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   LG Arnsberg, 01.09.2009 - I-5 S 70/09   

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https://dejure.org/2009,29159
LG Arnsberg, 01.09.2009 - I-5 S 70/09 (https://dejure.org/2009,29159)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 01.09.2009 - I-5 S 70/09 (https://dejure.org/2009,29159)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 01. September 2009 - I-5 S 70/09 (https://dejure.org/2009,29159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten in Höhe eines Unfallersatztarifs; Anforderungen an die Schadensminderungspflicht des Unfallgeschädigten hinsichtlich einer möglichen Pflicht zur Abwägung verschiedener Tarife; Anwendbarkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.09.2009 - 5 S 70/09
    Ein höherer Tarif kann gerechtfertigt sein, soweit Besonderheiten mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, da sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 BGB erforderlich sind (BGH, Urt. v. 14.02.2006, VI ZR 32/05 VersR 2006, 564).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.09.2009 - 5 S 70/09
    Dies gilt umso mehr, als ihr angesichts des Zeitablaufs, der damit verbundenen Kontaktmöglichkeiten zur Versicherung und der geringen Höhe der Kosten sogar eine Vorfinanzierung zuzumuten gewesen wäre (vgl. BGHZ 163, 19, 26).
  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.09.2009 - 5 S 70/09
    Hierfür hat der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Kenntnis und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt zumindest auf Nachfrage kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (BGH, Urt. v. 25.10.2005, VI ZR 9/05 NJW 2006, 360).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2007 - 13 U 217/06

    Ermittlung angemessener Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.09.2009 - 5 S 70/09
    Solange keine genauere Schätzgrundlage vorhanden ist, bestehen daher gegen die Anwendung des SchwackeMietpreisspiegels aus juristischer Sicht keine durchgreifenden Bedenken (so auch OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92; LG Bielefeld, NJW 2008, 1601).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.09.2009 - 5 S 70/09
    Der erstattungsfähige "Normaltarif" darf vom Tatrichter auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "SchwackeMietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden (BGH, Urt. v. 30.01.2007, VI ZR 99/06 ZfS 2007, 330).
  • LG Bielefeld, 19.12.2007 - 21 S 219/07

    Erstattung von Mietwagenkosten für die Dauer von 31 Tagen aufgrund der

    Auszug aus LG Arnsberg, 01.09.2009 - 5 S 70/09
    Solange keine genauere Schätzgrundlage vorhanden ist, bestehen daher gegen die Anwendung des SchwackeMietpreisspiegels aus juristischer Sicht keine durchgreifenden Bedenken (so auch OLG Karlsruhe, VersR 2008, 92; LG Bielefeld, NJW 2008, 1601).
  • LG Saarbrücken, 05.07.2013 - 13 S 66/13

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Bestimmung des

    Soweit benachbarte Landgerichte - so u.a. das für den Wohnort des Klägers zuständige LG Arnsberg hiervon abweichende Schätzgrundlagen herangezogen haben (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 26. Februar 2013 - 5 S 46/11, Urteil vom 1. September 2009 - 5 S 70/09; Urteil vom 2. Dezember 2008 - I-5 S 70/08), ergibt sich jedenfalls aus der Begründung dieser Entscheidungen kein Gesichtspunkt, der den Fraunhofer-Mietpreisspiegel auf dem hier maßgeblichen regionalen Markt als nicht geeignet erscheinen ließe.
  • AG Arnsberg, 28.12.2009 - 3 C 397/09
    Das Gericht ermittelt die "erforderlichen" Mietwagenkosten in ständiger Rechtsprechung, die mit der Rechtsprechung der zuständigen Berufungskammer übereinstimmt (vgl. LG Arnsberg, I - 5 S 70/09), auf Grundlage des "Schwacke Mietpreisspiegels".
  • AG Arnsberg, 24.11.2009 - 3 C 544/09
    Der erstattungsfähige "Normaltarif" darf vom Tatrichter auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt werden (BGH, Urt. v. 30.01.2007, VI ZR 99/06 - ZfS 2007, 330; Urt. v. 11.03.2008, VI ZR 164/07, NJW 2008, 1519), (vgl. dazu Urteil des LG Arnsberg vom 01.09.2009, Az. 5 S 70/09).
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 19.05.2010 - 5 S 70/09   

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LG Göttingen, 19.05.2010 - 5 S 70/09 (https://dejure.org/2010,33550)
LG Göttingen, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 S 70/09 (https://dejure.org/2010,33550)
LG Göttingen, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 S 70/09 (https://dejure.org/2010,33550)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2011, 250
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2015 - 10 O 391/13

    Verkündet lt. Protokoll am: 8.5.2015

    Jedoch sind diese nicht immer vorhersehbar, so dass es vertretbar ist, von Oktober bis Ostern einen Mietwagen mit Winterausstattung zur Verfügung zu stellen und zu berechnen (vgl. BGH NJW 2013, 1870 [BGH 05.03.2013 - VI ZR 245/11] m.w.N.; LG Göttingen NZV 2011, 250).
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