Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 5 S 67/12 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- VerfGH Saarland, 08.07.2014 - Lv 6/13
Peter Richter
Das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - und das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 22.02.2013 - 5 S 67/12 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf rechtliches Gehör (Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 1 Abs. 1 SVerf), seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 60 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art. 12 Abs. 1 SVerf) und seinem Recht auf eine dem Gleichheitssatz entsprechende Entscheidung (Art. 12 Abs. 1 SVerf).Durch Beschluss vom 08.10.2012 - 5 S 67/12 (Bl. 296 der Verfahrensakten) - hat das Landgericht Saarbrücken den Kläger darauf hingewiesen, dass seine gegen das Urteil des Amtsgerichts Ottweiler vom 01.12.2011 - 16 C 147/11 - gerichtete Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe.
Das Landgericht Saarbrücken hat durch Beschluss vom 21.12.2012 - 5 S 67/12 (Bl. 325 der Verfahrensakten) - das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen.
Mit Urteil vom 22.02.2013 - 5 S 67/12 (Bl. 345 der Verfahrensakten) - hat das Landgericht Saarbrücken die Berufung zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 22.03.2013 - 5 S 67/12 |
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