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   LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14   

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LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14 (https://dejure.org/2014,45709)
LG Paderborn, Entscheidung vom 26.11.2014 - 5 S 65/14 (https://dejure.org/2014,45709)
LG Paderborn, Entscheidung vom 26. November 2014 - 5 S 65/14 (https://dejure.org/2014,45709)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzbegehren wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs beim Betrieb einer automatischen Waschanlage; Beweislastverteilung für Schadensfälle in einer Waschstraße

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Waschstraßen-Betreiber haftet, wenn sich ein Fahrzeug vom Fließband löst, § 280 I BGB

  • kanzlei-kotz.de

    Auffahrunfall in Autowaschstraße - Haftung des Waschstraßenbetreibers

  • captain-huk.de

    Berufungskammer des LG Paderborn bejaht Beweislastumkehr bei Schadenseintritt während des Reinigungsvorgangs in einer Waschstraße mit Urteil vom 26.11.2014 - 5 S 65/14 -.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • heise.de (Pressebericht, 05.02.2015)

    Waschstraßenbetreiber haften für Schäden

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Auffahrunfall in der Waschstraße

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unfall in Waschstraße - Betreiber muss Sicherheit um jeden Preis gewährleisten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrzeugschäden in der Waschanlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Betreibers einer Waschanlage für Schadensfälle

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall in Waschanlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Waschstraßenbetreiber haftet bei Auffahrunfällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Betreibers einer Waschanlage für Schadensfälle

  • spiegel.de (Pressemeldung, 05.02.2015)

    Waschstraßen-Urteil: Betreiber haften bei Schäden am Auto

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Waschstraße: Betreiber zahlt bei sauberem Auffahrunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei einem Auffahrunfall in der Waschstraße haftet i.d.R der Anlagenbetreiber

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verschuldensvermutung in der Waschstraße - Betreiber haftet für Auffahrunfall

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrzeug nach Besuch einer Waschstraße beschädigt - wer haftet?

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung eines Betreibers einer Waschanlage für Schadensfälle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Waschstraßenbetreiber haftet bei Auffahrunfällen

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Sicherheit um jeden Preis in der Waschstraße

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 21 U 97/03

    Verkehrssicherungspflicht bei Betrieb einer Autowaschanlage

    Auszug aus LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14
    Dies erfordert den Nachweis, dass er die Anlage so organisiert, betreibt, wartet, kontrolliert und beaufsichtigt hat, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist, um Beschädigungen der Fahrzeuge zu vermeiden (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 962).

    Sollte ein automatisches Abschalten nach dem Stand der Technik nicht möglich sein, wäre der Betreiber einer automatischen Waschstraße nämlich gehalten den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage fortlaufend per Videoüberwachung oder mittels eines eigens hierfür abgestellten Hilfsmitarbeiters zu überwachen (so: OLG Düsseldorf, NJW-RR 2004, 962).

  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 26/12

    Haftung bei Kraftfahrzeugschaden: Verkehrssicherungs- bzw. Sorgfaltspflichten des

    Auszug aus LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14
    Die entgegen stehende Rechtsprechung des OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 660, bezieht sich auf Portalwaschanlagen und die Untersuchungspflicht hinsichtlich etwaiger Fremdkörper in den Waschbürsten und ist daher nicht einschlägig.
  • AG Aachen, 08.03.2002 - 81 C 539/00

    Beweislast; Beschädigung eines Kraftfahrzeugs in einer Autowaschanlage;

    Auszug aus LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14
    Wird in einer automatischen Autowaschanlage das Fahrzeug eines Benutzers auf das Fahrzeug eines davor befindlichen Benutzers, der die Waschstraße noch nicht verlassen hatte, aufgeschoben, greift der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Betreibers der Waschstraße ein (so: AG Aachen, DAR 2002, 273; AG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2014 - 9 C 439/13 -, juris; vgl. auch AG Köln NJW-RR 2013, 227).
  • AG Bremen, 23.01.2014 - 9 C 439/13

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers einer vollautomatischen Waschstraße

    Auszug aus LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14
    Wird in einer automatischen Autowaschanlage das Fahrzeug eines Benutzers auf das Fahrzeug eines davor befindlichen Benutzers, der die Waschstraße noch nicht verlassen hatte, aufgeschoben, greift der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Betreibers der Waschstraße ein (so: AG Aachen, DAR 2002, 273; AG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2014 - 9 C 439/13 -, juris; vgl. auch AG Köln NJW-RR 2013, 227).
  • AG Köln, 26.06.2012 - 272 C 33/12

    Bestehen von Schadensersatzsansprüche nach einem Verkehrsunfall in einer

    Auszug aus LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14
    Wird in einer automatischen Autowaschanlage das Fahrzeug eines Benutzers auf das Fahrzeug eines davor befindlichen Benutzers, der die Waschstraße noch nicht verlassen hatte, aufgeschoben, greift der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Betreibers der Waschstraße ein (so: AG Aachen, DAR 2002, 273; AG Bremen, Urteil vom 23. Januar 2014 - 9 C 439/13 -, juris; vgl. auch AG Köln NJW-RR 2013, 227).
  • LG Wuppertal, 13.03.2013 - 5 O 172/11

    Waschanlagenbetreiber haftet bei nicht entkräftetem Anscheinsbeweis für

    Auszug aus LG Paderborn, 26.11.2014 - 5 S 65/14
    Dieser Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn feststeht, dass der Schaden nur durch den automatisierten Waschvorgang in der Waschstraße selbst verursacht worden sein kann, also keine andere Schadensursache in Betracht kommt (LG Wuppertal, ZfSch 2013, 437).
  • LG Kleve, 23.12.2016 - 5 S 146/15

    Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs bei Verlassen des Förderbandes in einer

    Insoweit geht bis zum endgültigen Abschluss des automatisierten Transportvorgangs keine eigene Betriebsgefahr von dem Kraftfahrzeug aus (vgl. LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014 - 5 S 65/14).
  • LG Wuppertal, 17.10.2017 - 16 S 107/15

    Schadenersatzbegehren nach Beschädigung eines Fahrzeugs in einer Waschanlage

    Den Betreiber einer Waschanlage kann insoweit - entgegen der Ansicht des Landgerichts Paderborn (vgl. Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14, VuR 2015, 234) - auch keine Pflicht treffen, derartige Überwachungsmaßnahmen vorzuhalten.

    Zum einen wird die Frage, ob in dem Fall, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug in einer Waschanlage abbremst und es hierdurch zu einem Auffahrunfall kommt, der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Waschanlagenbetreibers spricht, in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt (vgl. insoweit LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14, VuR 2015, 234).

  • LG Itzehoe, 26.01.2017 - 6 O 279/16

    Schadensersatz wegen eines Fahrzeugschadens in einer Autowaschanlage:

    Dieser Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn feststeht, dass der Schaden nur durch den automatisierten Waschvorgang in der Waschstraße selbst verursacht worden sein kann, also keine andere Schadensursache in Betracht kommt (OLG Düsseldorf, Urteil v. 16.12.2003 - 2 U 97/03; LG Paderborn, Urteil v. 26.11.2014 - 5 S 65/14).

    Diese zeitliche und räumliche Zäsur eines weiteren Fahrzeuges grenzt den vorliegenden Fall auch von ähnlich gelagerten Fallkonstellationen (etwa LG Paderborn, Urteil v. 26.11.2014 - 5 S 65/14; AG Bremen, Urteil v. 23.01.2014 - 9 C 439/13) ab, in denen ein Anscheinsbeweis angenommen wurde.

    Konkrete Vorgaben zur Umsetzung gibt es nicht (so im Ausgangspunkt auch LG Paderborn, Urteil v. 26.11.2014 - 5 S 65/14).

  • LG Paderborn, 20.01.2021 - 1 S 63/20

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschanlage

    Dieser Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn feststeht, dass der Schaden nur durch den automatisierten Waschvorgang in der Waschstraße selbst verursacht worden sein kann, also keine andere Schadensursache in Betracht kommt (OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2002, Az. 12 U 170/01, juris Rn. 5 m.w.N.; LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14, juris Rn. 4).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Waschanlagenbetreiber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten hat, ist insbesondere zu beachten, dass die sich in der automatischen Beförderung befindlichen Fahrzeuge bis zum endgültigen Abschluss des Transports dem Verantwortungsbereich des Waschstraßenbetreibers zuzurechnen sind (LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14, juris Rn. 5).

  • LG Paderborn, 20.01.2021 - 1 S 63/10

    Ausfahrtbereich muss frei von Hindernissen sein

    Dieser Anscheinsbeweis kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn feststeht, dass der Schaden nur durch den automatisierten Waschvorgang in der Waschstraße selbst verursacht worden sein kann, also keine andere Schadensursache in Betracht kommt (OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2002, Az. 12 U 170/01, juris Rn. 5 m.w.N.; LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14, juris Rn. 4).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob der Waschanlagenbetreiber die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten hat, ist insbesondere zu beachten, dass die sich in der automatischen Beförderung befindlichen Fahrzeuge bis zum endgültigen Abschluss des Transports dem Verantwortungsbereich des Waschstraßenbetreibers zuzurechnen sind (LG Paderborn, Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14, juris Rn. 5).

  • LG Koblenz, 10.12.2018 - 5 O 373/16

    Schadenersatz aus einem Unfallereignis: Kollision zweier Fahrzeuge in einer

    Ein Schadensersatzanspruch kann in diesem Fall allenfalls aus § 823 Abs. 1 BGB resultieren (vgl.: AG Köln, Urteil vom 26. Juni 2012 - 272 C 33/12 -, juris; AG Koblenz, Urteil vom 06. Dezember 1989 - 15 C 2648/89 -, juris; LG Paderborn, Urteil vom 26. November 2014 - 5 S 65/14 -, juris; KG VersR 77, 626; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage 2011, § 7 StVG Rn. 8).
  • LG Darmstadt, 12.04.2018 - 25 S 20/17

    Verletzung Verkehrssicherungspflicht Autowaschstraße

    Bei automatisierten Waschanlagen muss der Betreiber sicherstellen, dass im Falle einer offenkundig gefahrträchtigen Situation die Abschaltung des Laufbands der Anlage sofort erfolgt (so auch Landgericht Paderborn, Urteil vom 26.11.2014, Az. 5 S 65/14).
  • LG Essen, 04.05.2017 - 7 S 188/16

    Haftung des Autowaschanlagenbetreibers bei Fehlen einer Sicherheitseinrichtung

    Die Kammer schließt sich der Rechtsauffassung an, dass bei automatisierten Waschanlagen eine sofortige Abschaltung des Laufbands der Anlage bei Auftreten von Hindernissen zu erfolgen hat (ebenso z. B. LG Paderborn, Urt. V. 26.11.2014 - 5 S 65/14, LG Wuppertal, Urt. v. 23.10.2014 - 9 S 129/14; vgl. auch LG Dortmund, Urt. V. 07.10.2010 - 11 S 311/09).
  • AG Hamburg-Blankenese, 10.07.2019 - 531 C 133/17

    Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers

    Nicht nur das AG Bremen (Urteil vom 23.01.2014, 9 C 439/14), sondern auch das LG Paderborn (Urteil vom 26.11.2014, 5 S 65/14) sehen dies so.
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