Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle - Standortalternativen
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 45 Abs 3 S 1 StVO, § 40 Abs 1 PBefG, § 32 Abs 1 BOKraft
Abwehrrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle - Standortalternativen - verkehrslexikon.de
Zum Anfechtungsrecht eines Anliegers gegen die Errichtung einer Bushaltestelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 03.01.1994 - 5 K 377/93
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1994 - 5 S 474/94
Papierfundstellen
- NZV 1995, 333
- VBlBW 1995, 34 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22)
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2009 - 5 S 575/09
Anspruch auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens bei Verkehrsschildern
§ 45 Abs. 3 Satz 1 StVO, wonach "im Übrigen die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind", dient lediglich der Abgrenzung der Zuständigkeiten der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden beim (tatsächlichen) Aufstellen und Entfernen der Verkehrszeichen als Vollzug der diesen zugrundeliegenden verkehrsbehördlichen Anordnungen (so wohl auch Nieders. OVG, Beschl. v. 12.09.2002 - 12 LA 576/02 - Senat, Urt. v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333, VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.09.1988 - 3 S 838/88 -, NVwZ-RR 1990, 59) und stellt insofern keine die allgemeinen Aufhebungsvorschriften der §§ 48 ff. LVwVfG verdrängende Sonderregelung dar (…offen gelassen von OVG Saarl., Urt. v. 21.06.1995 - 9 R 14/95 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17
Bushaltestelle verkehrsrechtliche Anordnung Fernbuslinie Personenbeförderung …
vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Januar 2008 - 11 CE 08.3030 -, juris Rn. 13.Wie weit der durch eine solche Standortgrundentscheidung gezogene Rahmen darüber hinaus in räumlicher Hinsicht reicht, ob also beispielsweise eine Verlegung der personenbeförderungsrechtlich genehmigten Haltestelle in eine unmittelbar an den C. Platz angrenzende Straße - wie etwa die derzeit für den Linienverkehr genutzte H. -Gasse oder die O. -Straße oder eine davon abzweigende Straße - den Anforderungen des § 32 BOKraft noch genügt, in Bezug auf Entfernungen von 150 m bis 200 m von dem durch die in dem Linienführungsplan angegebene Haltestelle bezeichneten Bereich - vorbehaltlich von Gesundheitsgefährdungen oder sonst schlechterdings unzumutbaren Beeinträchtigungen von Anwohnern - zurückhaltend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22; diesem Maßstab zustimmend Sächs. OVG, Beschluss vom 21. November 2022 - 6 A 73/21 -, juris Rn. 11, beide Entscheidungen allerdings zu einer innerörtlichen Buslinie, nicht zu einer Fernbuslinie, bedarf hier ebenfalls keiner Prüfung.
- VG Minden, 10.11.2016 - 2 K 867/15
Blitzer A2: Autofahrer klagt gegen Tempolimit - und scheitert
So BVerwG, Urteil vom 09.09.1993 - 11 C 37.92 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.1994 - 5 S 474/94 -, beide veröffentlicht in juris.
- VG Neustadt, 01.08.2016 - 3 K 74/16
Hotelbetreiber hat keinen Anspruch auf Verlegung der Bushaltestelle gegenüber der …
In die Abwägung sind ferner in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris; VG München, Urteil vom 21. Oktober 2014 - M 23 K 14.602 -, juris; VG Koblenz, Urteil vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO -, juris ; VG Neustadt Urteil vom 8. März 2005 - 3 K 1401/04.NW -).In die Ermessensentscheidung für einen Haltestellenstandort sind zwar auch die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb (Lärm und Abgase der haltenden Fahrzeuge, Geräusche der wartenden Fahrgäste) möglicherweise betroffenen Anlieger in die Abwägung einzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333; VG München, Urteil vom 21. Oktober 2014 - M 23 K 14.602 -, juris).
- OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21
Verlegung einer Bushaltestelle; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf …
Ob eine ursprünglich als Ergänzungsbushaltestelle eingerichtete Haltestelle im regulären Linienbetrieb weiter oder nicht mehr angefahren wird, ist grundsätzlich bereits bei der Erstellung des von der Genehmigungsbehörde zu genehmigenden Fahrplans für den Linienverkehr i. S. v. § 40 PBefG zu entscheiden, wobei nachgehend die Straßenverkehrsbehörde in ausschließlicher Zuständigkeit unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie der Interessen potenziell betroffener Anlieger nach § 45 Abs. 3 StVO bestimmt, an welcher konkreten Stelle das Haltestellenzeichen anzubringen ist (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).Die Entscheidung ergeht zwar nicht aufgrund eines förmlichen Planungsverfahrens, muss aber gleichwohl den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen, die an hoheitliche Planungen zu stellen sind (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994, a. a. O. Rn. 18).
Private Belange können ein "Abrücken" von der Haltestellengrundentscheidung gebieten, wenn die Beeinträchtigungen für die Kläger durch den streitigen Haltestellenbetrieb im Bereich ihres Anwesens den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreichen oder sonst schlechterdings unzumutbar wären (VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).
- VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Verlegung einer Bushaltestelle, …
Nach § 32 Abs. 1 BOKraft ist bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45 Abs. 3 StVO dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und des Verkehrs Rechnung zu tragen (…vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18;… VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).Mit dem an die Verwaltung gerichteten Abwägungsgebot korrespondiert ein subjektiv-öffentliches Recht des durch die Planung Betroffenen auf fehlerfreie Abwägung seiner Belange, so dass ein Anspruch auf Unterlassung einer Baumaßnahme nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum, sondern auch bei einer Verletzung des Abwägungsgebots bestehen kann (…vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18).
Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18 ff.;… VG München, U.v. 21.10.2014 - M 23 K 14.602 - juris Rn. 28;… VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).
- OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21 Ob eine ursprünglich als Ergänzungsbushaltestelle eingerichtete Haltestelle im regulären Linienbetrieb weiter oder nicht mehr angefahren wird, ist grundsätzlich bereits bei der Erstellung des von der Genehmigungsbehörde zu genehmigenden Fahrplans für den Linienverkehr i. S. v. § 40 PBefG zu entscheiden, wobei nachgehend die Straßenverkehrsbehörde in ausschließlicher Zuständigkeit unter den Gesichtspunkten der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs sowie der Interessen potenziell betroffener Anlieger nach § 45 Abs. 3 StVO bestimmt, an welcher konkreten Stelle das Haltestellenzeichen anzubringen ist ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).
Die Entscheidung ergeht zwar nicht aufgrund eines förmlichen Planungsverfahrens, muss aber gleichwohl den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen entsprechen, die an hoheitliche Planungen zu stellen sind ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994, a. a. O. Rn. 18).
Private Belange können ein "Abrücken" von der Haltestellengrundentscheidung gebieten, wenn die Beeinträchtigungen für die Kläger durch den streitigen Haltestellenbetrieb im Bereich ihres Anwesens den Grad einer Gesundheitsgefährdung erreichen oder sonst schlechterdings unzumutbar wären ( VGH BW, Urt. v. 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris Rn. 22).
- VG Aachen, 30.03.2021 - 10 K 1571/19
Verlegung Bushaltestelle; Beginn Klagefrist; Anhörung; Ermessenserwägungen; …
vgl. VGH Bad.-Württ.,Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris, Rn. 16.vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, juris, Rn. 22.
- VG München, 21.10.2014 - M 23 K 14.602
Haltestellenzeichen; Alternativstandort; Lärmimmissionen, Ermessensentscheidung
Ebenfalls sind in die Abwägung im Rahmen des Ermessens in Betracht kommende Alternativstandorte einzustellen und zu gewichten (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - jeweils juris).In die Ermessensentscheidung für einen Haltestellenstandort sind zwar auch die Interessen der vom widmungsgemäßen Haltestellenbetrieb (Lärm und Abgase der haltenden Fahrzeuge, Geräusche der wartenden Fahrgäste) möglicherweise betroffenen Anlieger in die Abwägung einzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris; U. v. 05.09.1988 - 3 S 838/88 - VBlBW 1989, 182).
- VGH Hessen, 08.07.2002 - 2 UZ 702/02
Haltestelle für Linienomnibus
Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 1 BOKraft, wonach bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45 Abs. 3 StVO dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und des Verkehrs Rechnung zu tragen ist (vgl. zu dieser Problematik die Senatsurteile vom 29. April 1986 - 2 UE 757/84 -, NJW 1986 S. 2781, und vom 6. September 1988 - 2 UE 2621/84 - Urteil des OVG Münster vom 6. Februar 1979 - XII A 276/76 -, VRS 57, 396; Urteil des VGH Mannheim vom 20. Oktober 1994 - 5 S 474/94 -, NZV 1995, 333). - VG Hamburg, 19.05.2017 - 6 E 7145/16
Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich der Verlegung einer Bushaltestelle.
- VG Saarlouis, 12.05.2011 - 10 K 647/10
Straßenverkehrsbehördliche Festsetzung einer Bushaltestelle
- VG Würzburg, 20.12.2012 - W 6 E 12.983
Kein vorrangiger Anspruch auf Zufahrt für beabsichtigte Stellplätze auf …
- OVG Niedersachsen, 12.09.2002 - 12 LA 576/02
Alternativstandort; Haltestelle
- VG Göttingen, 06.07.2010 - 1 A 71/08
Abwägen; Anordnung; Beurteilung; Bus; Bushaltestelle; einrichten; Entfernung; …
- OVG Sachsen, 04.07.2017 - 3 A 83/17
Bushaltestelle, Anlieger, Gebrauch, Ermessen
- VG Minden, 09.12.2013 - 2 L 478/13
Spedition muss Durchfahrtsverbote im Bereich Halle weiter hinnehmen
- VG Minden, 13.04.2017 - 2 K 218/15
Anordnung der Radwegebenutzungspflicht zur Gefahrenabwehr durch Aufstellung eines …
- VG Frankfurt/Main, 22.01.2004 - 6 E 1959/99
Rechtmäßigkeit des Standortes einer Bushaltestelle
- VG Düsseldorf, 18.01.2021 - 14 L 2056/20
Ermessensausfall, (Ersatz-) Bushaltestelle, private Grundstücksausfahrt
- VG Gießen, 08.07.2002 - 6 G 688/02
VORBEUGENDER RECHTSSCHUTZ; HALTESTELLE; WARTEHÄUSCHEN; PARKPLATZ
- VG Ansbach, 20.02.2009 - AN 10 K 08.01463
Verlegung einer Bushaltestelle; Aufhebung eines Verwaltungsaktes; Wahrung …