Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 27.07.2012 - 5 S 62/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26822
LG Heidelberg, 27.07.2012 - 5 S 62/11 (https://dejure.org/2012,26822)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 27.07.2012 - 5 S 62/11 (https://dejure.org/2012,26822)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - 5 S 62/11 (https://dejure.org/2012,26822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anspruch auf Zahlung der Versicherungsprämie nach vorläufiger Deckungszusage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragspartner einer KFZ-Haftpflichtversicherung bei Eintragung einer von Fahrzeughalter unterschiedlichen Person in der Versicherungsdoppelkarte als Versicherungsnehmer

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Zahlung der Versicherungsprämie nach vorläufiger Deckungszusage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragspartner einer KFZ-Haftpflichtversicherung bei Eintragung einer von Fahrzeughalter unterschiedlichen Person in der Versicherungsdoppelkarte als Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherungsvertrag über vorläufige Deckung kommt mit dem zustande, der als Versicherungsnehmer eingetragen ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 93
  • NZV 2013, 143
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • AG Krefeld, 01.08.2013 - 3 C 16/12

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Regress

    Vielmehr können namentlich Halter und Versicherungsnehmer personenverschieden sein, was auch in § 23 Abs. 1 S. 4 FZV in der ab dem 01.11.2012 geltenden Fassung (bzw. Anlage 11 Nr. 1 der ab dem 01.03.2007 geltenden Fassung) zum Ausdruck kommt (vgl. auch LG Heidelberg NJW-RR 2013, 93 f.).
  • AG Nordenham, 06.12.2012 - 3 C 291/12

    Vorläufiger Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung:

    durch Zulassung des streitbefangenen Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde konkludent angenommen, wobei die Klägerin auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß § 151 BGB verzichtet hat (vgl. dazu: LG Heidelberg, Urt. v. 27.07.2012, Az.: 5 S 62/11 [juris]).
  • AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
    Vielmehr können namentlich Halter und Versicherungsnehmer personenverschieden sein, was auch in § 23 Abs. 1 S. 4 FZV in der ab dem 01.11.2012 geltenden Fassung (bzw. Anlage 11 Nr. 1 der ab dem 01.03.2007 geltenden Fassung) zum Ausdruck kommt (vgl. auch LG Heidelberg NJW-RR 2013, 93 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht