Rechtsprechung
   LG Wiesbaden, 16.05.2001 - 5 S 72/00   

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https://dejure.org/2001,15852
LG Wiesbaden, 16.05.2001 - 5 S 72/00 (https://dejure.org/2001,15852)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 16.05.2001 - 5 S 72/00 (https://dejure.org/2001,15852)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 5 S 72/00 (https://dejure.org/2001,15852)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Anforderungen an eine Fristwahrung druch Einreichung von Schriftsätzen per Fax; Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift

  • RA Kotz

    Berufungsschrift per Telefax - späteres Original muss dieser entsprechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Anforderungen an eine Fristwahrung druch Einreichung von Schriftsätzen per Fax; Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3636
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 05.05.2000 - 18 O 205/00

    Schriftformerfordernis für bestimmende Schriftsätze

    Auszug aus LG Wiesbaden, 16.05.2001 - 5 S 72/00
    Soweit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. NJW 93/3141) außer der Vorlage des per Telefax mit der auf diesem wiedergegebenen Unterschrift übermittelten, von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterschriebenen Schriftstück die Bestätigung der Telefaxübermittlung auf traditionellem Wege durch anschließende Einreichung des Originals des Schriftsatzes nicht erforderlich ist mit der Folge, daß das bloße Vorhandensein einer anderen mit der eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten versehenen Kopiervorlage als der später eingereichten Originalberufungsschrift bei den Akten des Prozeßbevollmächtigten ausreicht, vermag sich das Gericht dieser Rechtsauffassung nicht anzuschließen, da sie nach den dargelegten Gründen mit dem alleinigen Sinn und Zweck der Nutzung moderner fernmeldetechnischer Übermittlungswege nicht in Einklang steht und deren Gefahren nicht hinreichend Rechnung trägt, zumal dem Berufungsgericht eine Prüfung, ob tatsächlich die Kopiervorlage für das Telefax mit einer eigenhändigen Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten versehen ist, bei Anwendung dieser Rechtsprechung überhaupt nicht möglich ist (s. auch LG Berlin NJW 2000/3291 f.).

    Insoweit schließt sich das Gericht den Ausführungen im Beschluß des Landgerichts Berlin vom 5.5.2000 (NJW 2000/3291 f.), der ihm im Zeitpunkt der Terminsbestimmung noch nicht bekannt war, in vollem Umfang an.

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LG Wiesbaden, 16.05.2001 - 5 S 72/00
    Für das Gericht besteht keine Veranlassung zur Änderung seiner Rechtsprechung im Hinblick auf den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5.4.2000 (NJW 2000/2340), nach welchem - entgegen der Auffassung des XI. Senats des Bundesgerichtshof im Vorlagebeschluß vom 29.9.1998 (NJW 98/3649) - bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf ein Faxgerät des Gerichts übermittelt werden können.
  • VG Leipzig, 26.06.2013 - 1 K 916/11

    Eingescannte Unterschrift genügt nicht dem Schriftformerfordernis

    Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn der Originalschriftsatz, von dem ein Telefax vorab übermittelt werden soll, als Kopievorlage bereits existent und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt worden ist und nach Fristablauf dem Gericht zugeleitet wird (vgl. LG Wiesbaden, Urt. v. 16.5.2001, NJW 2001, 3636 [LG Wiesbaden 16.05.2001 - 5 S 72/00]; BVerwG, Beschl. v. 13.6.1990, NJW 1991, 1193 [BVerwG 13.06.1990 - BVerwG 9 B 122.90]; Geiger in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 81 Rn. 8. m.Rspr.N.).
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