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   VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05   

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https://dejure.org/2006,3484
VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05 (https://dejure.org/2006,3484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.01.2006 - 5 S 2335/05 (https://dejure.org/2006,3484)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - 5 S 2335/05 (https://dejure.org/2006,3484)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entbehrlichkeit einer Abstandsfläche bei Grenzbebauung im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer Abstandsfläche; Zulassung einer Grenzbebauung; Fehlende Festsetzungen in einem qualifizierten Bebauungsplan; Baugenehmigung zur Sanierung eines bestehenden Schuppens; Anordnung der aufschiebende Wirkung des Widerspruchs ; Regelung der überbaubaren ...

  • Judicialis

    VwGO § 80a Abs. 3; ; BauGB § 30 Abs. 1; ; LBO § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis, Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, richtiger Beklagter, aufschiebende Wirkung, qualifizierter Bebauungsplan, Abstandsflächen - rückwärtige Bebauung, Schuppen, Nachbar, vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis, qualifizierter Bebauungsplan, ...

  • rechtsportal.de

    Antragsbefugnis, Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, richtiger Beklagter, aufschiebende Wirkung, qualifizierter Bebauungsplan, Abstandsflächen - rückwärtige Bebauung, Schuppen, Nachbar, vorläufiger Rechtsschutz, Rechtsschutzbedürfnis, qualifizierter Bebauungsplan, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erforderlichkeit von Abstandsflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2006, 350
  • DÖV 2006, 308
  • DÖV 2007, 41 (Ls.)
  • BauR 2006, 1114
  • BauR 2006, 877
  • ZfBR 2006, 485
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
    Demzufolge wird § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO auch im unbeplanten Innenbereich angewandt (Senatsbeschl. v. 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221).

    Vielmehr hat der Senat insoweit beispielsweise Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe für zulässig gehalten (Senatsbeschl. v. v. 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - a.a.O.; vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 17.07.2002 - 5 S 1118/02 - und v. 04.11.2004 - 5 S 1573/04 - weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.06.2003 - 3 S 991/03 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 8 S 1661/04

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot durch Grenzgarage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
    Dass diese Regel hier mit Blick auf die vom Abstandsflächenrecht verfolgten Schutzzwecke (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.10.2004 - 8 S 1661/04 - VBlBW 2005, 74) oder aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse ausnahmsweise nicht gelten sollte, zeigt der Antragsteller nicht auf.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.1995 - 3 S 608/95

    Verhältnis der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenvorschriften zu

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
    Zwar ist richtig, dass aus bundesrechtlicher Sicht die landesrechtlichen Abstandsflächenregelungen unberührt bleiben, wenn eine Grenzbebauung planungsrechtlich nur zugelassen und nicht vorgeschrieben ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.04.1995 - 3 S 608/95 - VBlBVW 1995, 434; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 9. Aufl. § 30 RdNr. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2003 - 3 S 991/03
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
    Vielmehr hat der Senat insoweit beispielsweise Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe für zulässig gehalten (Senatsbeschl. v. v. 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - a.a.O.; vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 17.07.2002 - 5 S 1118/02 - und v. 04.11.2004 - 5 S 1573/04 - weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.06.2003 - 3 S 991/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 8 S 2720/04

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
    Denn es ist nicht ersichtlich, dass mit der Dacheindeckung und Fertigstellung des Gebäudes im Übrigen zusätzliche nachteilige Auswirkungen für die Belichtung, Besonnung und Belüftung des Grundstück des Antragstellers verbunden sein könnten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.01.2005 - 8 S 2720/04 - BauR 2005, 1762).
  • BVerwG, 11.03.1994 - 4 B 53.94

    Bauplanungsrecht: Bebauung in geschlossener Bauweise und Abstandsflächen nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
    In diesem Fall darf das Landesrecht weitergehende Anforderungen stellen (BVerwG, Beschl. v. 11.03.1994 - 4 B 53.94 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 166 = NVwZ 1994, 1008).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.01.2006 - 5 S 2335/05
    Offen bleiben kann auch, ob, wofür viel spricht und wovon das Verwaltungsgericht ergänzend ausgegangen ist, einem etwaigen Abwehranspruch des Antragstellers der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstünde, weil er selbst in erheblichen Umfang an die Grundstücksgrenze gebaut hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.11.2003 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Voraussetzung dafür ist zum einen, dass der Nachbar an der Grenze bereits ein nicht gemäß § 6 LBO privilegiertes Gebäude erstellt hat, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, und zum anderen, dass der geplante Grenzbau noch in einer hinreichenden Beziehung zu dem vorhandenen Gebäude steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.2.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350; Beschl. v. 10.3.1999 - 3 S 332/99 - juris; Beschl. v. 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347; Beschl. v. 12.9.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221; Beschl. v. 5.6.1991 - 3 S 1233/91 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    So hat der 5. Senat des erkennenden Gerichtshof im Beschluss vom 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - juris Rn. 5, auf den spätere Entscheidungen (vgl. Beschluss vom 10.01.2006 - 5 S 2335/05 - juris Rn. 6) Bezug nehmen, eine Abweichung von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe für zulässig erachtet.
  • VG Freiburg, 06.07.2010 - 4 K 952/10

    Bauordnungsrecht: Verhinderung einer nur einseitigen Grenzbebauung

    Damit ergibt sich aus dem Bebauungsplan für das Baugrundstück kein Gebot eines Anbaus auf der Grenze zwischen dem Baugrundstück und dem Grundstück des Beigeladenen, sondern, wie die Antragsgegnerin zu Recht erkannt hat, (lediglich) das Recht, bis (unmittelbar) an diese Grenze zu bauen ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.01.2006, VBlBW 2006, 350; vgl. hierzu auch Urteil der Kammer vom 06.11.2003 - 4 K 1701/02 - m.w.N., wonach sich eine Pflicht zur Grenzbebauung praktisch nur aus einer Kombination von Festsetzungen über die geschlossene Bauweise und eine [hintere] Baulinie ergeben kann ).

    Doch ist es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg erforderlich, dass das Bauvorhaben und das bereits vorhandene Grenzgebäude zueinander in einer gewissen Beziehung stehen und die beiden Gebäude sich in relevanter Weise überdecken ( vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.02.2007, a.a.O, wonach eine Überdeckung zu drei Viertel als ausreichend angesehen wurde, und Beschluss vom 10.01.2006, a.a.O., m.w.N., wonach Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe als ausreichend angesehen wurden ).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06

    Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich

    Aus der vom Verwaltungsgericht angeführten Entscheidung des Senats (Beschl. v. 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221) ergibt sich nichts anderes (vgl. auch Senatsbeschl. v. 05.07.2005 - 5 S 974/05 -, v. 10.01.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350, v. 14.08.2006 - 5 S 1473/06 -).

    Vielmehr hat der Senat beispielsweise Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe für zulässig gehalten (Senatsbeschl. v. 10.01.2006 - 5 S 2335/05 - a.a.O. m.w.N.).

    Vielmehr obliegt es den Antragstellern, bauliche Vorkehrungen zu treffen, um die Nachteile, die dieser geringe Grenzabstand für die Unterhaltung der Außenwand des Werkstattgebäudes mit sich bringt, zu beheben (vgl. § 6 Abs. 2 LBO und hierzu Senatsbeschl. v. 10.01.2006 - 5 S 2335/05 - a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    Bezüglich des erforderlichen Umfangs der Überdeckung wurde in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg entschieden, es sei nicht erforderlich, dass die geplante Grenzbebauung und die vorhandene Grenzbebauung in Höhe und Tiefe der Baukörper weitestgehend deckungsgleich seien (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.06.20... - 8 S 19.../... -, VBlBW 2016, 287; Beschl. v. 12.02.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383; Beschl. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 -, VBlBW 2006, 350 und Beschl. v. 29.01.1999 - 5 S 2971/98 -, VBlBW 1999, 347).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

    Bezüglich des im Übrigen erforderlichen Umfangs der Überdeckung wurde in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs formuliert, es sei nicht erforderlich, dass die geplante Grenzbebauung und die vorhandene Grenzbebauung in Höhe und Tiefe der Baukörper weitestgehend deckungsgleich seien (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - VBlBW 2016, 287, juris Rn. 55; Senatsbeschlüsse vom 12.2.2007 - 5 S 2826/06 - VBlBW 2007, 383, juris Rn. 11, und vom 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350, juris Rn. 7 und vom 29.1.1999 - 5 S 2971/98 - VBlBW 1999, 347, juris Rn. 4).

    Auch wurde teilweise vom Gerichtshof ausgeführt, dass beispielsweise Überschreitungen von zwei Metern in der Tiefe und zwei bis drei Metern in der Höhe (jedenfalls) zulässig seien (vgl. Senatsbeschluss vom 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - VBlBW 2006, 350, juris Rn. 7; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.6.2015 - 8 S 1914/14 - VBlBW 2016, 287, juris Rn. 55).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 39/07

    Beseitigungsanordnung im Fall eines Vorbaus

    Denn § 9 Abs. 1 Nr. 2 BBauG in der damaligen Fassung (BBauG 1977/1986 - anders heute § 9 Abs. 1 Nr. 2 a BauGB 2004) ermächtigt nicht unmittelbar zur Festsetzung von Abstandsflächen, sondern gestattet nur die Festsetzung von Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen nach § 23 Abs. 1 BauNVO mit den sich daraus gem. § 23 Abs. 2 - 5 BauNVO ergebenden Rechtsfolgen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.01.2006 - 5 S 2335/05 -, VBlBW 2006, 350).
  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 15 N 20.411

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Mischgebiet - Verschattung und Besonnung

    Zum einen wird mit einem Hinweis auf die Geltung des gesetzlichen Abstandsflächenrechts in einem Bebauungsplan regelmäßig auf die aktuelle Rechtslage verwiesen, denn eine statische Verweisung wäre bauplanungsrechtlich nicht zulässig (vgl. VGH BW, B.v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - juris Rn. 5).
  • VG Würzburg, 07.03.2017 - W 4 K 16.436

    Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid und Verletzung des

    Eine solche Bestimmung wird regelmäßig lediglich als Hinweis in einen Bebauungsplan aufgenommen (vgl. VGH Bad.-Württ. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - juris).
  • VG Würzburg, 07.03.2017 - W 4 K 16.1271

    Zum Prüfungsmaßstab im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

    Eine solche Bestimmung wird regelmäßig lediglich als Hinweis in einen Bebauungsplan aufgenommen (vgl. VGH Bad.-Württ. v. 10.1.2006 - 5 S 2335/05 - juris).
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