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   LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03   

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https://dejure.org/2003,26709
LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03 (https://dejure.org/2003,26709)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 17.12.2003 - 5 S 651/03 (https://dejure.org/2003,26709)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2003 - 5 S 651/03 (https://dejure.org/2003,26709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines im Zusammenhang mit einem gemeindlichen Internetauftritt erfolgten Namensgebrauchs bei Gleichnamigkeit mit dem Anspruchsteller; Rangfolge des Namensführungsrechts des Anspruchsstellers bei durch den Namensträger gestattetem ...

  • JurPC

    BGB § 12
    Ruest.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich eines im Zusammenhang mit einem gemeindlichen Internetauftritt erfolgten Namensgebrauchs bei Gleichnamigkeit mit dem Anspruchsteller; Rangfolge des Namensführungsrechts des Anspruchsstellers bei durch den Namensträger gestattetem ...

  • eurolawyer.at PDF
  • jurpc.de PDF

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation, 30.1.2004)

    Ruest.de - Test-Urteil zu Umlaut-Domains

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 25.01.2002 - 8 U 1842/00

    Keine Haftung des Admin-C - Vallendar.de

    Auszug aus LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03
    Danach hat eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung zwar keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, steht aber ebensowenig diesen nach, so dass bei Gleichnamigkeit insbesondere der Grundsatz der Priorität anzuwenden ist (vgl. OLG Koblenz MMR 2002, 466 [OLG Koblenz 25.01.2002 - 8 U 1842/00]-468; LG Augsburg MMR 2001, 243 [LG Augsburg 15.11.2000 - 6 O 3536/00] , LG Freiburg BWGZ 2002, 182, LG Erfurt CR 2002, 302).
  • LG Augsburg, 15.11.2000 - 6 O 3536/00

    Boos.de

    Auszug aus LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03
    Danach hat eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung zwar keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, steht aber ebensowenig diesen nach, so dass bei Gleichnamigkeit insbesondere der Grundsatz der Priorität anzuwenden ist (vgl. OLG Koblenz MMR 2002, 466 [OLG Koblenz 25.01.2002 - 8 U 1842/00]-468; LG Augsburg MMR 2001, 243 [LG Augsburg 15.11.2000 - 6 O 3536/00] , LG Freiburg BWGZ 2002, 182, LG Erfurt CR 2002, 302).
  • LG Erfurt, 31.01.2002 - 3 O 2554/01

    Zum Streit um Nutzungsberechtigung an deiner Domain zwischen einer namensgleichen

    Auszug aus LG Oldenburg, 17.12.2003 - 5 S 651/03
    Danach hat eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeteil ohne überragende überregionale Bedeutung zwar keinen Vorrang gegenüber den Namensrechten einer natürlichen oder juristischen Person, steht aber ebensowenig diesen nach, so dass bei Gleichnamigkeit insbesondere der Grundsatz der Priorität anzuwenden ist (vgl. OLG Koblenz MMR 2002, 466 [OLG Koblenz 25.01.2002 - 8 U 1842/00]-468; LG Augsburg MMR 2001, 243 [LG Augsburg 15.11.2000 - 6 O 3536/00] , LG Freiburg BWGZ 2002, 182, LG Erfurt CR 2002, 302).
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