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   VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95   

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VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95 (https://dejure.org/1996,3983)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.01.1996 - 5 S 2766/95 (https://dejure.org/1996,3983)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 5 S 2766/95 (https://dejure.org/1996,3983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplan: Bestimmung einer abweichenden Bauweise; Abstandsflächenberechnung; Anspruch des Bauherrn auf Zulassung geringerer Abstandsflächentiefe - Berücksichtigung im Rahmen einer Baunachbarklage - atypische Grundstückssituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1987 - 5 S 2056/86

    Erforderlichkeit einer Interessenabwägung zwischen Bauherrn- und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Dabei kann offen bleiben, ob hierfür zusätzlich - wie bisher bei § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO 1983 - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Abweichung oder Ausnahme durch eine atypische Grundstückssituation gerechtfertigt sein muß (vgl. dazu etwa Urt. d. Senats v. 12.03.1987 - 5 S 2056/86 - sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 - m. w. Nw.), obwohl § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO 1995 nicht mehr die typische Normstruktur einer Befreiung oder Ausnahme aufweist.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1994 - 3 S 282/93

    Erteilung einer Ausnahme von den Abstandsflächen - Vorliegen einer atypischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Dabei kann offen bleiben, ob hierfür zusätzlich - wie bisher bei § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBO 1983 - als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die Abweichung oder Ausnahme durch eine atypische Grundstückssituation gerechtfertigt sein muß (vgl. dazu etwa Urt. d. Senats v. 12.03.1987 - 5 S 2056/86 - sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1994 - 3 S 282/93 - m. w. Nw.), obwohl § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO 1995 nicht mehr die typische Normstruktur einer Befreiung oder Ausnahme aufweist.
  • BVerwG, 11.12.1992 - 4 B 209.92

    Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Diese in die Zukunft gerichteten planerischen Absichten als wesentliches Merkmal der Festsetzung sind grundsätzlich einer Wahrnehmung nicht zugänglich, deren Aufgabe es ist, den tatsächlichen Gebietscharakter zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu befinden ist (BVerwG, Beschl. v. 11.12.1992 - 4 B 209/92 - NVwZ 1993, 1100; Urt. d. Senats v. 20.08.1991 - 5 S 2881/90 - VBlBW 1992, 217; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1991 - 8 S 1553/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1991 - 8 S 1553/91

    Zur planerischen Grundentscheidung der Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Diese in die Zukunft gerichteten planerischen Absichten als wesentliches Merkmal der Festsetzung sind grundsätzlich einer Wahrnehmung nicht zugänglich, deren Aufgabe es ist, den tatsächlichen Gebietscharakter zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu befinden ist (BVerwG, Beschl. v. 11.12.1992 - 4 B 209/92 - NVwZ 1993, 1100; Urt. d. Senats v. 20.08.1991 - 5 S 2881/90 - VBlBW 1992, 217; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1991 - 8 S 1553/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1991 - 5 S 2881/90

    Regelmäßig keine Spielhalle über 100 qm Nutzfläche im Mischgebiet; keine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Diese in die Zukunft gerichteten planerischen Absichten als wesentliches Merkmal der Festsetzung sind grundsätzlich einer Wahrnehmung nicht zugänglich, deren Aufgabe es ist, den tatsächlichen Gebietscharakter zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, zu dem über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu befinden ist (BVerwG, Beschl. v. 11.12.1992 - 4 B 209/92 - NVwZ 1993, 1100; Urt. d. Senats v. 20.08.1991 - 5 S 2881/90 - VBlBW 1992, 217; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.08.1991 - 8 S 1553/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1995 - 8 S 1806/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Unbeachtlichkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Nach der Rechtsprechung des 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs genügt allerdings die Unterzeichnung des den Satzungsbeschluß enthaltenen Gemeinderatsprotokolls durch den Bürgermeister für eine ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans, sofern in dem Beschluß die Bestandteile des Plans in einer Weise bezeichnet sind, die Zweifel an der Identität des Plans ausschließen (VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschl. v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 - BWGZ 1995, 217).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1994 - 8 S 1948/94

    Zuständigkeit des Bürgermeisters zur Ausfertigung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Unabhängig von der Frage, ob der Ausfertigende nach der gemeindeinternen Zuständigkeitsverteilung hierzu befugt war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.12.1994 - 8 S 1948/94 -), ist die erst nach dem Datum des Inkrafttretens des Bebauungsplans erfolgte Ausfertigung verspätet und führt zu einem seine Unwirksamkeit begründenden Verkündungsmangel (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.01.1995 - 3 S 3125/94 - VBlBW 1995, 402).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1991 - 3 S 1233/91

    Grenzbebauung: Doppelhaus - Grenzanbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Der der Beigeladenen gestattete Anbau an der hinteren Grundstücksgrenze für das Erdgeschoß und das erste Obergeschoß ist bereits nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO 1983 zulässig, da - wie ausgeführt - bauplanungsrechtlich hier an die hintere Grundstücksgrenze gebaut werden darf, aufgrund des jedenfalls insoweit unstreitig genehmigten Gebäudes der Kläger, das mit seiner östlichen Giebelwand bereits auf dieser Grenze errichtet ist, der Anbau vom Nachbargrundstück öffentlich-rechtlich gesichert ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.1991 - 3 S 1231/91 - BWGZ 1992, 99) und die nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs insoweit erforderliche Mindestübereinstimmung des genehmigten Anbaus mit dem vorhandenen Grenzbau (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.09.1993 - 3 S 670/93 -) bei den zum Anbau genehmigten beiden Geschossen jedenfalls gegeben ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1989 - 5 S 3439/88

    Baurecht: Nachbarklage - maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Dieser Grundsatz, der dem Bauherrn einerseits Bestandsschutz im Hinblick auf die bereits erteilte Baugenehmigung gewährt, ihm zugleich aber auch in den Genuß etwaiger ihm günstigerer Neuregelungen gelangen läßt, da er auf die Erteilung einer hierauf gerichteten Baugenehmigung ohnehin einen Anspruch hätte, ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch für die hier gegebene Konstellation der Nachbarklage anerkannt (vgl. Urt. d. Senats v. 22.03.1989 - 5 S 3439/88 - VBlBW 1989, 343; BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - 4 C 96 u. 97.76 - DVBl. 1978, 614/615 sowie Bosch/Schmidt, Praktische Einführung in das verwaltungsgerichtliche Verfahren, 5. Aufl. 1992, S. 240 f.); für das Baugenehmigungsverfahren folgt dieser Grundsatz unmittelbar aus § 77 Abs. 1 Satz 2 LBO 1995.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1981 - 3 S 350/81
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.01.1996 - 5 S 2766/95
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob es sich bei dem um 2, 5 m von der Grundstücksgrenze abgerückten Dachgeschoß begrifflich überhaupt um einen "Anbau" handelt (gegen eine solche Einschätzung wohl Sauter, LBO, 2. Aufl., § 6 RdNr. 35a unter Berufung auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.05.1981 - 3 S 350/81 - BRS 38, 415).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

    52 (2) Die öffentlich-rechtliche Sicherung ist darüber hinaus ausnahmsweise auch dann gewährleistet, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, an der Grenze vorhanden ist, an das angebaut werden soll, und der geplante Grenzbau noch in einer hinreichenden Beziehung zu dem vorhandenen Gebäude steht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.1996 - 5 S 2766/95 - juris; Beschlüsse vom 12.09.1996 - 5 S 2232/96 - VBlBW 1997, 221, vom 10.03.1999 - 3 S 332/99 - juris und vom 03.11.2014 - 3 S 1368/14 - juris; Busch in: Das Neue Baurecht in Baden-Württemberg, Stand November 2014, § 5 Rn. 39).

    Der Anspruch des Bauherrn auf Zulassung einer geringeren Tiefe der Abstandsfläche ist vom Gericht im Rahmen der Nachbarklage zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen, auch wenn eine Entscheidung der Baurechtsbehörde hierüber nicht vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.1996 - 5 S 2766/95 - juris Rn. 24).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1998 - 8 S 1306/98

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Dachterrasse auf einer Grenzgarage

    Abgesehen davon ist die "Dachterrasse" aber auch objektiv rechtmäßig, weil die Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 LBO erfüllt sind und die Beigeladenen deshalb einen Anspruch auf ihre Genehmigung haben (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.1.1996 - 5 S 2766/95; Sauter, LBO, 3. Aufl., Stand: Dez. 1996, § 6 Rn. 36; LT-Drs. 11/5337, S. 84).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Der Anspruch auf Zulassung einer geringeren Tiefe ist vom Gericht im Rahmen der Nachbarklage zugunsten des Bauherrn zu berücksichtigen, auch wenn eine Entscheidung der Baurechtsbehörde hierüber nicht vorliegt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99

    Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum

    Seine Berücksichtigung zugunsten des Bauherrn im gerichtlichen Verfahren ist daher nicht von einer vorherigen Entscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.1.1996 - 5 S 2766/95 - und Beschluß vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 1997, 92, 94).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1997 - 5 S 2568/97

    Nachbarschützende Wirkung einer Baulast; Verstoß gegen

    Denn auch wenn man den zweigeschossigen Teil des genehmigten Anbaus mit seiner erst im Dachgeschoß von der Grundstücksgrenze zurückversetzten Wand einer ''selbständigen Betrachtung'' unterzieht (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -), ist die erforderliche Abstandsfläche in ihrem nachbarschützenden Teil eingehalten.

    Die Wandhöhe, bezogen auf den gedachten Schnittpunkt der Wand mit der Geländeoberfläche (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 2 LBO 1995) und nicht nur gemessen nach der tatsächlichen Höhe der Wand des zurücktretenden Geschosses (vgl. auch hierzu Senatsurt. v. 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -), beträgt nach der Ansicht - Ost (vgl. Bl. Nr. 6 der Bauvorlagen) ca. 4,90 m, so daß sich nach § 5 Abs. 7 Satz 3 LBO 1995 rechnerisch eine nachbarschützende Tiefe der Abstandsfläche von 1, 96 m ergibt.

    Danach kann dahinstehen, ob bei einem anderen Verständnis der Baulast die dann vorliegende Unterschreitung der erforderlichen Abstandsfläche deshalb gegenüber dem Antragsteller nicht nachbarrechtswidrig wäre, weil die Beigeladene einen Anspruch auf Zulassung einer geringeren Abstandsfläche nach § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO 1995 hätte, was auch ohne entsprechende behördliche Zulassungsentscheidung im Nachbarrechtsstreit zugunsten des begünstigten Bauherrn zu berücksichtigen wäre (vgl. hierzu Senatsurt. v. 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Seine Berücksichtigung zugunsten des Bauherrn ist daher nicht von einer vorherigen Entscheidung der Baurechtsbehörde abhängig (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 25.1.1996 - 5 S 2766/95).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07

    Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995);

    Sie ist aber auch dann gewährleistet, wenn auf dem Nachbargrundstück bereits ein Gebäude, von dessen Fortbestand ausgegangen werden kann, an der Grenze vorhanden ist, an die angebaut werden soll (vgl. schon VGH Bad.-Württ. Urteile vom 02.07.1985 - 5 S 243/85 - und vom 30.08.1989 - 3 S 1289/89 - zur LBO 1983; zur LBO 1996: Urteil vom 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -, VGHBW-Ls 1996, Beil. 5, B 5-6 und Beschluss vom 12.09.1996 - 5 S 2232/96 -, VBlBW 1997, 221; Beschluss vom 10.03.1999 - 3 S 332/99 -, VGHBW-Ls 1999, Beilage 5, B 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2019 - 5 S 2373/19

    Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts zur Urheberschaft eines Antrags bei

    Aus dem Umstand, dass in der Entwurfsbegründung von der Gebäudehöhe nicht die Rede ist, folgt nicht, dass insoweit eine weitgehende Überdeckung weiterhin notwendig sein sollte (diese Frage aufwerfend, aber letztlich offen lassend: Senatsurteil vom 25.1.1996 - 5 S 2766/95 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1998 - 3 S 3045/96

    Ausnahme von der Einhaltung der Abstandsfläche, wenn auf dem Nachbargrundstück

    Dieser für das Baugenehmigungsverfahren unmittelbar aus § 77 Abs. 1 Satz 2 LBO n.F. folgende Grundsatz gilt nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch für die hier vorliegende Nachbarklage; denn es wäre weder sinnvoll noch mit der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar, wenn die Baugenehmigung aufgehoben würde, obwohl sie sogleich nach der Aufhebung wieder erteilt werden müßte (so z.B. BVerwG, Urteil vom 5.10.1965 - IV C 3.65 -, BVerwGE 22, 129, 133 und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.1.1996 - 5 S 2766/95 - m.w.N.).

    Dies gilt auch für § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBO n.F.; denn diese Bestimmung stellt insoweit keine strengeren Anforderungen an den Verzicht auf die Einhaltung von Abstandsflächen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.1.1996 - 5 S 2766/95 - und Beschluß vom 12.9.1996 - 5 S 2232/96; ferner Sauter, LBO für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 5 RdNr. 53 und Schlotterbeck/v. Arnim, LBO für Bad.-Württ., 4. Aufl., § 5 RdNr. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 3202/96

    Nachbarklage: Zulässigkeit einer Grenzbebauung

    Sind die Voraussetzungen des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LBO 1995 wie im vorliegenden Fall gegeben, so besteht ein Anspruch auf Zulassung des Vorhabens; diese Vorschrift ist deshalb gegenüber der Vorgängerregelung des § 7 Abs. 3 LBO 1983, auf welche die konkretisierende Ergänzungsbaugenehmigung der Beklagten vom 06.02.1995 gestützt ist, für die Beigeladenen (als Bauherren) günstiger, so daß sie im vorliegenden Nachbarrechtsstreit auch ohne dahingehende behördliche (Zulassungs-)Entscheidung von Amts wegen zu beachten ist (vgl. Senatsurteil v. 25.01.1996 - 5 S 2766/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2007 - 8 S 1802/06

    Notwendigkeit eines Bebauungsplans für ein besonderes Wohngebiet - Nachbarschutz:

  • VG Frankfurt/Oder, 18.10.2023 - 7 K 1178/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus - (kein) Verstoß

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2000 - 5 S 2324/99

    Ersatzzustellung: zwingender Vermerk über den Ort der Niederlegung;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 8 S 3190/96

    Baugenehmigung: Gefährdung der Standfestigkeit des Nachbargrundstückes durch ein

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 5 S 2484/96

    Abstandsflächenberechnung: Dachaufbau und Bestimmung der Wandhöhe

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97

    Sachentscheidung über die Beschwerde bereits im Zulassungsverfahren bei

  • VG Göttingen, 10.11.2022 - 2 A 249/17

    Bauweise, geschlossene; Eckgrundstück; Grenzabstand; Grundstücksgrenze,

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