Rechtsprechung
   LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2790
LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12 (https://dejure.org/2013,2790)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 07.02.2013 - 5 S 595/12 (https://dejure.org/2013,2790)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 5 S 595/12 (https://dejure.org/2013,2790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung trotz übler Beschimpfung eines Polizeibeamten

  • rabüro.de

    Zum Frage des Schmerzensgeldes für Polizisten bei Beleidigung durch alkoholisierten Verkehrsteilnehmer

  • ra.de
  • gaius.legal

    Keine Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung trotz übler Beschimpfung eines Polizeibeamten

  • RA Kotz

    Beleidigung eines Polizisten durch einen Betrunkenen - Schmerzensgeld?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vulgäre Beleidigung eines Polizisten - Kein Schmerzensgeld!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Scheiß Bullenschwein" - Betrunkener Radfahrer beleidigt Polizeibeamten: Schmerzensgeld?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schmerzensgeld für beleidigten Polizisten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beleidigung eines Polizisten rechtfertigt kein Schmerzensgeld

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vulgäre "Beamtenbeleidigung" - kein Schmerzensgeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vulgäre Beamtenbeleidigung - kein Schmerzensgeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vulgäre Beamtenbeleidigung - kein Schmerzensgeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Schmerzensgeld bei Beleidigungen eines Polizeibeamten - Voraussetzung für Geldentschädigung ist schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 927
  • NZV 2013, 502
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12
    Das hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 128, 1 (12), 132, 13 (27)).

    Zur Rechtsnatur eines Schmerzensgeldes bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHZ 128, 1):.

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12
    Bei der Anwendung der für einen Anspruch auf Geldentschädigung maßgeblichen Tatbestandsmerkmale einer schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechts und der mangelnden Möglichkeit anderweitiger Genugtuung haben die Gerichte die Fundierung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Würde des Menschen zu beachten (BVerfGE, Beschluss vom 04.03.2004, Az. 1 BvR 2098/01).
  • LG Münster, 29.08.2002 - 8 S 210/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12
    Solche Beschimpfungen, die nicht an die individuellen Eigenschaften des Verletzten anknüpfen und bei denen keine weiteren Elemente hinzutreten - wie etwa Anspucken - reichen für eine eine Geldentschädigung rechtfertigende schwerwiegende Beeinträchtigung grundsätzlich nicht aus (vgl. LG Münster, Urteil vom 29.08.2002, 8 S 210/02), insbesondere unter Berücksichtigung der hier vorliegenden Begleitumstände und des Verschuldens des Beklagten.
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12
    Soweit bei einem Vergleich der zugesprochenen Entschädigungen ein Ungleichgewicht bei Schmerzensgeldern wegen Körperverletzungen und einer Entschädigung wegen Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts festgestellt werden könnte, hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht darauf hingewiesen, dass bei Körperverletzungs- bzw. Schockschadensfällen im Zusammenhang mit der Haftung für Verkehrsunfälle der Gedanke der Gewinnerzielungsabsicht keine Rolle spielt, somit ein auf Prävention zielender Ansatzpunkt für eine entsprechende Berücksichtigung als Bemessungsfaktor der Schmerzensgeldhöhe nicht gegeben ist (VersR 00, 897).
  • AG Böblingen, 16.11.2006 - 3 C 1899/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung wegen Beleidigung einer jungen

    Auszug aus LG Oldenburg, 07.02.2013 - 5 S 595/12
    So hat das AG Böblingen einer Polizeibeamtin ein Schmerzensgeld von 300 EUR zugesprochen, die von einem angetrunkenen Randalierer auf das Übelste sexuell beschimpft worden war (Urt. vom 16.11.2006 - 3 C 1899/06 - zitiert bei Juris).
  • LG Duisburg, 30.07.2015 - 12 S 146/14

    Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen primitiver Beleidigungen ohne Tatsachenkern

    Auch dem Umstand, dass es sich ausnahmslos um schlichte und primitive Beleidigungen ohne Tatsachenkern handelte, war im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung zu berücksichtigen ( vgl. auch LG Oldenburg, NJW-RR 2013, 927ff.; AG Coburg, BeckRS 2009, 08247; a. A. OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2010, 403f.; LG Berlin, WE 2010, 113f. ).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 22.10.2021 - 2 Ca 52/21

    Anordnung von Coronatests - Weisungsrecht - Rücksichtnahmepflicht - Beleidigung -

    Die Feststellung einer solchen Verletzung durch eine Äußerung setzt eine deren Wortlaut und Begleitumstände berücksichtigende Deutung voraus (LG Oldenburg vom 7. Februar 2013 - 5 S 595/12 m. w. N.).
  • LG Dortmund, 05.06.2014 - 1 S 12/14
    Eine geringe Geldentschädigung gewährt hingegen nicht mehr Schutz vor Wiederholung als eine Unterlassungsklage oder die strafrechtliche Verfolgung (vgl. insgesamt LG Oldenburg, Urt. v. 07.02.2013, Az.: 5 S 595/12).
  • AG Stuttgart, 04.12.2020 - 3 C 3973/20

    Geldentschädigung bei Beleidigung gegenüber Polizisten nach Einstellung des

    Insoweit teilt das Gericht zwar nicht die Auffassung anderer Gerichte, dass Beleidigungen von Polizeibeamten, wie die streitgegenständlichen ("Kasper", "Wichser", "Arschficker") grundsätzlich keine schwere Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts bedeuteten, weil sie sich im Schwerpunkt gegen den Amtsträger und nicht gegen die Person richteten (in diesem Sinne etwa: LG Oldenburg, NJW-RR 2013, 927 juris Rn. 10).
  • LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11

    Diagnosefehler - unterbliebener Hinweis auf Behandlungsmöglichkeiten

    Vielmehr muss es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handeln, bei dem die durch die Verletzung des Persönlichkeitsrechts hervorgerufene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise als durch Zuerkennung eines Schmerzensgelds ausgeglichen werden kann (BGHZ 132, 13; in jüngster Zeit LG Oldenburg, NJW-RR 2013, 927).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht