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   VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01   

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VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01 (https://dejure.org/2003,3168)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.2003 - 5 S 492/01 (https://dejure.org/2003,3168)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 5 S 492/01 (https://dejure.org/2003,3168)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenerstattung für bautechnische Prüfung und Überwachung - Gebühr für Prüfingenieur für Baustatik - Vorauszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung eines Prüfingenieurs für Baustatik gegenüber Baurechtsbehörde; Insolvenzrisiko bei Prüfungsübernahme; Abgrenzung öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Auftrag

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; BGB § ... 242; ; BGB § 291; ; LGebG § 15 Abs. 1; ; LGebG § 16 Satz 1; ; LVwVfG § 35 Satz 1; ; GOPI § 1 Abs. 1; ; GOPI § 9; ; BauPrüfVO 1977 § 3; ; BauPrüfVO 1996 § 7 Abs. 1; ; BauPrüfVO 1996 § 7 Abs. 3; ; LBOVVO § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsakt, Sonstiges Verwaltungshandeln, Anspruch, Treu und Glauben, Verwaltungsgebühr, Sonstiges Bauordnungsrecht: Prüfingenieur für Baustatik, Prüfauftrag, Beliehener, Vorschuss, Obliegenheit, Treu und Glauben, Insolvenzrisiko, Fälligkeit, Verjährung, Zinsen

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsakt, Sonstiges Verwaltungshandeln, Anspruch, Treu und Glauben, Verwaltungsgebühr, Sonstiges Bauordnungsrecht: Prüfingenieur für Baustatik, Prüfauftrag, Beliehener, Vorschuss, Obliegenheit, Treu und Glauben, Insolvenzrisiko, Fälligkeit, Verjährung, Zinsen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsnatur eines Prüf- und Überwachungsauftrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Prüfingenieur für Baustatik und Haftung für Gebühren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauamt als Gebührenschuldner des Prüfingenieurs bei Insolvenz des Bauherrn? (IBR 2004, 46)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 355
  • DVBl 2003, 1079 (Ls.)
  • DVBl 2003, 1079 ZfBR 2003, 591 (Leitsatz) IBR 2004, 46 (Ls.)
  • BauR 2003, 1368
  • ZfBR 2003, 591 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 11.94

    Grundrechte - Berufsausübungsfreiheit - Eingriff - Gesetzliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Zwar kann eine Weisung im Beleihungsverhältnis der Sache nach ein Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich des Amtsträgers übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (vgl., jeweils zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 233 = NVwZ 1995, 484; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - VGHBW-Ls 1997, Beilage 5, B 6).

    Daraus folgt aber nicht ohne weiteres, dass dem Prüfingenieur auch die Befugnis für eine nach § 16 Satz 1 LGebG zu treffende Ermessensentscheidung eingeräumt sein soll (vgl., zu einer ausdrücklichen Befugnis eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, nach dem Landesrecht von Schleswig-Holstein einen Vorschuss bei seinem privaten Auftraggeber anzufordern, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11/94 -, Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 233 = NVwZ 1995, 195).

    Eine Verpflichtung, zugunsten der öffentlichen Hand (letztlich) vergütungslos tätig zu werden, berührt den Status des berufstätigen Prüfingenieurs und bedarf daher näherer rechtlicher Regelung (vgl., zur Herabsetzung einer Gebührenforderung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gegen den privaten Auftraggeber durch die Widerspruchsbehörde, BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 = NVwZ-RR 1989, 359; zur Inpflichtnahme eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, den Vermessungsauftrag eines privaten Auftraggebers zu Ende zu führen, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - a.a.O.; zur "Weisung" an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ohne privaten Auftrag tätig zu werden, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - a.a.O.; ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1999 - 21 A 3636/97

    Übertragung von Prüftätigkeiten auf einen Prüfingenieur)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Schon dies legt es nahe, dass den Baurechtsbehörden mit der Befugnis zur Erteilung von Prüfaufträgen jedenfalls eine einseitige Handlungsform eingeräumt wird und der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags nicht von der Sache her geboten ist (so auch OVG NW, Urt. v. 23.04.1999 - 21 A 3636/97 -, BauR 2000, 1322; a.A., für die Handlungsform des öffentlich-rechtlichen Vertrags, noch OVG NW, Urt. v. 10.05.1996 - 2 A 2408/92 -, Juris; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 14.02.1997 - 1 B 229/96 -, Juris).

    Der Gebührenanspruch des Prüfingenieurs ist selbstverständlicher Bestandteil des Beleihungsverhältnisses (OVG NW, Urt. v. 23.04.1999 - 21 A 3636/97 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 5 S 7/97

    Fachaufsichtliche Weisung an öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Zwar kann eine Weisung im Beleihungsverhältnis der Sache nach ein Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich des Amtsträgers übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (vgl., jeweils zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 233 = NVwZ 1995, 484; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - VGHBW-Ls 1997, Beilage 5, B 6).

    Eine Verpflichtung, zugunsten der öffentlichen Hand (letztlich) vergütungslos tätig zu werden, berührt den Status des berufstätigen Prüfingenieurs und bedarf daher näherer rechtlicher Regelung (vgl., zur Herabsetzung einer Gebührenforderung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gegen den privaten Auftraggeber durch die Widerspruchsbehörde, BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 = NVwZ-RR 1989, 359; zur Inpflichtnahme eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, den Vermessungsauftrag eines privaten Auftraggebers zu Ende zu führen, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - a.a.O.; zur "Weisung" an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ohne privaten Auftrag tätig zu werden, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - a.a.O.; ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2001 - 9 A 4451/98
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Ihre Rechte gegenüber der beleihenden Körperschaft wie auch ihre Rechte gegenüber der Baurechtsbehörde, die sich aus dem jeweiligen Prüfauftrag herleiten lassen, sind öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 7.70 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 40; OVG NW, Urt. v. 30.08.2001 - 9 A 4451/98 -, BauR 2002, 76).

    Dies gilt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - selbst dann, falls der Anspruch gemäß § 196 Abs. 1 BGB a.F. in zwei Jahren und nicht gemäß § 21 Abs. 1 LGebG in drei Jahren verjähren sollte (vgl. einerseits OVG NW, Urt. v. 30.08.2001 - 9 A 4451/98 - a.a.O. und Nds. OVG, Urt. v. 28.01.1993 - 1 L 87/91 -, NdsRPfl 1993, 170 sowie andererseits Bayer. VGH, Urt. v. 23.07.1987 - 2 B 86.00664 - BayVBl 1988, 244).

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 7.70

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Rechtsstellung des Prüfingenieurs für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Ihre Rechte gegenüber der beleihenden Körperschaft wie auch ihre Rechte gegenüber der Baurechtsbehörde, die sich aus dem jeweiligen Prüfauftrag herleiten lassen, sind öffentlich-rechtlicher Natur (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 7.70 -, Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 40; OVG NW, Urt. v. 30.08.2001 - 9 A 4451/98 -, BauR 2002, 76).

    Bereits diese Anerkennung schafft Rechte und Pflichten des Prüfingenieurs (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1971 - I C 7.70 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.1996 - 2 A 2408/92
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Schon dies legt es nahe, dass den Baurechtsbehörden mit der Befugnis zur Erteilung von Prüfaufträgen jedenfalls eine einseitige Handlungsform eingeräumt wird und der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags nicht von der Sache her geboten ist (so auch OVG NW, Urt. v. 23.04.1999 - 21 A 3636/97 -, BauR 2000, 1322; a.A., für die Handlungsform des öffentlich-rechtlichen Vertrags, noch OVG NW, Urt. v. 10.05.1996 - 2 A 2408/92 -, Juris; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 14.02.1997 - 1 B 229/96 -, Juris).
  • VGH Bayern, 23.07.1987 - 2 B 86.00664
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Dies gilt - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - selbst dann, falls der Anspruch gemäß § 196 Abs. 1 BGB a.F. in zwei Jahren und nicht gemäß § 21 Abs. 1 LGebG in drei Jahren verjähren sollte (vgl. einerseits OVG NW, Urt. v. 30.08.2001 - 9 A 4451/98 - a.a.O. und Nds. OVG, Urt. v. 28.01.1993 - 1 L 87/91 -, NdsRPfl 1993, 170 sowie andererseits Bayer. VGH, Urt. v. 23.07.1987 - 2 B 86.00664 - BayVBl 1988, 244).
  • BVerwG, 14.02.1997 - 1 B 229.96

    Eine die Beschwerde rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Schon dies legt es nahe, dass den Baurechtsbehörden mit der Befugnis zur Erteilung von Prüfaufträgen jedenfalls eine einseitige Handlungsform eingeräumt wird und der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags nicht von der Sache her geboten ist (so auch OVG NW, Urt. v. 23.04.1999 - 21 A 3636/97 -, BauR 2000, 1322; a.A., für die Handlungsform des öffentlich-rechtlichen Vertrags, noch OVG NW, Urt. v. 10.05.1996 - 2 A 2408/92 -, Juris; vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 14.02.1997 - 1 B 229/96 -, Juris).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87

    Rechtsträger - Erstbehörde - Widerspruchsbehörde - Abwehrrecht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Eine Verpflichtung, zugunsten der öffentlichen Hand (letztlich) vergütungslos tätig zu werden, berührt den Status des berufstätigen Prüfingenieurs und bedarf daher näherer rechtlicher Regelung (vgl., zur Herabsetzung einer Gebührenforderung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs gegen den privaten Auftraggeber durch die Widerspruchsbehörde, BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 - Buchholz 310 § 68 VwGO Nr. 32 = NVwZ-RR 1989, 359; zur Inpflichtnahme eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, den Vermessungsauftrag eines privaten Auftraggebers zu Ende zu führen, BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 11.94 - a.a.O.; zur "Weisung" an einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, ohne privaten Auftrag tätig zu werden, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1997 - 5 S 7/97 - a.a.O.; ).
  • BVerwG, 24.03.1999 - 8 C 27.97

    Keine Verwaltungsgebühr nach Rücknahme des atomrechtlichen Genehmigungsantrags

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01
    Der Zahlungsanspruch des Klägers ist ab Rechtshängigkeit gemäß § 291 BGB entsprechend zu verzinsen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.1999 - 8 C 27.97 -, BVerwGE 108, 364 = NVwZ 2000, 77 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 1 L 87/91

    Vergütungsanspruch; Prüfingenieur; Baustatistik; Bauaufsichtsbehörde; Verjährung;

  • BVerwG, 03.04.1996 - 6 C 5.94

    Hochschulrecht: Klage des Staates gegen Mitglied des studentischen Sprecherrats

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1994 - 16 A 571/94

    Tageseinrichtungen für Kinder; Träger der freien Jugendhilfe; Erhebung der

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2147/02

    Inanspruchnahme eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs als weiterer

    Das bedeutet aber nicht, dass sie bei Erfüllung von Vermessungsaufträgen von Privaten gewissermaßen der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde eingegliedert sind, wie dies etwa bei Prüfingenieuren für Baustatik der Fall ist, soweit sie Prüfaufträge der Baurechtsbehörden ausführen (Senatsurt. v. 30.01.2003 - 5 S 492/01 - S. 11 f.).

    Im Übrigen bleibt es nach geltendem Recht den Vermessungsbehörden unbenommen, die Fortführung des Liegenschaftskastasters bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 16 Satz 1 LGebG davon abhängig zu machen, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt wird (vgl. Senatsurt. v. 30.01.2003 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2014 - 6 S 2165/13

    Festlegung des Entgelts für die Vermittlung von Einsätzen im Rettungsdienst;

    Soweit der Kläger geltend macht, ihm stehe als Beliehenem ein Anspruch auf kostendeckende Vergütung zu, mag dahinstehen, ob dies in dieser Allgemeinheit richtig ist (ein solcher Anspruch wird jedenfalls in den vom Kläger hierfür angeführten Urteilen des Senats vom 21.04.2004 - 6 S 17/04 und vom 29.09.2009 - 6 S 3314/08 - ebenso wenig angenommen wie in dem ebenfalls angeführten Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, alle juris).
  • OVG Sachsen, 06.07.2005 - 2 B 263/05

    Prüfingenieur: Nichtbeendigung des Auftrags: Vergütung

    DerVergütungsanspruch ist selbstverständlicher Bestandteil des Beleihungsverhältnisses zwischen Prüfingenieur und Bauaufsichtsbehörde (vgl. OVG NW, Urt. v. 23.4.1999 BauR 2000, 1322 ff.; Urt. v. 30.8.2001, BauR 2002, 76 ff. m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.1.2003, BauR 2003, 1368 ff.).

    Er entsteht durch den Prüfauftrag der Bauaufsichtsbehörde, dessen rechtliche Natur hier dahinstehen kann (vgl. dazu OVG NW, Urt. v. 23.4.1999, a.a.O.: Verwaltungsakt; a.A. OVG NW, Urt. v. 10.5.1996 - 2 A 2408/92 - zit. nach juris: öffentl. rechtl. Vertrag; a.A. VGH Bad-Württ., Urt. v. 30.1.2003, a.a.O.: Weisung in dem durch die Anerkennung als Prüfingenieur begründeten öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis).

  • OVG Thüringen, 19.12.2007 - 1 KO 1205/04

    Verwaltungsgebührenrecht; Vergütungsanspruch eines Prüfingenieurs für Baustatik;

    Entsprechendes gilt auch dann, wenn man den Prüfauftrag der Behörde als Weisung im Rahmen des schon durch die Anerkennung des Prüfingenieurs begründeten öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses einordnet (so etwa für das dortige Landesrecht VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, BauR 2003, 1368 und juris Rdn. 26, der deshalb den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags für "nicht von der Sache her geboten", damit aber keineswegs für unzulässig hält).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2011 - 3 M 298/11

    Antrag einer Bietergemeinschaft auf vorläufige Fortführung des Rettungsdienstes

    Selbst wenn man für die Erbringung von Rettungsdienstleistungen das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses als erforderlich ansieht, ist wie auch in anderen Rechtsgebieten das Entstehen eines öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnisses an einen konstitutiven staatlichen Akt gebunden, hier die Erteilung der Genehmigung nach § 11 RettDG LSA (vgl. zur Anerkennung von Prüfingenieuren: VGH Mannheim, Urt. v. 30.01.2003 - 5 S 492/01 -, juris; zur Beleihung: BVerwG, Urt. v. 26.08.2010 - 3 C 35.09 -, NVwZ 2011, 368).
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