Rechtsprechung
LG Oldenburg, 11.01.2006 - 5 S 740/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Urheberrecht: Öffentliche Veranstaltung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 15 Abs 3 UrhG; § 97 UrhG; § 513 Abs 1 ZPO; § 529 Abs 2 ZPO; § 546 ZPO
Ankündigung; Anzahl der Gäste; Beachparty; Berufung; bestimmte Abgrenzbarkeit; Beweislast; bilaterale Beziehungen; Eingangskontrolle; Eintrittskarte; fehlerhafte Anwendung; geschlossene Gemeinschaft; Großleinwand; Gästeliste; Kostenbeitrag; Musik CD; Musikdarbietung; ... - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Beachparty im Bullenstall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Merkmal der "Öffentlichkeit" bei Urheberrechtsverletzungen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Merkmal der "Öffentlichkeit" bei Urheberrechtsverletzungen
Verfahrensgang
- AG Oldenburg, 05.09.2005 - E3 C 3010/05
- LG Oldenburg, 11.01.2006 - 5 S 740/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 177
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.01.1960 - I ZR 128/58
Tanzstundenabschlussbälle
Auszug aus LG Oldenburg, 11.01.2006 - 5 S 740/05
Entscheidend wird auf den engen gegenseitigen Kontakt abgestellt, der bei den Beteiligten das Bewusstsein hervorruft, persönlich miteinander verbunden zu sein (BGH GRUR 1960, 338, 339).Ebenso handelt es sich bei Abschlussbällen mehrerer Tanzkurse mit Teilnehmerzahlen von 63 - 240 um öffentliche Veranstaltungen (GRUR 60, 338).
- OLG München, 28.11.1985 - 6 U 4440/84
Auskunftserteilung über durchgeführte Tanzstundenabschlussbälle oder sonstige …
Auszug aus LG Oldenburg, 11.01.2006 - 5 S 740/05
Die Beweislast trifft den, der sich auf diese Umstände beruft (allg. M; OLG München, ZUM 1986, 482, 483; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1986, 1056 f.).Daran wird es in der Regel fehlen, je größer der Kreis der Personen ist, für den die Wiedergabe eines Werkes bestimmt ist (OLG München ZUM 1986, 482).
- BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53
GEMA-Aufschlag
Auszug aus LG Oldenburg, 11.01.2006 - 5 S 740/05
Danach fehlt es etwa bei Betriebsveranstaltungen einer AG mit jeweils 100 - 800 Personen an einem persönlichen vertrauten Kontakt der einzelnen Belegschaftsmitglieder, insbesondere wenn dieser Kreis durch Kündigungen und Neueinstellungen wechselt und zuweilen durch Familienangehörige oder Freunde der Betriebsangehörigen erweitert wurde (GRUR 55, 549). - OLG Frankfurt, 20.03.1986 - 6 U 43/85
Auszug aus LG Oldenburg, 11.01.2006 - 5 S 740/05
Die Beweislast trifft den, der sich auf diese Umstände beruft (allg. M; OLG München, ZUM 1986, 482, 483; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1986, 1056 f.).
- AG Bochum, 20.01.2009 - 65 C 403/08
Keine öffentliche Wiedergabe bei Hochzeitsfeier
Entscheidend ist auf den engen gegenseitigen Kontakt abzustellen, der bei den Beteiligten das Bewusstsein hervorruft, persönlich miteinander verbunden zu sein, vgl. LG Oldenburg, GRUR-RR 2006, 177f. Ob eine solche persönliche Verbundenheit besteht, ist im wesentlichen eine Tatfrage, wobei derjenige, der sich auf diesen Ausnahmetatbestand beruft, darlegungs- und beweispflichtig ist, hier der Beklagte.