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   LG Arnsberg, 02.12.2008 - I-5 S 70/08   

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https://dejure.org/2008,13690
LG Arnsberg, 02.12.2008 - I-5 S 70/08 (https://dejure.org/2008,13690)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02.12.2008 - I-5 S 70/08 (https://dejure.org/2008,13690)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2008 - I-5 S 70/08 (https://dejure.org/2008,13690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Geeignetheit der Anwendung der Schwacke-Liste für die Ermittlung eines angemessenen Marktpreises für Mietfahrzeuge

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2008 - 5 S 70/08
    Hierbei geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Zedent darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (vgl. Urteil des BGH vom 14.10.2008, VI ZR 308/07).

    Im Rahmen des tatrichterlichen Ermessens nach § 287 ZPO kann der Normaltarif auf der Grundlage des gewichteten Mittels des Schwacke-Mietpreisspiegels im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (Urteil des BGH vom 14.10.2008, VI ZR 308/07 m.w.N.).

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2008 - 5 S 70/08
    Kaskoversicherungen sind ersatzfähig (zur Begründung vgl. BGH NJW 2005, VI ZR 9/05).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2008 - 5 S 70/08
    Es findet eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr statt (BGH VIII ZR 86/06).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2008 - 5 S 70/08
    Auch die Kammer hält die Anwendung der Schwacke-Liste 2006 für geeignet zur Ermittlung eines angemessenen Marktpreises für Mietfahrzeuge (vgl. Urteil des BGH vom 11.03.2008, VI ZR 164/07, Bl. 115 d. A).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus LG Arnsberg, 02.12.2008 - 5 S 70/08
    Denn die Klägerin besorgt keine Rechtsangelegenheit des Zedenten, sondern eine eigene Angelegenheit, da es ihr bei der Geltendmachung der Forderung im Wesentlichen um die Verwertung der durch die Abtretung eingeräumten Sicherheit geht (vgl. BGH VI ZR 338/04, NJW 2006, 1726 ff.).
  • LG Saarbrücken, 05.07.2013 - 13 S 66/13

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Bestimmung des

    Soweit benachbarte Landgerichte - so u.a. das für den Wohnort des Klägers zuständige LG Arnsberg hiervon abweichende Schätzgrundlagen herangezogen haben (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 26. Februar 2013 - 5 S 46/11, Urteil vom 1. September 2009 - 5 S 70/09; Urteil vom 2. Dezember 2008 - I-5 S 70/08), ergibt sich jedenfalls aus der Begründung dieser Entscheidungen kein Gesichtspunkt, der den Fraunhofer-Mietpreisspiegel auf dem hier maßgeblichen regionalen Markt als nicht geeignet erscheinen ließe.
  • AG Erkelenz, 13.03.2009 - 15 C 251/08
    Wie in dem von der Klägerin zu den Akten gereichten Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 13.01.2009, Az 5 S 70/08, entschiedenen vergleichbaren Fall spricht für die Durchsetzung einer eigenen Rechtsangelegenheit des Geschädigten der Wortlaut der Abtretungserklärung, die einen deutlichen Hinweis darauf enthält, dass der Geschadigte seine Schadensersatzanspruche selbst durchzusetzen hat.

    Zur Erforderlichkeit eines Unfallersatztarifes hat das Landgericht Mönchengladbach in dem angeführten Urteil vom 13.01 2009, Az. 5 S 70/08, wie folgt ausgeführt: "Der Geschädigte kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z. B. NZV 2006, 463) vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer nach § 249 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf.

  • LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10

    Es besteht keine Erkundigungspflicht eines Unfallgeschädigten bei Mieten eines

    Unabhängig von der Neufassung des § 2 Abs. 3 a StVO ist es nach Auffassung des Gerichtes üblich, den Mietpreis für Winterreifen gesondert abzurechnen (so auch LG Arnsberg, Urteil vom 2.12.2008, Az; 5 S 70/08 sowie LG Chemnitz, Urteil vom 23.10.2009, Az: 6 S 38/09), Vorliegend durfte der Kläger Winterreifen auch für erforderlich halten, da in der Zeit von Anfang November bis Anfang Dezember gerade im Siegerland mit winterlichen Verkehrsverhältnissen zu rechnen ist und der Kläger als Hausarzt darauf angewiesen war, jederzeit und witterungsunabhängig Hausbesuche durchführen zu können.
  • LG Siegen, 01.08.2011 - 3 S 46/10

    Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Verpflichtung des

    Zwar mag die Winterbereifung im Hinblick auf § 2 Abs. 3 a StVO zu Winterzeiten eine Standardausstattung darstellen; hieraus folgt jedoch nicht, dass diese nicht gesondert abgerechnet werden dürften (vgl. LG Arnsberg NZV 2009, 397, Urteil vom 02.12.2008, Az. 5 S 70/08, zitiert nach juris, Rn. 35; LG Bonn NZV 2010, 245, Urteil vom 26.06.2009, Az. 15 O 7/09, zitiert nach juris Rn 44).
  • AG Siegen, 28.04.2010 - 14 C 2022/09

    Mietwagenanmietung - Eilsituation

    Zwar mag die Winterbereifung im Hinblick auf § 2 Abs. 3 a StVO zu Winterzeiten eine Standardausstattung darstellen; hieraus folgt jedoch nicht, dass diese nicht gesondert abgerechnet werden dürften (vgl. LG Arnsberg NZV 2009, 397, Urteil vom 02.12.2008, Az. 5 S 70/08, zitiert nach juris, Rn. 35; LG Bonn NZV 2010, 245, Urteil vom 26.06.2009, Az. 15 O 7/09, zitiert nach juris Rn 44).
  • LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11

    Ersatz der Mietwagenkosten für Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach

    Zwar mag die Winterbereifung im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen zu Winterzeiten eine Standardausstattung darstellen, hieraus folgt jedoch nicht, dass diese nicht gesondert abgerechnet werden dürften (s. dazu auch BGH, a.a.O.; OLG Köln, a.a.O.; LG Bonn, Urteil vom 29.8.2013 - 8 S 100/13 und LG Arnsberg, NZV 2009, 397).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 18.08.2010 - 11 C 55/10
    Entscheidend für die Anwendbarkeit ist, dass die Daten in dem Zeitpunkt des Schadenseintritts bereits erhoben waren (LG Mönchengladbach, Urteil v. 13.01.2009, Az.: 5 S 70/08).
  • AG Brilon, 30.06.2009 - 8 C 5/09
    Diese Formulierung schließt nach seinem Zweck lediglich die Verpflichtung der Klägerin aus, die Forderung einzuklagen, nicht jedoch deren Berechtigung (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 02.12.2008, I-5 S 70/08).
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