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   LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04   

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LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2005,26204)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05.10.2005 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2005,26204)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2005,26204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 513 ZPO; § 529 ZPO; § 531 Abs. 2 ZPO; § 546 ZPO; §§ 249 ff. BGB; § 286 BGB; § 1357 BGB
    Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses i.R.v. Energielieferungen an einen Privathaushalt durch den Auszug eines Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses i.R.v. Energielieferungen an einen Privathaushalt durch den Auszug eines Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 703
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.07.1987 - 10 U 36/87

    Inkassobüro; Zahlungsunwilligkeit; Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04
    Zwar soll es nach einer verbreiteten Ansicht ausreichen, daß der Gläubiger im Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassobüros von der Beitreibbarkeit seiner Forderung durch das Institut ausgehen konnte (Nachw. bei OLG Düsseldorf, OLGZ 87, 494 und Ernst, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 11.06.1986 - 6 U 234/85
    Auszug aus LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04
    Mit dem OLG Düsseldorf geht die Kammer jedoch davon aus, daß darüber hinaus der Gläubiger aufgrund konkreter in seiner Rechtsbeziehung zu dem Schuldner oder in dessen Person liegender Umstände positive Kenntnis davon haben muß, daß der Schuldner bei Einschaltung eines Inkassobüros zahlen werde (OLG Düsseldorf a.a.O.; ähnlich OLG Karlsruhe NJW-RR 87, 15).
  • BGH, 11.02.1981 - VIII ZR 312/79

    Kündigung - Dauerschuldverhältnis - Würdigung - Zerrüttung - Unzumutbarkeit der

    Auszug aus LG Oldenburg, 05.10.2005 - 5 S 590/04
    Bei Energielieferungen handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis wie es der BGH für einen Bierlieferungsvertrag oder eine dauernde Belieferung mit Holzspänen angenommen hat (BGH WM 81, 331).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

    Dies wird in der Rechtsprechung (vgl. LG Koblenz RdE 1988, 215 f.; LG Oldenburg FamRZ 2006, 703; AG Wuppertal ZMR 1980, 239, 240; AG Bad Oeynhausen RdE 1984, 28, 29; AG Erlangen RdE 1986, 50, 51; AG Beckum FamRZ 1988, 501 f.; AG Neuruppin FamRZ 2009, 1221, 1222) und in der Literatur (vgl. Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. § 1357 Rn. 9; MünchKommBGB/Roth 6. Aufl. § 1357 Rn. 49; Staudinger/Voppel BGB [Bearbeitungsstand: April 2007] § 1357 Rn. 103; Eckebrecht in Scholz/Kleffmann/Motzer [Bearbeitungsstand: Mai 2012] Teil A Rn. 56; Soergel/Lange BGB 12. Aufl. § 1357 Rn. 18; Gernhuber/Coester-Waltjen Familienrecht 6. Aufl. § 19 Rn. 71; Hahn in BeckOK BGB [Stand: 1. Februar 2013] § 1357 Rn. 44; Grüne RdE 1986, 42, 45; Schütte/Horstkotte in Hempel/Franke Recht der Energie- und Wasserversorgung [Bearbeitungsstand: Juni 2011] § 32 AVBWasserV Rn. 68 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) einhellig und zutreffend verneint:.
  • LG Hagen, 15.12.2011 - 7 S 60/11

    Mitverpflichtung des Ehepartners aus einem Stromlieferungsvertrag nach Auszug

    Bei dem Bezug von Strom für die gemeinsame Ehewohnung handelt es sich um ein Grundbedürfnis der Familie und damit um ein Rechtsgeschäft, welches der angemessenen Deckung des Lebensbedarfes der Familie im Sinne dieser Vorschrift diente und durch welches damit beide Eheleute gleichermaßen berechtigt und verpflichtet wurden (LG Essen, Beschluss vom 08.07.2011, 13 S 37/11; LG Koblenz, Urteil vom 21.04.1989, 15 O 271/88; LG Oldenburg, Urteil vom 05.10.2005, 5 S 590/04).
  • LG Karlsruhe, 17.05.2013 - 9 S 364/12

    Wirkungen der Ehe: Empfangszuständigkeit eines Ehegatten bei

    Vielmehr besteht das Schuldverhältnis - schon aus Gründen der Rechtssicherheit - weiter, bis die Trennung dem Vertragspartner angezeigt wird (so zutreffend LG Oldenburg, FamRZ 2006, 703; AG Beckum, FamRZ 1988, 501; Roth, in: Münchner Kommentar, a.a.O., § 1357 BGB, Rn. 49).
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2012 - L 3 AS 233/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Stromschulden -

    Insoweit ist die gesamtschuldnerische Haftung der Ast. zu 1. für die die Ehewohnung betreffenden Zahlungsrückstände nach der Trennung von ihrem Ehemann jedenfalls insoweit zweifelhaft, als es um nach der Trennung und deren Anzeige an die Beigeladene (vgl. dazu LG Oldenburg, Urteil vom 5. Oktober 2005, 5 S 590/04 [juris]) aufgelaufene Verbindlichkeiten geht.
  • AG Neuruppin, 17.12.2008 - 42 C 192/07

    Kündigung des Gasversorgungsvertrages: Zahlungsanspruch des

    Teilweise wird die Kündigung eines von mehreren Vertragspartnern ausnahmsweise für zulässig gehalten, teilweise wird als ausreichend angesehen, dass der ausziehende Ehegatte dem Versorger von seinem Auszug Kenntnis gibt (LG Oldenburg FamRZ 2006, 703; AG Beckum FamRZ 1988, 501; Grüne RdE 1986, 45; Wacke in Münchener Kommentar zum BGB, 4.Aufl. § 1357 Rz.45; Hempel/Franke, Recht der Energie- und Wasserversorgung § 32 AVBEltV Rz.70; a.A. - Getrenntleben reicht - LG Tübingen FamRZ 1984, 50).
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   LG Oldenburg, 26.08.2004 - 5 S 590/04   

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LG Oldenburg, 26.08.2004 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2004,47309)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 26.08.2004 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2004,47309)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 26. August 2004 - 5 S 590/04 (https://dejure.org/2004,47309)
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