Rechtsprechung
LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines im Zusammenhang mit einem gemeindlichen Internetauftritt erfolgten Namensgebrauchs bei Gleichnamigkeit mit dem Anspruchsteller; Rangfolge des Namensführungsrechts des Anspruchsstellers bei durch den Namensträger gestattetem ...
- JurPC
BGB § 12
Ruest.de - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines im Zusammenhang mit einem gemeindlichen Internetauftritt erfolgten Namensgebrauchs bei Gleichnamigkeit mit dem Anspruchsteller; Rangfolge des Namensführungsrechts des Anspruchsstellers bei durch den Namensträger gestattetem ...
- eurolawyer.at
- jurpc.de
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation, 30.1.2004)
Ruest.de - Test-Urteil zu Umlaut-Domains
Verfahrensgang
- AG Westerstede, 04.07.2003 - 25 C 390/03
- LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00
Keine Haftung des Admin-C - Vallendar.de
Auszug aus LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03
Danach hat eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung zwar keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, steht aber ebensowenig diesen nach, so dass bei Gleichnamigkeit insbesondere der Grundsatz der Priorität anzuwenden ist (vgl. OLG Koblenz MMR 2002, 466 [OLG Koblenz 25.01.2002 - 8 U 1842/00]-468; LG Augsburg MMR 2001, 243 [LG Augsburg 15.11.2000 - 6 O 3536/00] , LG Freiburg BWGZ 2002, 182, LG Erfurt CR 2002, 302). - LG Augsburg, 15.11.2000 - 6 O 3536/00
Boos.de
Auszug aus LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03
Danach hat eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung zwar keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, steht aber ebensowenig diesen nach, so dass bei Gleichnamigkeit insbesondere der Grundsatz der Priorität anzuwenden ist (vgl. OLG Koblenz MMR 2002, 466 [OLG Koblenz 25.01.2002 - 8 U 1842/00]-468; LG Augsburg MMR 2001, 243 [LG Augsburg 15.11.2000 - 6 O 3536/00] , LG Freiburg BWGZ 2002, 182, LG Erfurt CR 2002, 302). - LG Erfurt, 31.01.2002 - 3 O 2554/01
Zum Streit um Nutzungsberechtigung an deiner Domain zwischen einer namensgleichen …
Auszug aus LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03
Danach hat eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung zwar keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, steht aber ebensowenig diesen nach, so dass bei Gleichnamigkeit insbesondere der Grundsatz der Priorität anzuwenden ist (vgl. OLG Koblenz MMR 2002, 466 [OLG Koblenz 25.01.2002 - 8 U 1842/00]-468; LG Augsburg MMR 2001, 243 [LG Augsburg 15.11.2000 - 6 O 3536/00] , LG Freiburg BWGZ 2002, 182, LG Erfurt CR 2002, 302).