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   VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89   

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VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89 (https://dejure.org/1990,820)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 (https://dejure.org/1990,820)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 1990 - 5 S 1842/89 (https://dejure.org/1990,820)
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Mineralölverunreinigung

Auch Gefahrerforschungsmaßnahmen sind durch § 82 Abs. 1 WasserG gedeckt, § 7 PolG, Maßnahmen gegen einen Anscheinsstörer sind auch dann rechtmäßig, wenn sich nachträglich herausstellt, daß er für die Gefahr nicht verantwortlich ist, der Anscheinsstörer hat die Kostenlast jdf. dann zu tragen, wenn der Zustand seines Grundstück die Anscheinsgefahr begründet hat (Abgrenzung zum "anscheinsbetroffenen Nichtstörer"), zur analogen Anwendung von § 55 PolG;

der Anscheinsstörer kann zur Kostentragung herangezogen werden (keine von der Behörde im Rahmen der Sachverhaltsermittlung nach § 24 VwVfG zu tragende Kosten), Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage (§ 167 VwGO i.V.m. § 767 ZPO) bei neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Anscheinsstörereigenschaft

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Polizeiliche Abwehrmaßnahme gegen Anscheinsstörer; Grundwasserverunreinigung - Kostenlast des Grundstückseigentümers für Gefahrerforschungsmaßnahmen Inanspruchnahme eines Anscheinsstörers - Entschädigungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 24
  • VBlBW 1990, 469
  • DVBl 1990, 1047
  • DÖV 1991, 165
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1985 - 5 S 1380/83

    Probebohrungen zur Grundwasserüberprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. Urt. v. 13.2.1985 -- 5 S 1380/83 -- DÖV 1985, 687 = ZfW 1986, 235; Urt. v. 11.10.1985 -- 5 S 1738/85 -- NVwZ 1986, 325 = DÖV 1986, 249; Urt. v. 23.6.1988 -- 5 S 2908/87 -- NVwZ-RR 1989, 400 = ZfW 1989, 91).

    Diesen Weg hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 13.2.1985 -- 5 S 1380/83 -- (siehe die obigen Fundstellen) gewiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1989 - 5 S 3099/88

    Kosten von Bodenuntersuchungen zur Ermittlung von Grundwasserverunreinigungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89
    Nach der rechtsgrundsätzlichen Entscheidung des Senats in seinem Urteil vom 8.9.1989 (5 S 3099/88 -- BWVPr 1990, 63) handelt es sich insoweit nicht mehr um Kosten, die gemäß § 24 LVwVfG im Rahmen der Amtsermittlung angefallen und mithin von der Behörde selbst zu tragen sind.
  • BVerwG, 08.03.1988 - 4 B 1.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - 5 S 1842/89
    Danach folgt der Ordnungspflicht des "Anscheinsverursachers" auch die Kostenlast, und zwar selbst dann, wenn sich dieser Verdacht letztlich als unbegründet erweist, jedenfalls aber der Anscheinsverursacher Anlaß für Ermittlungen zur Feststellung der Gefahrenursache in seinem Verantwortungsbereich gegeben hatte (vgl. dazu auch den Beschl. des BVerwG im Verfahren über die Nichtzulassung der Revision vom 8.3.1988 -- 4 B 1.88).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10

    Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers

    Ein Anscheinsstörer kann zu den Kosten einer polizeilichen Ingewahrsamnahme herangezogen werden, wenn er bei der gebotenen ex post-Betrachtung den Anschein der Störereigenschaft, aufgrund dessen die Polizei ihm gegenüber tätig geworden ist, in zurechenbarer Art und Weise verursacht hat (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1990 - 5 S 1842/89 - DVBl 1990, 1047 und Urt. v. 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - ESVGH 54, 153).

    Kann bei der gebotenen ex post-Betrachtung nicht festgestellt werden, dass der Anscheinsstörer tatsächlich Störer war, so ist er nur dann zum Kostenersatz verpflichtet, wenn er die Anscheinsgefahr oder den Anschein der Störereigenschaft in zurechenbarer Art und Weise verursacht hat (vgl. Senatsurteile vom 20.03.2003 - 1 S 397/01 - juris und vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - ESVGH 54, 153 = VBlBW 2004, 218; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 - DVBl 1990, 1047; BayVGH, Urteil vom 26.07.1995 - 22 B 93.271 - DÖV 1996, 82; OVG NRW, Beschluss vom 14.06.2000 - 5 A 95/00 - NVwZ 2001, 1314; Würtenberger/Heckmann, a.a.O. Rn. 915 m.w.N.; Sailer in Lisken/Denninger, a.a.O., M 50 f.; Finger, DVBl 2007, 798 ).

  • VG Karlsruhe, 10.12.2018 - 1 K 6428/16

    Freiheitsbeschränkende polizeiliche Maßnahmen gegen Versammlungsteilnehmer;

    Die Anscheinsgefahr berechtigt die Polizei zu den als notwendig erscheinenden Maßnahmen und ist als polizeiliche Gefahr zu qualifizieren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 22.07.2004 - 1 S 410/03 -, juris Rn. 23 und vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -, juris Rn. 30; Stephan/Deger, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2014, § 1 Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Der Untersuchungsgrundsatz verbietet es nicht, dem potentiellen Störer auch Gefahrerforschungsmaßnahmen aufzuerlegen (Bekräftigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl VGH Bad-Württ, NVwZ-RR 1991, 24; aA OVG Koblenz, ZfW 1992, 314).

    Rechtsgrundlage für ein Einschreiten des Landratsamts waren § 82 Abs. 1 S. 1 und 2 WG und, soweit das Wassergesetz keine eigenen Regelungen trifft, die einschlägigen Vorschriften des Polizeigesetzes, die insbesondere hinsichtlich der Störerauswahl Anwendung finden (vgl. Urt. des erk. Gerichtshofs v. 10.5.1990 -- 5 S 1842/89 --).

    Selbst wenn das Landratsamt eine Schadensverursachung durch die Klägerin damals -- aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.9.1990 -- 5 S 1842/89 --) für zweifelhaft gehalten hätte, waren die Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 PolG gleichwohl nicht erfüllt.

    Nachw.; siehe auch Urt. des 5. Sen. v. 10.5.1990 -- 5 S 1842/89 -- NVwZ-RR 1991, 24 = DÖV 1991, 165 und OVG Lüneburg DVBl. 1989, 887; a.A. OVG Koblenz ZfW 1992, 314) ebenfalls durch die Ermächtigung des § 82 Abs. 1 WG gedeckt.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2004 - 1 S 2263/02

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz - Anscheinsgefahr - grobe Fahrlässigkeit

    Bestätigt wird dieses Normverständnis, wenn der für das allgemeine Polizeikostenrecht vertretenen Auffassung von der Begrenzung der Haftung des Anscheinsstörers auf der sog. Sekundärebene (vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 915 m.w.N.; Schoch, JuS 1990, 504, 507; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.9.1989, VBlBW 1990, 232, 233, und vom 10.5.1990, VBlBW 1990, 469, 471) im Bereich des baden-württembergischen Feuerwehrrechts Geltung beigemessen wird.
  • BGH, 12.03.1992 - III ZR 128/91

    Entschädigung des Eigentümers bei unberechtigter Inanspruchnahme als

    Dieses Ergebnis entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 5, 144, 152 m. Anm. Pagendarm LM PrPVG § 14 Nr. 1; BGHZ 43, 196, 204 [BGH 25.06.1964 - III ZR 139/62] m. Anm. Kreft LM ViehseuchenG Nr. 4/5; vgl. auch VGH Baden-Württemberg DVBl 1990, 1047; aus dem Schrifttum vgl. Wolff/Bachof VerwR III 4. Aufl. § 125 Rn. 22 S. 55; Götz aaO Rn. 131, 288; Schenke aaO Rn. 38, 93, 232; Drews/Wacke/Vogel/Martens aaO § 13 Nr. 2 c S. 227 und § 33 Nr. 3 a S. 668 f.; Breuer in: Gedächtnisschrift Martens 1987 S. 317, 347, 348; Schleberger aaO S. 36, 130/131).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

    Denn die Feuerwehr der Stadt Lahr hat nach dem oben (unter 1.) Gesagten im Zeitpunkt ihres Tätigwerdens aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte und vom Standpunkt eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters aus betrachtet das Vorliegen einer Gefahr zu Recht bejaht (vgl. zur Abgrenzung von Anscheins- und Putativgefahr VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1990 - 5 S 1842/89 - NVwZ-RR 1991, 24; Würtenberger/Heckmann, Polizeirecht in Bad.-Württ., 6. Aufl. Rn. 418 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 C 14.04

    Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung;

    Das Gesetz hat die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze übernommen, nach denen jemand, der als Anscheinsstörer zur Abwendung einer polizeilichen Gefahr in Anspruch genommen wurde, in entsprechender Anwendung des in den Polizeigesetzen geregelten Ersatzanspruchs für zur Gefahrbeseitigung herangezogene Nichtstörer Kostenerstattung verlangen kann, wenn sich die im Rahmen der gebotenen Beurteilung ("ex ante") angenommene Gefahr nach Durchführung der Maßnahme ("ex post") nicht bestätigt hat (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., DVBl 1990, 1047 f.; BGHZ 117, 303 ; 126, 279 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Nach den Grundsätzen der Anscheinsgefahr ist es entscheidend, ob der handelnde Beamte aus der Ex-ante-Sicht mit Blick auf die ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Informationen aufgrund hinreichender Anhaltspunkte vom Vorliegen einer Gefährdung ausgehen konnte und diese Prognose dem Urteil eines fähigen, besonnenen und sachkundigen Amtswalters entspricht (vgl. Senatsurteil vom 22.7.2004 - 1 S 410/03 -, Urteil vom 10.5.1990 - 5 S 1842/89 -, VBlBW 1990, 469, 470 f. und Beschluss vom 16.10.1990 - 8 S 2087/90 -, NVwZ 1991, 493; Wolf/Stephan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 5. Aufl., § 1 RdNr. 34; Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., RdNr. 424).

    Vor diesem Hintergrund spricht einiges dafür, die Grundsätze der Anscheinsgefahr auch anzuwenden, wenn das Vorhandensein fehlerhafter oder aus Rechtsgründen nicht mehr verwertbarer Informationen auf dem Handeln einer anderen Behörde beruht und dem handelnden Beamten - am obigen Maßstab gemessen - kein Vorwurf gemacht werden kann, dass er diese Informationen seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (zur Möglichkeit der "Kompensation" auf der sog. Sekundärebene in solchen Fällen vgl. Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., RdNrn. 867, 868, 915 m.w.N.; Wolf/Stephan, a.a.O., § 55 RdNr. 11; Schoch, JuS 1990, 504, 507; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 8.9.1989, VBlBW 1990, 232, 233, und vom 10.5.1990, VBlBW 1990, 469, 471).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.1990 - 8 S 1740/90

    Zur Rechtmäßigkeit der Anordnung von Bodenuntersuchungen gegenüber dem

    Die Wasserbehörde ist berechtigt, zur Klärung, ob eine festgestellte Bodenverunreinigung zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen nötigt, dem betreffenden Grundstückseigentümer die Durchführung von Bodenuntersuchungen mittels Bodenproben aufzuerlegen, wenn bei vorher stattgefundenen Bodenluftuntersuchungen erheblich aus dem Rahmen fallende Verunreinigungen festgestellt wurden (im Anschluß an VGH Bad-Württ, Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 -).

    Nach § 82 Abs. 1 WG sind die Behörden auch befugt, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht unmittelbar der Beseitigung der Störung, sondern -- im Sinne einer Gefahrenerforschungspflicht -- der bloßen Feststellung der Gefahrenursache dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile v. 13.2.1985 -- 5 S 1380/83 --, DÖV 1985, 687, v. 23.6.1988 -- 5 S 2908/87 --, v. 20.1.1989 -- 5 S 3157/88 -- u. v. 10.5.1990 -- 5 S 1842/89 --; Hess. VGH, Beschl. v. 20.3.1986 -- 7 TH 455/86 --, DÖV 1987, 260).

    Die Antragstellerin ist daher als Anscheinsstörerin zunächst für die Beseitigung des Gefahrenzustandes verantwortlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.5.1990 a.a.O.).

    Ob der Antragstellerin für den Fall, daß sich im Zuge der weiteren Bodenuntersuchungen ein Fehlen der angenommenen Gefahr herausstellen sollte, Entschädigungsansprüche zustehen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.5.1990 a.a.O.) oder nicht, bedarf in diesem Verfahren keiner Entscheidung.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Kann bei der gebotenen ex post-Betrachtung nicht festgestellt werden, dass der Anscheinsstörer tatsächlich Störer war, so ist er nur dann zum Kostenersatz verpflichtet, wenn er die Anscheinsgefahr oder den Anschein der Störereigenschaft in zurechenbarer Art und Weise verursacht hat (vgl. Senat, Urt. v. 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - VBlBW 2011, 350; v. 20.03.2003 - 1 S 397/01 - juris - und v. 22.01.2004a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.05.1990 - 5 S 1842/89 - DVBl 1990, 1047; OVG Berlin, Beschl. v. 28.11.2001 - 1 N 45.00 - NVwZ-RR 2002, 623), d.h. wenn er die Anscheinsgefahr (mit) veranlasst und zu verantworten hat (Senat, Urt. v. 25.07.2013, a.a.O.; vgl. auch Urt. v. 22.01.2004 - 1 S 2263/02 - VBlBW 2004, 218: "vorwerfbar"; ähnl. bereits VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.05.1990 - 5 S 1842/99 - NVwZ-RR 1991, 24; Finger, a.a.O., S. 801).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 1 S 397/01

    Einsatzkosten - Ausrücken wegen geringfügigen Wasserschadens - andere Leistung

  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 791/16

    Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme zur Durchführung bodenschutzrechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1996 - 5 A 3812/92

    Wird der Gefahrenverdacht (nachträglich) widerlegt, besteht kein Anspruch der

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten

  • VG Stuttgart, 22.06.2017 - 9 K 4824/16

    Funktionsfähigkeit; Fischtreppe; Gefahrerforschungseingriff; Gefahrenverdacht;

  • VG Karlsruhe, 24.10.2017 - 6 K 2064/16

    Inanspruchnahme eines Düngemittelherstellers zur Durchführung

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07

    Bauvorhaben; Bombe; Bombenblindgänger; Emden; Emdener Hafen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1993 - 5 A 496/92

    Zuparken - Anscheinsgefahr, Kostenerstattung, Verantwortlichkeit für den

  • VG Freiburg, 19.02.2008 - 3 K 1551/07

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen; Erteilung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 410/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit vollzugspolizeilicher Maßnahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2002 - 8 S 455/02

    Subsidiarität des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs; pVV aus

  • VGH Hessen, 06.12.2000 - 5 UE 4389/99

    Erstattung der Kosten für Feuerwehreinsatz

  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09

    Ausreiseverbot wegen Gefährdung wichtiger Belange der Bundesrepublik

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - 10 S 1700/92

    Erledigung einer abfallrechtlichen Entsorgungsverfügung; zum Abfallbesitzer

  • VG Stuttgart, 08.03.2010 - 11 K 67/10

    Passbeschränkende Maßnahmen für Reisen nach Somalia bei Gefährdung erheblicher

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2011 - 7 B 10594/11

    Eigentümerin muss Hanggrundstück in Vallendar kontrollieren und Ursache für

  • VG Düsseldorf, 09.06.1999 - 18 K 5731/97

    Kosten der Kampfmittelsuche

  • VG Karlsruhe, 13.11.2019 - 2 K 6364/18

    Bestimmtheit der Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung auf

  • OVG Berlin, 11.11.2003 - 1 N 40.01

    Polizeirechtliche Grundsätze der Anscheinsgefahr; Ersatzpflichtigkeit des Erben

  • VGH Hessen, 03.03.1992 - 14 TH 2158/91

    Abfallrecht: Sanierung von Altlasten - Anordnung von Probebohrungen -

  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1293/09

    Zur Untersagung der Ausreise eines Deutschen in das Ausland wegen Gefährdung

  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09

    Untersagung der Ausreise in das Ausland

  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 781/10

    Keine Inanspruchnahme eines nur theoretischen möglichen Verhaltensstörers zu

  • VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09

    Rechtswidrigkeit eines Ausreiseverbots für deutsche Demonstrationsteilnehmerin

  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1297/09

    Untersagung der Ausreise aus dem Bundesgebiet

  • VG Karlsruhe, 07.10.2005 - 1 K 3810/04

    Häuslicher Platzverweis; Wohnungsverweis; Freizügigkeit; Verhinderung von

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