Rechtsprechung
   LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,52306
LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12 (https://dejure.org/2013,52306)
LG Göttingen, Entscheidung vom 11.12.2013 - 5 S 53/12 (https://dejure.org/2013,52306)
LG Göttingen, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 5 S 53/12 (https://dejure.org/2013,52306)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,52306) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Mieter: Anspruch auf Reparaturmaßnahmen an hausinternen Telefonleitungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Instandhaltung/Instandsetzung von Telefonleitungen der Mietwohnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    Auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Notierung der Berufungsbegründungfrist und der diesbezüglichen Vorlagefrist darf der Rechtsanwalt seiner zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss (vgl. zur Anfertigung einer Rechtsmittelschrift BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10 - MDR 2013, 1061 Rn. 12; vom 30. Oktober 2008 - III ZB 54/08 - FamRZ 2009, 109Rn.

    Wird die Anweisung nur mündlich erteilt, müssen allerdings ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Erledigung in Vergessenheit gerät (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10 - MDR 2013, 1061 Rn. 12; vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623Rn. 31, zitiert nach Juris).

    Die Gefahr, dass eine solche sofort auszuführende Weisung sogleich vergessen oder aus sonstigen Gründen nicht befolgt wird, macht eine nachträgliche Kontrolle ihrer Ausführung dann nicht erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10 - MDR 2013, 1061 Rn. 12; vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08 - FamRZ 2009, 1132Rn. 20, zitiert nach Juris).

  • BGH, 05.06.2012 - VI ZB 76/11

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    Der Rechtsanwalt hat alles ihm Zumutbare zu tun und zu veranlassen, damit die Fristen zur Einlegung und Begründung eines Rechtsmittels gewahrt werden (BGH, Beschluss vom 05. Juni 2012 - VI ZB 76/11, NJW-RR 2012, 1206, 1207, zitiert nach Juris).

    Hiervon ist die Prüfung des Fristablaufs im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Sache zu unterscheiden, den der Rechtsanwalt eigenverantwortlich nachzuprüfen hat, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (BGH, Beschluss vom 05. Juni 2012 - VI ZB 76/11, NJW-RR 2012, 1206, 1207, zitiert nach Juris).

  • BGH, 20.12.2012 - III ZB 47/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristenkontrolle des Rechtsanwalts; Inhalt

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    Diese anwaltliche Prüfungspflicht besteht auch dann, wenn die Handakte zur Bearbeitung nicht zugleich mit vorgelegt worden ist, so dass in diesen Fällen die Vorlage der Handakte zur Fristenkontrolle zu veranlassen ist (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - III ZB 47/12, BRAK-Mitt. 2013, 118, 119, zitiert nach Juris).
  • BGH, 03.05.2011 - VI ZB 4/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Umfang der anwaltlichen Pflicht zur

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    So beschränkt sich die Überwachungspflicht des Rechtsanwalts, dem die Handakten zwecks Fertigung der Berufungsschrift vorgelegt werden, nicht nur auf die Prüfung, ob die Berufungsfrist zutreffend notiert ist, sondern erstreckt sich auch auf die ordnungsgemäße Notierung der Berufungsbegründungsfrist, die nach § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils zu laufen beginnt und deren Ablauf daher im Zeitpunkt der Fertigung der Berufungsschrift bereits feststeht (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - VI ZB 4/11, JurBüro 2011, 447, zitiert nach Juris).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 559/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche organisatorische

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    (BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 559/12 - NJW-RR 2013, 572, 573, zitiert nach Juris).
  • LG Hannover, 09.01.2009 - 2 S 71/08

    Gewerbemietvertrag: Fristlose Kündigung wegen nicht bestehenden Telefon- und

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    ee) Nach den Feststellungen der Kammer kommt auch kein bauseits bedingter Mangel als Ursache für den Defekt der Telefonleitung im streitgegenständlichen Mehrfamilienhaus in Betracht, für den und dessen eventuelle Mangelfolgeschäden der Vermieter im Rahmen des Mietvertrages die Verantwortung treffen könnte (vgl. zum bauseits bedingten Fehlen einer Möglichkeit, einen Telefonanschluss schalten zu lassen, als wichtiger Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses gem. § 543 Abs. 1 BGB LG Hannover, Urteil vom 9. Januar 2009 - 2 S 71/08, zitiert nach Juris).
  • AG Berlin-Neukölln, 02.03.2011 - 5 C 340/10

    Mietminderung wegen Unnutzbarkeit von Telefon und Internet

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    Der vertragsgemäße Gebrauch von zu Wohnzwecken vermieteten Räumen umfasst auch die Möglichkeit des Telefonierens über ein Festnetztelefon sowie die Benutzung des Internets über eine Festnetzleitung (AG Neukölln, Urteil vom 2. März 2011 - 5 C 340/10 - Rn. 27 f.; vgl. zur Minderungsquote im Wohnraummietverhältnis bei fehlendem Telefonfestnetzanschluss LG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2010 - 65 S 475/10, Grundeigentum 2012, 1379-1381 Rn. 23, jeweils zitiert nach Juris).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    Wird die Anweisung nur mündlich erteilt, müssen allerdings ausreichende Vorkehrungen dagegen getroffen werden, dass die Erledigung in Vergessenheit gerät (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10 - MDR 2013, 1061 Rn. 12; vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623Rn. 31, zitiert nach Juris).
  • BGH, 17.02.2009 - VI ZB 75/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    Nur von der routinemäßigen Fristberechnung und Fristenkontrolle kann er sich durch Übertragung dieser Tätigkeit auf eine gut ausgebildete, als zuverlässig erprobte und sorgfältig überwachte Bürokraft entlasten, soweit nicht besondere Gründe gegen deren Zuverlässigkeit sprechen (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - VI ZB 75/08, Schaden-Praxis 2010, 30).
  • BGH, 25.03.2009 - XII ZB 150/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus LG Göttingen, 11.12.2013 - 5 S 53/12
    Die Gefahr, dass eine solche sofort auszuführende Weisung sogleich vergessen oder aus sonstigen Gründen nicht befolgt wird, macht eine nachträgliche Kontrolle ihrer Ausführung dann nicht erforderlich (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10 - MDR 2013, 1061 Rn. 12; vom 25. März 2009 - XII ZB 150/08 - FamRZ 2009, 1132Rn. 20, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 54/08

    Überwachung der Ausführung einer Weisung an das Kanzleipersonal durch den

  • BGH, 05.12.2018 - VIII ZR 17/18

    Wohnraummiete: Gebrauchsgewährungs- und Erhaltungspflicht des Vermieters

    Die vom Berufungsgericht und teilweise in der Instanzrechtsprechung vertretene Auffassung (AG Neukölln, Urteil vom 2. März 2011 - 5 C 340/10, juris Rn. 27 f.; LG Göttingen, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 S 53/12, juris Rn. 26; LG Berlin, Urteil vom 12. September 2014 - 63 S 151/14, juris Rn. 8; LG Essen, Urteil vom 21. Juli 2016 - 10 S 43/16, juris Rn. 5), bei einem späteren Defekt des Anschlusskabels eines mitvermieteten Telefonanschlusses treffe den Vermieter nicht die Pflicht zur Reparatur, sondern habe dieser lediglich entsprechende Arbeiten des Mieters zu dulden, ist mit der gesetzlichen Regelung der Gebrauchsgewährungs- und -erhaltungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB unvereinbar.

    Entgegen der Auffassung von Teilen der genannten Instanzrechtsprechung (vgl. LG Essen, Urteil vom 21. Juli 2016 - 10 S 43/16, aaO; LG Göttingen, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 5 S 53/12, aaO Rn. 28) kommt es für die Instandhaltungspflicht des Vermieters auch von vornherein nicht darauf an, ob und bejahendenfalls welche Ansprüche dem Mieter gegen ein Telekommunikationsunternehmen zustehen.

  • LG Essen, 21.07.2016 - 10 S 43/16

    Telefonleitung defekt: 10% Mietminderung!

    Denn das "Wohnen" umfasst grundsätzlich alles, was zur Benutzung der gemieteten Räume als existentiellem Lebensmittelpunkt des Mieters in allen seinen Ausgestaltungen und mit allen seinen Bedürfnissen gehört (vgl. AG Neukölln, Urteil vom 02.03.2011, Az. 5 C 340/10; LG Göttingen, Urteil vom 11.12.2013, Az. 5 S 53/12).
  • LG Berlin, 12.09.2014 - 63 S 151/14

    Defekter Telefonanschluss ist kein Mangel der Mietwohnung!

    Sie sind ferner verpflichtet, für diesbezügliche Arbeiten eines Telekommunikationsanbieters ihre Zustimmung zu erteilen und derartige Arbeiten zu dulden, wozu sich auch die Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln v.02.03.2011 (- 5 C 340/10, MM 2012, Nr. 3, 30; vgl. hierzu auch LG Göttingen v. 11.12.- - 5 S 53/12) nur verhält.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht