Rechtsprechung
LG Stuttgart, 07.02.2007 - 5 S 244/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Kraftfahrzeugversicherung: Einstandspflicht aus einem Teilkaskoversicherungsvertrag nach einem Zusammenstoß mit einem auf der Fahrbahn liegenden Wildschwein
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstandspflicht einer Versicherung aus einem Teilkaskoversicherungsvertrag; Zusammenstoß eines in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild; Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Teilkasko: Wildschaden - Die Sau ist tot - schon vor dem Unfall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Zusammenstoß mit einem auf der Fahrbahn liegenden (toten) Wildschwein
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
"Lebloses Wildschwein" ist Tiergefahr
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Wildunfälle: Haarwild muss nicht in Bewegung sein
- channelpartner.de (Rechtsprechungsübersicht)
Informationen für Autofahrer - Wildunfälle vermeiden
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Wildunfälle: Haarwild muss nicht in Bewegung sein
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Steuern und Versicherungen - Wildschwein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Autoschäden aufgrund Überfahrens eines bereits toten Wildschweins vom Versicherungsschutz umfasst - Verwirklichung der spezifischen Tiergefahr bei Überfahren eines bewegungslosen Tiers
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kfz-Kaskoversicherung - Muss der Teilkasko-Versicherer bei Überfahren eines toten Wildschweins zahlen?
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Bereits totes Wildschwein überfahren - ein versicherter Wildschaden?
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 10.8.2007)
Bereits totes Wildschwein überfahren: ein versicherter Wildschaden?
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 13.07.2006 - 8 C 651/06
- LG Stuttgart, 07.02.2007 - 5 S 244/06
Papierfundstellen
- NZV 2008, 580
- FamRZ 2009, 151
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 25.02.1994 - 7 W 1/94
Auszug aus LG Stuttgart, 07.02.2007 - 5 S 244/06
Das OLG Nürnberg (NJW-RR 1994, 538) weist zutreffend darauf hin, dass das plötzliche Auftauchen eines sich aus eigener Kraft bewegenden Tieres nicht als die versicherte Tiergefahr angesehen werden kann, da in diesem Fall ein auf der Fahrbahn reglos stehendes, da geblendetes Tier oder ein krankes, sich auf der Fahrbahn dahinschleppendes Wild nicht erfasst wäre und diese Meinung wiederum niemand vertrete. - BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus LG Stuttgart, 07.02.2007 - 5 S 244/06
Allgemeine Versicherungsbedingungen sind gemäß den §§ 133, 157 BGB so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, der sie aufmerksam liest und verständig würdigt, verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85;… Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, Vorbem. III, Rdnr. 2 m.w.N.). - OLG München, 31.01.1986 - 10 U 4630/85
Wildschadenklausel; Haarwild; Versicherungsschutz; Hindernis; Fahrbahn; …
Auszug aus LG Stuttgart, 07.02.2007 - 5 S 244/06
Abweichend davon meint das OLG München (VersR 1986, 863) dass das Liegen von Wild auf der Fahrbahn nicht zur typischen Wildgefahr gehört.