Rechtsprechung
LG Bonn, 04.02.2004 - 5 S 207/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Stellvertretung bei Wahlarztbehandlung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 613 S. 1 BGB, § 10 Nr. 4 AGBG, § 4 Abs. 2 GOÄ
Stellvertretung bei Wahlarztbehandlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückerstattung von Behandlungshonorar wegen der Durchführung einer Wahlarztbehandlung durch einen Stellvertreter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 22.07.2003 - 2 C 662/02
- LG Bonn, 04.02.2004 - 5 S 207/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Aachen, 09.05.2001 - 11 O 132/00
Nichtigkeit eines Wahlarztvertrags wegen Operationsverbots für den Wahlarzt trotz …
Auszug aus LG Bonn, 04.02.2004 - 5 S 207/03
Zwar verkennt die Kammer nicht, dass in Rechtsprechung und Schrifttum teilweise eine entsprechende Beratung durch den Chefarzt zur Bedingung einer Individualvereinbarung gemacht wird (vgl. LG Aachen, VersR 2002, 195, 196; Kalis, VersR 2002, 23, 26; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3385 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 17.01.2002 - 2 U 147/01
Arztvertrag: Unwirksame Vertreterklausel in einer ärztlichen …
Auszug aus LG Bonn, 04.02.2004 - 5 S 207/03
Nur in diesem Fall steht der Pflicht des Patienten, die eigentlich für die ausschließliche Behandlung durch den Chefarzt vereinbarte besondere Vergütung zu entrichten, ein berechtigtes Interesse des Chefarztes gegenüber, das Entgelt trotz seiner Verhinderung und Leistung durch den Vertreter zu erhalten (vgl. OLG Stuttgart, MedR 2002, 411 m.w.N.).
- BGH, 20.12.2007 - III ZR 144/07
Zur Zulässigkeit der Vertretung bei sogenannter Chefarztbehandlung
Insbesondere muss der als Wahlarzt verpflichtete Chirurg die geschuldete Operation grundsätzlich selbst durchführen (z.B. LG Bonn, Urteil vom 4. Februar 2004 - 5 S 207/03 - juris Rn. 10; LG Aachen VersR 2002, 195, 196; Jansen MedR 1999, 555; Kalis VersR 2002, 23, 24; Kuhla NJW 2000, 841, 842;… Miebach/Patt aaO).Die Klausel läuft in diesen Fällen auf die Änderung des wesentlichen Inhalts des Wahlarztvertrags hinaus, was im Wege von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch unter Berücksichtigung von § 307 Abs. 2 BGB (für den Streitfall noch § 9 Abs. 2 AGBG), unzumutbar ist (OLG Stuttgart OLGR 2002, 153; OLG Hamm NJW 1995, 794; LG Bonn, Urteil vom 4. Februar 2004 - 5 S 207/03 - juris Rn. 12; Kubis NJW 1989, 1512, 1515; Miebach/Patt NJW 2000, 3377, 3383; im Ergebnis auch OLG Karlsruhe NJW 1987, 1489; Biermann/Ulsenheimer/Weißauer MedR 2000, 107, 111 f; wohl auch Kuhla NJW 2000, 841, 844).
- LG Heidelberg, 21.12.2012 - 3 S 16/12
Krankenhausvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Wahlleistungsvereinbarung
Insbesondere muss der als Wahlarzt verpflichtete Chirurg die geschuldete Operation grundsätzlich selbst durchführen (…BGH aaO Tz. 7 m.w.N.; vgl. etwa auch LG Bonn, Urteil vom 04.02.2004 - 5 S 207/03 - juris Tz. 10; Kalis VersR 2002, 23, 24).
Rechtsprechung
LG Aurich, 09.09.2003 - 5 S 207/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatzpflicht nach Verkehrsunfall; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer sowie einer Nebenkostenpauschale im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Unfall; Anspruch auf die Mehrwertsteuer bei Nichtwiederbeschaffung eines PKW
- Wolters Kluwer
Schadensersatzpflicht nach Verkehrsunfall; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer sowie einer Nebenkostenpauschale im Rahmen des Schadensersatzes nach einem Unfall; Anspruch auf die Mehrwertsteuer bei Nichtwiederbeschaffung eines PKW
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Norden, 02.05.2003 - 5 C 40/03
- LG Aurich, 09.09.2003 - 5 S 207/03
Papierfundstellen
- MDR 2003, 1414
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus LG Aurich, 09.09.2003 - 5 S 207/03
Die Kammer verkennt dabei nicht, daß der Bundesgerichtshof auch in neuerer Zeit noch entschieden hat, daß auch bei einem sogenannten wirtschaftlichem Totalschaden eines Kraftfahrzeugs dem Geschädigten der Herstellungsanspruch aus BGB § 249 verbleibt, wenn es ihm möglich ist, sich mit wirtschaftlich vernünftigem Aufwand ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen (BGHZ 115, 375 [BGH 15.10.1991 - VI ZR 67/91] -382). - BGH, 25.04.1966 - VII ZR 120/65
Verjährung des Anspruchs auf Architektenhonorar
Auszug aus LG Aurich, 09.09.2003 - 5 S 207/03
Der zu ersetzende Betrag umfaßt dasjenige, was die Klägerin bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler für ein dem zerstörten vergleichbares Fahrzeug bezahlen müsste (vgl. BGH VersR 1966, 830).