Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
(Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in einen Kreisverkehr Einfahrenden
- Landesrecht Baden-Württemberg
Art 14 Abs 1 GG, § 15 Abs 2 S 1 StrG BW, § 10 Abs 1 StVO, § 41 Abs 1 Anl 2 Abschn 2 StVO
(Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in einen Kreisverkehr Einfahrenden
- Die Justiz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abwägungsgebot; Anliegergebrauch; Anliegerrecht; Einfahren; fließender Verkehr; Kreisverkehr; nicht-förmliche Straßenplanung; vorgeschriebene Fahrtrichtung
- rechtsportal.de
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehr; Geltung des Zeichens 215 "Kreisverkehr" für den fließenden Verkehr; Rückwärtiges Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in einen Kreisverkehr Einfahrenden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Durchführung einer Straßenbaumaßnahme zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs in einen Kreisverkehr; Geltung des Zeichens 215 "Kreisverkehr" für den fließenden Verkehr; Rückwärtiges Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.10.2016 - 5 K 5460/16
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16
Papierfundstellen
- ESVGH 67, 125
- NZV 2017, 101
- VBlBW 2017, 255
- DÖV 2017, 215