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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17 (https://dejure.org/2018,5788)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2018 - 5 S 57.17 (https://dejure.org/2018,5788)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2018 - 5 S 57.17 (https://dejure.org/2018,5788)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § 80 Abs 7 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO
    Antrag der Behörde auf Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens - fehlende Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO, § ... 80 Abs 7 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 16 ZVG, § 22 Abs 1 Nr 4 VwVfG BB, § 322 Abs 3 S 2 AO, § 322 Abs 3 S 3 AO, § 766 ZPO, § 793 ZPO
    Erschließungsbeitragsbescheide; Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz; Heilung; Anträge auf Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens; Bestätigung der Vollstreckungsvoraussetzungen; unmittelbare Regelungswirkung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Cottbus, 10.03.2015 - 3 K 1058/13

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17
    Der Antrag des Antragstellers, unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. bzw. 24. Januar 2014 - VG 3 L 301/13, VG 3 L 302/13 und VG 3 L 303/13 - die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers - VG 3 K 1057/13, VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 - gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 18. Februar 2013 mit den Aktenzeichen 54101/G/R/7, 54101/G/A-B/3 und 54101/G/R/5 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30. August 2013 anzuordnen, wird insgesamt abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht hat auf den sinngemäß ausgelegten Antrag des Antragstellers, unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. bzw. 24. Januar 2014 - VG 3 L 301/012, VG 3 L 302/13 und VG 3 L 303/13 - die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers - VG 3 K 1057/13, VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 - gegen die Erschließungsbeitragsbescheide des Antragsgegners vom 18. Februar 2013 mit den Aktenzeichen 54101/G/R/7, 54101/G/R/5 und 54101/G/A-B/3 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30. August 2013 anzuordnen, die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die beiden erstgenannten Bescheide nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO angeordnet und den Antrag hinsichtlich des letztgenannten Bescheides abgelehnt.

  • VG Cottbus, 26.02.2014 - 3 L 303/13

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17
    Der Antrag des Antragstellers, unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. bzw. 24. Januar 2014 - VG 3 L 301/13, VG 3 L 302/13 und VG 3 L 303/13 - die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers - VG 3 K 1057/13, VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 - gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 18. Februar 2013 mit den Aktenzeichen 54101/G/R/7, 54101/G/A-B/3 und 54101/G/R/5 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30. August 2013 anzuordnen, wird insgesamt abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht hat auf den sinngemäß ausgelegten Antrag des Antragstellers, unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. bzw. 24. Januar 2014 - VG 3 L 301/012, VG 3 L 302/13 und VG 3 L 303/13 - die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers - VG 3 K 1057/13, VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 - gegen die Erschließungsbeitragsbescheide des Antragsgegners vom 18. Februar 2013 mit den Aktenzeichen 54101/G/R/7, 54101/G/R/5 und 54101/G/A-B/3 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30. August 2013 anzuordnen, die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die beiden erstgenannten Bescheide nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO angeordnet und den Antrag hinsichtlich des letztgenannten Bescheides abgelehnt.

  • BFH, 25.01.1988 - VII B 85/87

    Finanzgerichtsverfahren - Vollzugsaussetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17
    Damit erzeugt die in Rede stehende Bestätigung unmittelbare Rechtswirkung nach außen und greift in das rechtlich geschützte Individualinteresse des Antragstellers ein, weil sie dessen Stellung als Verfahrensbeteiligter im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren nachteilig gestaltet (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - VII B 85/87 -, juris Rn. 32 ff., und vom 21. August 2008 - VII B 243/07 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Das gilt auch für ihren Einwand, der Antrag auf Zwangsversteigerung sei nur eine zwischenbehördliche Maßnahme und das zivilgerichtliche Zwangsversteigerungsverfahren sei nur in das von der Selbstvollstreckung geprägte Verwaltungsvollstreckungsverfahren integriert, abgesehen davon, dass gegen diese These bereits spricht, dass der Antrag auf Zwangsversteigerung wohl eher eine eigenständige behördliche Maßnahme ist, durch die das behördliche Vollstreckungsverfahren abgeschlossen wird (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25. Januar 1988 - VII B 85/87 -, juris Rn. 28, und Urteil vom 17. Oktober 1989 - VII R 77/88 -, juris Rn. 5).

  • BFH, 29.10.1985 - VII B 69/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aussetzung der Vollziehung - Verwaltungsakt -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17
    In § 325 Abs. 3 AO a.F. war nämlich eine solche Bestätigung nicht vorgesehen (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29. Oktober 1985 - VII B 69/85 -, juris Rn. 21).

    Der Senat vermag nicht zu beurteilen, ob dieser Mangel noch beseitigt werden kann, weil er bei seiner Entscheidung nur die gegenwärtige Sachlage berücksichtigen kann (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 29. Oktober 1985 - VII B 69/85 -, juris Rn. 28).

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17
    Der Antrag des Antragstellers, unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. bzw. 24. Januar 2014 - VG 3 L 301/13, VG 3 L 302/13 und VG 3 L 303/13 - die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers - VG 3 K 1057/13, VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 - gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 18. Februar 2013 mit den Aktenzeichen 54101/G/R/7, 54101/G/A-B/3 und 54101/G/R/5 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30. August 2013 anzuordnen, wird insgesamt abgelehnt.

    Das Verwaltungsgericht hat auf den sinngemäß ausgelegten Antrag des Antragstellers, unter teilweiser Abänderung der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. bzw. 24. Januar 2014 - VG 3 L 301/012, VG 3 L 302/13 und VG 3 L 303/13 - die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers - VG 3 K 1057/13, VG 3 K 1058/13 und VG 3 K 1059/13 - gegen die Erschließungsbeitragsbescheide des Antragsgegners vom 18. Februar 2013 mit den Aktenzeichen 54101/G/R/7, 54101/G/R/5 und 54101/G/A-B/3 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 30. August 2013 anzuordnen, die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die beiden erstgenannten Bescheide nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO angeordnet und den Antrag hinsichtlich des letztgenannten Bescheides abgelehnt.

  • BVerwG, 18.11.1960 - VII C 184.57
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17
    Das von der Beschwerde für ihre Sichtweise angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1966 - BVerwG VII C 184.57 -, juris, demzufolge das Ersuchen um Abnahme eines Offenbarungseides nach § 325 Abs. 3 AO a.F. kein Verwaltungsakt sei, rechtfertigt kein anderes Ergebnis, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass jenes Ersuchen eine (förmliche) Bestätigung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vollstreckung enthielt.
  • BFH, 21.08.2008 - VII B 243/07

    Effektiver Rechtsschutz gegen den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17
    Damit erzeugt die in Rede stehende Bestätigung unmittelbare Rechtswirkung nach außen und greift in das rechtlich geschützte Individualinteresse des Antragstellers ein, weil sie dessen Stellung als Verfahrensbeteiligter im gerichtlichen Vollstreckungsverfahren nachteilig gestaltet (vgl. Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - VII B 85/87 -, juris Rn. 32 ff., und vom 21. August 2008 - VII B 243/07 -, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88

    Die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ist auch ohne Bekanntgabe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 5 S 57.17
    Das gilt auch für ihren Einwand, der Antrag auf Zwangsversteigerung sei nur eine zwischenbehördliche Maßnahme und das zivilgerichtliche Zwangsversteigerungsverfahren sei nur in das von der Selbstvollstreckung geprägte Verwaltungsvollstreckungsverfahren integriert, abgesehen davon, dass gegen diese These bereits spricht, dass der Antrag auf Zwangsversteigerung wohl eher eine eigenständige behördliche Maßnahme ist, durch die das behördliche Vollstreckungsverfahren abgeschlossen wird (vgl. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25. Januar 1988 - VII B 85/87 -, juris Rn. 28, und Urteil vom 17. Oktober 1989 - VII R 77/88 -, juris Rn. 5).
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