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   VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96   

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VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96 (https://dejure.org/1996,1972)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.07.1996 - 5 S 472/96 (https://dejure.org/1996,1972)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juli 1996 - 5 S 472/96 (https://dejure.org/1996,1972)
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Straßenwerbung Scientology

§§ 13, 16 StrG, gewerbliche Straßennutzung, Grenzen des (kommunikativen) Gemeingebrauchs bei Fußgängerzonen, Art. 4 GG, zur Bindung von Sekten an öffentlich-rechtliche Erlaubnispflichten (Hinweis: vgl. auch die neuere VGH-Entscheidung «Straßenwerbung Scientology II»);

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, auschließlich gewerbliche Werbung unterfällt nicht der Meinungsfreiheit (anders bei Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit Werbung) (Hinweis: vgl. hierzu BVerfG «Tabakwarnhinweise» und «Benetton-Schockwerbung»)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Straßenrechtliche Untersagungsverfügung gegenüber werbenden Mitarbeitern der Scientology-Kirche - Überschreitung des Gemeingebrauchs durch gewerbliche Tätigkeit

  • snafu.de

    GG Art 5 Abs 1 S 1, GG Art 4, StrG BW § 13 Abs 1, StrG BW § 16 Abs 1, StrG BW § 16 Abs 8
    Straßenrechtliche Untersagungsverfügung gegenüber werbenden Mitarbeitern der Scientology-Kirche - Überschreitung des Gemeingebrauchs durch gewerbliche Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 91
  • VBlBW 1997, 64
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Niedersachsen, 13.11.1995 - 12 L 1856/93

    Gemeingebrauch; Werbendes Ansprechen von Personen; Sondernutzung; Scientology;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Deshalb fallen wirtschaftliche und gewerbliche Betätigungen, bei denen ein Verkehrsinteresse nicht vorhanden oder allenfalls nebensächlich ist und die nicht auf individuelle Begegnung angelegt sind, sondern sich an die Allgemeinheit richten, nicht mehr unter den Gemeingebrauch (so ebenfalls noch Hamburgisches OVG, Beschl v 27.02.1985 - Bs II 12/85 -, NJW 1986, 209 und Niedersächsisches OVG, Urt v 13.11.1995 - 12 L 1856/93 -, NVwZ-RR 1996, 247 für das Ansprechen von Passanten).

    Der in Literatur (zB Grote in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl, RdNrn 100 und 113 und Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, § 13 RdNr 23) und Rechtsprechung (vgl zB Hamburgisches OVG, Urt v 14.12.1995 - Bf II 1/93 -, NJW 1996, 2051 sowie teilweise Niedersächsisches OVG, Urt v 13.11.1995 aaO sowie insbesondere die dort beispielhaft zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart, Frankfurt und Bremen) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1992 - 14 S 3212/89

    Straßenkunst ist Sondernutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Denn auch Fußgängerzonen werden - soweit nicht eine andere Zweckbestimmung erfolgt ist - nicht als eine Art "Kommunikationsmedium" für politische oder künstlerische Zwecke, sondern primär als Verkehrseinrichtung für den ungehinderten Fußgängerverkehr geschaffen (VGH Bad-Württ, Urt v 26.06.1986 - 1 S 2448/85 -, ESVGH 36, 293 = VBlBW 1987, 137 = DÖV 1987, 160; Urt v 24.04.1992 - 14 S 3212/89 -, BWGZ 1995, 68, jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

    Eine ausdrückliche Widmung öffentlicher Verkehrsflächen der Antragsgegnerin für derartige gewerbliche Betätigungen ist ebensowenig feststellbar wie eine Qualifizierung dieser Tätigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsüblichkeit als ortsüblicher Gemeingebrauch (vgl dazu VGH Baden-Württemberg Urt v 24.04.1992 aaO und BVerwG, Urt v 09.11.1989, BVerwGE 84, 71 = NJW 1990, 2011 = GewArch 1990, 16).

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Nichts anderes gilt im Lichte der Bedeutung des Art. 4 GG für die Verkaufstätigkeit und Werbetätigkeit als den Gemeingebrauch überschreitende Straßennutzung, wenn es sich beim Antragsteller um eine Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft handeln sollte (vgl dazu BAG, Beschl v 22.03.1995 - 5 AZB 21/94 -, NJW 1996, 143), weil die Verpflichtung zur Einholung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für die Straßenwerbung und den Straßenverkauf ebenfalls wertneutral ist und keine nennenswerte Beeinträchtigung mit sich bringt.

    Dabei berücksichtigt der Senat, daß es im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl BAG, Beschl v 22.03.1995 - 5 AZB 21/94 -, NJW 1996, 143; aA zB Hamburg. OVG, Beschl v 24.08.1994 - Bs III 326/93 -, NVwZ 1995, 498) sehr zweifelhaft ist, ob der Antragsteller überhaupt eine Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.

  • BVerfG, 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91

    Erlaubnispflicht für das Verteilen von Flugblättern in einer Fußgängerzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Die hier vorgenommene Auslegung verstößt entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht gegen Art. 5 Abs. 1 S 1 GG; denn anders als in dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall wegen der Verteilung eines Informationsbriefs über die Aufdeckung von Mißständen in der Psychiatrie (Beschl der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 -, NVwZ 1992, 53) geht es hier um das Verteilen von Druckerzeugnissen mit ausschließlich wirtschaftlicher Werbung, die den Schutz dieses Grundrechts nicht genießen (siehe dazu Hamburgisches OVG, Beschl v 22.10.1992 - Bs II 13/92).

    Dies könnte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl v 18.10.1991 aaO) unter Umständen zur Folge haben, daß die in der Verfügung vom 30.10.1995 untersagten Tätigkeiten jedenfalls in Fußgängerzonen, verkehrsberuhigten Zonen und gegebenenfalls auf innerstädtischen Gehwegen als Gemeingebrauch bewertet werden oder zu dulden sind, sofern die Antragsgegnerin nicht von der Möglichkeit des § 16 Abs. 7 StrG Gebrauch macht, in bestimmtem Umfang die erlaubnisfreie Sondernutzung zu regeln.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.1995 - 1 S 438/94

    Entziehung der Rechtsfähigkeit eines eingetragenen Vereins mit religiösem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Denn nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt v 02.08.1995 - 1 S 438/94) in dem Verfahren des Vereins "Scientology Neue Brücke, Mission der Scientology-Kirche eV", der dieselbe Geschäftsadresse wie der Antragsteller hat und mit diesem eng verflochten ist, entsprechen die dem Antragsteller untersagten Aktivitäten im wesentlichen den Sachangeboten und Dienstleistungsangeboten sämtlicher vergleichbarer Untergliederungen der Scientology-Kirche im ganzen Bundesgebiet.

    Dies stimmt mit der Feststellung überein (vgl VGH Baden- Württemberg, Urt v, 02.08.1995 aaO), daß der Verein Neue Brücke und der Antragsteller in der an Nichtmitglieder gerichteten Werbung das religiöse Element nicht herausstellen und daß die Werbung "den materialistisch ausgerichteten aber sinnsuchenden Menschen ansprechen" soll.

  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Eine ausdrückliche Widmung öffentlicher Verkehrsflächen der Antragsgegnerin für derartige gewerbliche Betätigungen ist ebensowenig feststellbar wie eine Qualifizierung dieser Tätigkeiten unter dem Gesichtspunkt der Verkehrsüblichkeit als ortsüblicher Gemeingebrauch (vgl dazu VGH Baden-Württemberg Urt v 24.04.1992 aaO und BVerwG, Urt v 09.11.1989, BVerwGE 84, 71 = NJW 1990, 2011 = GewArch 1990, 16).
  • OVG Hamburg, 14.12.1995 - Bf II 1/93

    Sondernutzungsgebühr; Verkehrsbegriff; Kommunikative Tätigkeit; Gemeingebrauch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Der in Literatur (zB Grote in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl, RdNrn 100 und 113 und Lorenz, Landesstraßengesetz Baden-Württemberg, § 13 RdNr 23) und Rechtsprechung (vgl zB Hamburgisches OVG, Urt v 14.12.1995 - Bf II 1/93 -, NJW 1996, 2051 sowie teilweise Niedersächsisches OVG, Urt v 13.11.1995 aaO sowie insbesondere die dort beispielhaft zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart, Frankfurt und Bremen) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OVG Hamburg, 24.08.1994 - Bs III 326/93

    Kompetenz; Landesregierung; Warnung vor Weltanschauungsgemeinschaften;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Dabei berücksichtigt der Senat, daß es im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl BAG, Beschl v 22.03.1995 - 5 AZB 21/94 -, NJW 1996, 143; aA zB Hamburg. OVG, Beschl v 24.08.1994 - Bs III 326/93 -, NVwZ 1995, 498) sehr zweifelhaft ist, ob der Antragsteller überhaupt eine Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1986 - 1 S 2448/85

    Erlaubnispflicht der Straßenmusik im Innenstadtbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Denn auch Fußgängerzonen werden - soweit nicht eine andere Zweckbestimmung erfolgt ist - nicht als eine Art "Kommunikationsmedium" für politische oder künstlerische Zwecke, sondern primär als Verkehrseinrichtung für den ungehinderten Fußgängerverkehr geschaffen (VGH Bad-Württ, Urt v 26.06.1986 - 1 S 2448/85 -, ESVGH 36, 293 = VBlBW 1987, 137 = DÖV 1987, 160; Urt v 24.04.1992 - 14 S 3212/89 -, BWGZ 1995, 68, jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.07.1996 - 5 S 472/96
    Abgesehen davon bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl v 16.02.1995 - 1 B 205.93 -, NVwZ 1995, 473) keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, die wirtschaftliche Betätigung einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft jedenfalls bezüglich der Verpflichtung zur - wertneutralen und die religiöse Betätigung nicht oder doch nicht nennenswert beeinträchtigenden - Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO in den gewerberechtlichen Ordnungsrahmen einzubinden.
  • OVG Hamburg, 27.02.1985 - Bs II 12/85
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 3057/99

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 12.07.1996 - 5 S 472/96 - (VBlBW 1997, 64) zurück.

    Zu einem weiteren Aufschluss kann auch nicht das im Senatsbeschluss vom 12.07.1996 (- 5 S 472/96 - VBlBW 1997, 64) erwähnte Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 02.08.1995 (- 1 S 438/94 - ESVGH 46, 17 = NJW 1996, 3358) beitragen, mit dem der Klage einer Untergliederung der Scientology Kirche in Stuttgart gegen die Entziehung der Rechtsfähigkeit stattgegeben wurde.

    Auch Fußgängerbereiche und verkehrsberuhigte Bereiche werden primär als Verkehrseinrichtungen für den ungehinderten oder zumindest privilegierten Fußgängerverkehr und nicht als eine Art "Kommunikationsmedium" geschaffen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 - NVwZ 1998, 91 = VBlBW 1997, 64).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Denn die von der Beklagten untersagte Gehsteigberatung ist straßenrechtlich noch als Gemeingebrauch und nicht als Sondernutzung anzusehen (vgl. zu entsprechenden Formen des "politischen Meinungskampfes" näher BVerfG [Kammer], Beschl. v. 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 - NVwZ 1992, 53; BVerwG, Urt. v. 07.06.1978 - 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 ), zumal ihre Erscheinungsformen nicht der erwerbswirtschaftlichen Nutzung des Straßenraums dienen und damit als noch dem "kommunikativen Verkehr" zugehörig einzustufen sind (vgl. zur Abgrenzung im Einzelnen: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 - VBlBW 1997, 64; Sauthoff, NVwZ 1990, 223 ; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht in Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rn. 287 ff.; Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 13 Rn. 22 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 1 S 2630/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung, die Betteln auf öffentlichen Straßen

    Der vorliegende Fall nötigt den Senat nicht, im einzelnen abstrakt zu klären, welche Handlungen noch dem Gemeingebrauch zuzuordnen sind oder bereits eine Sondernutzung darstellen (vgl. zur Abgrenzung insbesondere: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.7.1996 - 5 S 472/96 -, VBlBW 1997, 64; Kodal/Krämer, a.a.O. S. 449ff. und 551f.; Kohl, Zulässigkeit ordnungsrechtlicher Maßnahmen gegen Obdachlose in den Städten, NVwZ 1991, 625; Lorenz, a.a.O., § 13 RdNr. 23; Holzkämper, Die Unterbindung aggressiven Bettelns als Rechtsproblem, NVwZ 1994 S. 147).
  • VG Karlsruhe, 02.06.2003 - 5 K 2371/02

    Fußgängerzone; Sondernutzung; Bauchladenverkauf; Gestaltungskonzept der Gemeinde

    Wirtschaftliche und gewerbliche Betätigungen, bei denen ein Verkehrsinteresse nicht vorhanden oder allenfalls nebensächlich ist und die nicht auf individuelle Begegnung angelegt sind, sondern sich an die Allgemeinheit richten, fallen von vornherein nicht unter den Gemeingebrauch ( VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 - VBlBW 1997, 64 [65] m. w. Nachw.).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2001 - 8 K 1632/98

    Straßenverkauf von Zeitungen als Sondernutzung

    Vom Verkehrszweck erfasst ist allerdings nicht nur die Nutzung der Straße zum Aufenthalt oder zur Fortbewegung, sondern - insbesondere im Bereich von Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen - auch die Begegnung und Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 -, NVwZ 1998, 91; st.Rspr.).

    Jedenfalls überschreitet eine ausschließlich kommerzielle Nutzung der Straße ohne kommunikative Zwecksetzung den durch die Widmung vorgegebenen Rahmen und unterfällt daher nicht mehr dem zulassungsfreien Gemeingebrauch (VGH Baden-Württemberg, Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O.).

    Eine derartige, nicht auf individuelle Begegnung angelegte, sondern an die Allgemeinheit gerichtete, ausschließlich wirtschaftliche Betätigung, bei der die Straße ähnlich einem Geschäftsraum zur Abwicklung von Geschäften genutzt wird, unterfällt nicht mehr dem Gemeingebrauch (VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O.).

    Hierfür ist unerheblich, ob äußerlich erkennbar ist, dass es der Klägerin nicht um Meinungsäußerung, sondern um Gewinnerzielung geht (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 12.07.1996, a.a.O.; wohl auch BVerwG, Urt.v. 26.06.1970 a.a.O., 323; Papier, Recht der öffentlichen Sachen, 3. Aufl. 1998, S. 94).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich -

    Deshalb fallen wirtschaftliche und gewerbliche Betätigungen, bei denen ein Verkehrsinteresse nicht vorhanden oder allenfalls nebensächlich ist und die nicht auf individuelle Begegnung angelegt sind, sondern sich an die Allgemeinheit richten, nicht mehr unter den Gemeingebrauch (vgl. Senatsbeschluß vom 12.07.1996 - 5 S 472/96 -, VBlBW 1997, 64/65 m.w.N.).
  • OVG Berlin, 17.09.2003 - 1 B 15.03

    Betrieb eines "Grillwalkers" als Sondernutzung

    Darunter wird eine Nutzung verstanden, die den öffentlichen Straßenraum auch als Stätte der kommunikativen Begegnung, der Pflege menschlicher Kontakte und des Informations- und Meinungsaustauschs begreift (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13. November 1995 - 12 L 1856/93 -, NVwZ-RR 1996, 297; VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juli 1996 - 5 S 472/96 - NVwZ 1998, 91; vgl. auch Sauthoff, a.a.O., Rd.-Ziff. 567 f.).
  • VG Freiburg, 04.03.2011 - 4 K 314/11

    Grundrechte, Polizeirecht: Untersagung von Gehsteigbefragungen durch

    Denn die von der Antragsgegnerin untersagte "Gehsteigberatung" dürfte straßenrechtlich noch als Gemeingebrauch und nicht als Sondernutzung anzusehen sein (vgl. zu entsprechenden Formen des "politischen Meinungskampfes" näher BVerfG [Kammer], Beschluss vom 18.10.1991 - 1 BvR 1377/91 -, NVwZ 1992, 53; BVerwG, Urteil vom 07.06.1978 - 7 C 5.78 -, BVerwGE 56, 63 [67 f.]), zumal ihre Erscheinungsformen nicht der erwerbswirtschaftlichen Nutzung des Straßenraums dienen und damit als noch dem "kommunikativen Verkehr" zugehörig einzustufen sind (vgl. zur Abgrenzung im Einzelnen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.07.1996 - 5 S 472/96 -, VBlBW 1997, 64; Sauthoff, NVwZ 1990, 223 [225]; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht in Baden-Württemberg, 2. Aufl. , RdNrn. 287 ff.; Lorenz/Will, Straßengesetz Baden-Württemberg, 2. Aufl. , § 13 RdNrn. 22 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2002 - 5 S 311/00

    Sondernutzung: Werbung eines Religionsvereins in Fußgängerzone

    Auch Fußgängerbereiche und verkehrsberuhigte Bereiche werden primär als Verkehrseinrichtungen für den ungehinderten oder zumindest privilegierten Fußgängerverkehr und nicht als eine Art "Kommunikationsmedium" geschaffen (vgl. Senatsbeschl. v. 12.07.1996 - 5 S 472/96 - NVwZ 1998, 91 = VBlBW 1997, 64).
  • OVG Hamburg, 19.01.2012 - 4 Bf 269/10

    Ansprechen von Passanten durch angebliche Religionsgemeinschaft - Scientology -;

    Der Senat teilt ferner nicht die von dem Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil vertretene, auf die Rechtsprechung des VGH Mannheim (Urt. v. 31.1.2002, NVwZ-RR 2002, 740, juris Rn. 23 ff.; Beschl. v. 12.7.1996, NVwZ 1998, 91, juris Rn. 5; ein ähnlicher Ansatz findet sich auch bei OVG Bremen, Urt. v. 25.2.1997, GewArch 1997, 285, juris Rn. 121) zurückgehende Auffassung, wonach die Grenze zur erlaubnispflichtigen Sondernutzung unabhängig vom äußeren Erscheinungsbild überschritten werde, wenn Passanten aufgrund von geplanten, regelmäßigen Aktionen in werbender Absicht angesprochen, ihnen dabei Bücher, Zeitschriften etc. gegen Entgelt angeboten würden und dies den alleinigen Inhalt der Straßennutzung darstelle, weil die kommunikative Wegenutzung kein vom Verkehrszweck isolierter, eigenständiger Hauptzweck der Wegenutzung, sondern lediglich ein Nebenzweck sein könne.
  • VG Karlsruhe, 02.12.2016 - 7 K 3612/16

    Untersagungsverfügung gegen Pizzaservice

  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2211/10

    Beschränkung der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte

  • VG Freiburg, 17.11.1998 - 4 K 2141/96

    Straßenverbot für Scientology

  • VG Neustadt, 13.10.1997 - 1 K 286/97
  • VG Düsseldorf, 23.06.2006 - 15 K 460/04
  • VG Karlsruhe, 20.09.2011 - 4 K 2737/10

    Dulden des Getränkekonsums vor einer Gastwirtschaft als Sondernutzung; Änderung

  • LSG Sachsen, 28.04.2009 - L 7 B 566/07 AS-ER

    Aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen eine Erstattungsforderung im

  • OVG Bremen, 25.02.1997 - 1 BA 30/96

    Straßen- und Wegerecht: Gewerbliche Straßenwerbung durch Religionsgemeinschaften,

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 10 K 08.00961

    Verteilen von Handzetteln durch nichtgewerbliche Verteiler ist Gemeingebrauch

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