließende und vollständige Auskunft über alle Aktiva und Passiva der Erblasserin zum Todeszeitpunkt zu bitten, einschließlich der Angabe von Wertpapieren, Depots, Schließfächern und sonstiger Anlagen (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10, juris).

    Die Aussagekraft der Antwort kann grundsätzlich nicht ohne Kenntnis des Wortlautes der Anfrage beurteilt werden könne (vgl. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10, juris).

    Ohne entsprechende Anhaltspunkte ist der Notar nicht gehalten, in alle Richtungen zu ermitteln, um Nachlassvermögen aufzuspüren (OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10) und bei einzelnen Geldinstituten, die in der Nähe des Wohnsitzes des Erblassers Filialen unterhalten, Nachfrage zu halten.

  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Auszug aus LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
    Maßgeblich sind danach die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH, Beschl. v. 13.09.2018 - I ZB 109/17, juris).

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (BGH, Beschl. v. 13.09.2018 - I ZB 109/17, juris; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2011 - 5 W 312/10).

    Diese am 04.01.2011 erstattete Vermögenserklärung bleibt hinter einem notariellen Nachlassverzeichnis i.S.d. § 2341 Abs. 1 Satz 3 BGB zurück, da bei letzterem der Notar durch Bestätigung des Bestandsverzeichnisses als von ihm aufgenommen zum Ausdruck bringen muss, dass er den Inhalt verantwortet (vgl. BGH, Beschl. v. 13.09.2018 - I ZB 109/17, juris).

  • OLG Koblenz, 30.04.2018 - 1 W 65/18

    Zwangsvollstreckung bei Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses:

    Auszug aus LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
    Gleiches gilt, wenn der mit der Erstellung des Verzeichnisses beauftragte Notar die geforderten eigenständigen Ermittlungen unterlassen hat, da ein weitgehend auf die Wiedergabe der Bekundungen des Erben beschränktes notarielles Nachlassverzeichnis dem Pflichtteilsberechtigten nicht denjenigen Vorteil gegenüber der Privatauskunft bringt, den das Gesetz bezweckt (OLG Koblenz, ZEV 2018, 413, 414; BeckOK BGB/Müller-Engels, a.a.O., § 2314 Rn. 21).

    Der Maßstab für die Beurteilung, ob die Auskunft vollständig gegeben wurde, richtet sich nach dem Kenntnisstand und den Erkenntnismöglichkeiten des Auskunftspflichtigen (OLG Koblenz, ZEV 2018, 413, 414).

    Es widerspräche dem Sinn und Zweck des notariellen Nachlassverzeichnisses, wenn der Erbe durch das - den notariellen Ermittlungen verborgen gebliebene - Zurückhalten von Informationen oder dadurch, dass er den Auftrag an den Notar beschränkt, den Umfang seiner Auskunft gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten einschränken könnte (OLG Koblenz, ZEV 2018, 413, 414).

  • LG Bonn, 29.10.2015 - 15 O 29/14

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
    So besteht der Auskunftsanspruch bei offensichtlicher Unvollständigkeit fort (LG Bonn, Urt. v. 29.10.2015 - 15 O 29/14, juris; BeckGK BGB/Blum, a.a.O., § 2314 Rn. 52).

    Der Erforderlichkeit solcher Ermittlungen steht auch nicht das Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.10.2015 - 15 O 29/14 (juris) entgegen, welches der Prozessbevollmächtigte der Klägerin im Rahmen der Erörterung der vorstehenden Rechtsauffassung der Kammer in der mündlichen Verhandlung zitiert hat.

    GenmbH in O/L und Umgebung vorliegen (vgl. zu der Erforderlichkeit von konkreten Anhaltspunkten auch OLG Bamberg, Beschl. v. 16.06.2016 - 4 W 42/16, juris; LG Bonn, Urt. v. 29.10.2015 - 15 O 29/14, juris).

  • AG Bonn, 21.12.2018 - 105 C 51/18
    Auszug aus LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 21.12.2018 - 105 C 51/18 - abgeändert.

    Hinsichtlich der näheren Sachdarstellung wird auf das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 21.12.2018 - 105 C 51/18 - Bezug genommen.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Amtsgerichts Bonn, Az. 105 C 51/18 vom 21.12.2018 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OLG Köln, 21.05.2012 - 2 W 32/12

    Erfüllung der Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft über den Bestand eines

    Auszug aus LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
    Denn angesichts moderner Fernkommunikationsmittel und der überregionalen und internationalen Tätigkeit von Geldinstituten erweist sich eine mit einem noch zumutbaren Arbeitsaufwand verbundene derart begrenzte Einholung von Auskünften als zur vollständigen Erfassung von Konten und weiteren Vermögensbestandteilen ungeeignet (OLG Köln, Beschl. v. 21.05.2012 - I - 2 W 32/12, juris).
  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 4 W 42/16

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses und

    Auszug aus LG Bonn, 03.07.2019 - 5 S 18/19
    GenmbH in O/L und Umgebung vorliegen (vgl. zu der Erforderlichkeit von konkreten Anhaltspunkten auch OLG Bamberg, Beschl. v. 16.06.2016 - 4 W 42/16, juris; LG Bonn, Urt. v. 29.10.2015 - 15 O 29/14, juris).
  • BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23

    Ermittlungen des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses;

    Das Landgericht hat die Klage unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils mit der Begründung abgewiesen, das notarielle Nachlassverzeichnis vom 4. Mai 2018 sei unvollständig, weil es keine umfassenden Angaben über die Geschäftsbeziehung der Erblasserin zu der                 in Kärnten enthalte (LG Bonn, Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 S 18/19, juris).

    b) Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, dass die Rechtskraft der im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage ergangenen Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 S 18/19, juris) einer erneuten Prüfung des Erfüllungseinwands der Schuldnerin im vorliegenden Zwangsgeldverfahren nicht entgegensteht.

    aa) Das Landgericht Bonn hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2019 angenommen, die Vollstreckungsabwehrklage der Schuldnerin sei unbegründet, weil das notarielle Nachlassverzeichnis vom 4. Mai 2018 teilweise unvollständig sei, da es mangels Zustimmung der Schuldnerin zu einer entsprechenden Abfrage keine umfassenden Angaben über die Geschäftsbeziehung der Erblasserin zu der Raiffeisenbank Millstättersee in Millstatt in Kärnten enthalte (LG Bonn, Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 S 18/19, juris Rn. 32 bis 33).

    Dieses Vorbringen hat das Landgericht Bonn für unbegründet erachtet (LG Bonn, Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 S 18/19, juris Rn. 38 bis 41).

    Solche Indizien lassen sich - wie das Beschwerdegericht unter Bezugnahme auf die Feststellungen im Urteil vom 3. Juli 2019 (LG Bonn, Urteil vom 3. Juli 2019 - 5 S 18/19, juris Rn. 38 bis 40) zutreffend angenommen hat - dem Sachvortrag der Gläubigerinnen nicht entnehmen.

  • LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20

    Anforderungen an notarielles Nachlassverzeichnis

    Naheliegend und wenig aufwändig wäre es hier für den Notar gewesen, von der Hausbank des Erblassers, der K.-Bank, eine umfassende Dokumentation der Geschäftsbeziehung anzufordern, um die Angaben der Beklagten zu verifizieren (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 28.01.2011 - 5 W 312/10, ZEV 2011, 373; LG Bonn, Urteil vom 03.07.2019 - 5 S 18/19, BeckRS 2019, 43718).
  • OLG Oldenburg, 08.07.2019 - 3 W 49/19

    Zuwendungsverzichtsvertrag zwischen überlebendem Ehegatten und Schlusserben

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  • LG Frankfurt/Main, 29.05.2019 - 4 O 242/18 Die Klage

    Erbscheinserteilungsverfahren - Festsetzung des Geschäftswerts

    Die Klage Pflichtteilsergänzungsanspruch - Feststellungsklage des Pflichtteilsberechtigten gegen Dritten AG Bielefeld - Az.: 409 C 30/18 - Urteil vom 17.05.2019 Es wird festgestellt, Erbvertrag - nachträgliche Änderung einer bindend gewordenen letztwilligen Verfügung AG Wiesbaden - Az.: 417 VI 1875/18 G - Beschluss vom 21.05.2019 Die aufgrund Rechtsschutzbedürfnis eines Pflichtteilsgläubigers für Auskunftsklage LG Frankfurt - Urteil vom 29.05.2019 - Az.: 2-04 O 242/18 Die Klage wird Unwirksamkeit der teilunentgeltlichen Verfügung eines befreiten Vorerben OLG Frankfurt - Az.: 20 W 76/19 und 20 W 77/19 - Beschluss vom 06.06.2019 Die Erbeinsetzung - Abgrenzung Nacherbenanwartschaftsrechts von der Ersatznacherbschaft OLG Köln - Az.: I-26 U 67/18 - Urteil vom 26.06.2019 Auf die Berufung des Pflichtteilsanspruch - Anspruch auf Nachbesserung eines notariellen Nachlassverzeichnisses LG Bonn - Az.: 5 S 18/19 - Urteil vom 03.07.2019 Auf die Berufung der Beklagten weitere Erbrechts-Urteile .
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