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   VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14   

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https://dejure.org/2016,29869
VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14 (https://dejure.org/2016,29869)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2016 - 5 S 745/14 (https://dejure.org/2016,29869)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - 5 S 745/14 (https://dejure.org/2016,29869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Rechtsgedankens des vorrangigen Primärrechtsschutzes auf den Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff; Duldungspflicht von Beeinträchtigungen des Eigentums; Erstattungspflicht von Lärmschutzmaßnahmen des Eigentümers eines an einer Gemeindestraße ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 683 BGB, § 839 Abs 3 BGB, § 906 Abs 2 S 2 BGB, Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 45 Abs 1 S 2 Nr 3 StVO
    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs bein Verkehrslärmimmissionen von Altstraßen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lärmschutz; Gemeindestraße; Entschädigungsanspruch; Enteignender Eingriff; Enteignungsgleicher Eingriff; Gesundheitsschädigung; Primärrechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Anwendung des Rechtsgedankens des vorrangigen Primärrechtsschutzes auf den Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff; Duldungspflicht von Beeinträchtigungen des Eigentums; Erstattungspflicht von Lärmschutzmaßnahmen des Eigentümers eines an einer Gemeindestraße ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entschädigungsansprüche aufgrund von Verkehrslärm können wegen Vorrang des Primärrechtsschutzes ausgeschlossen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 224
  • VBlBW 2017, 162
  • DÖV 2016, 1056
  • DÖV 2016, 1056 UPR 2017, 199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    a) Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 683 BGB, der im öffentlichen Recht analog Anwendung findet (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988 - 4 C 5/86 -, BVerwGE 80, 170 Leitsatz 1, juris Rn. 13 f.), kommt nicht in Betracht.

    Dieses Interesse ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988, a.a.O., Leitsatz 2, juris Rn. 16).

    Ein solches Interesse besteht in der Regel nicht, wenn der Behörde hinsichtlich der Art und Weise ihres Tätigwerdens Ermessen eingeräumt ist (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988, a.a.O., juris Rn. 17).

    Im Einzelfall kann es dem Bürger auch zugemutet werden, zunächst um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen." (BVerwG, Urteil vom 06.09.1988, a.a.O., juris Rn. 19).

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Diese Auslegung von § 906 BGB widerspricht indes der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Anspruch aus enteignendem Eingriff - als öffentlich-rechtliches Gegenstück zu § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB (BGH, Urteil vom 29. März 1984 - III ZR 11/83 -, BGHZ 91, 20 Leitsatz 2) - gerade einen schweren und unerträglichen, die Enteignungsschwelle überschreitenden Eingriff erfordert.

    Der Rechtsgedanke des vorrangigen Primärrechtsschutzes findet aber auch in Bezug auf den Anspruch aus enteignendem Eingriff Anwendung, soweit die Duldungspflicht im Streit steht, denn Beeinträchtigungen, die nicht zu dulden sind, sind rechtswidrig und daher vorrangig abzuwehren (vgl. BGHZ, Urteil vom 29.03.1984 - III ZR 11/83 -, BGHZ 91, 20, 22 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300, 324: "Wer von den ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Möglichkeiten, sein Recht auf Herstellung des verfassungsmäßigen Zustands zu wahren, keinen Gebrauch macht, kann wegen eines etwaigen, von ihm selbst herbeigeführten Rechtsverlusts nicht anschließend von der öffentlichen Hand Geldersatz verlangen.").

    Dem Vorrang des Primärrechtsschutzes kann auch nicht entgegengehalten werden, dass dieser unverhältnismäßige Kosten verursacht hätte (siehe zu diesem Gesichtspunkt BGH, Urteil vom 29.03.1984, a.a.O., S. 24).

  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.03.1075 - III ZR 215/71 -, BGHZ 64, 220, 222 ff.; BGH, Urteil vom 06.02.1986 - III ZR 96/84 -, BGHZ 97, 114, 116; BGH, Urteil vom 17.04.1986 - III ZR 202/84 -, BGHZ 97, 361, 362 f.; BGH, Urteil vom 25.03.1993 - III ZR 60/91 -, BGHZ 122, 76, 76 f.) steht ein solcher Entschädigungsanspruch einem Betroffenen zu, wenn Lärmimmissionen von hoher Hand, deren Zuführung nicht untersagt werden kann, sich als unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muss.

    Zwar handelt es sich bei Straßenverkehrslärm auf öffentlichen Straßen um Immissionen, die dem Staat zuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 06.02.1986, a.a.O., S. 222; BGH, Urteil vom 25.03.1993, a.a.O., S. 364; ebenso BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100, 104; s. auch Boujong, UPR 1987, 207).

    Während der Bundesgerichtshof die Duldungspflicht aus der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr ableitet (BGH, Urteil vom 06.02.1986, a.a.O., S. 222; BGH, Urteil vom 25.03.1993, a.a.O., S. 364), hebt das Bundesverwaltungsgericht hervor, dass die Widmung allein den Inhalt des Gemeingebrauchs sowie das Rechtsverhältnis in Bezug auf den Eigentümer des Straßengrundstücks regele (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100, 109).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 96/84

    Enteignungsansprüche eines Grundstückseigentümers wegen von einer Fernstraße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20.03.1075 - III ZR 215/71 -, BGHZ 64, 220, 222 ff.; BGH, Urteil vom 06.02.1986 - III ZR 96/84 -, BGHZ 97, 114, 116; BGH, Urteil vom 17.04.1986 - III ZR 202/84 -, BGHZ 97, 361, 362 f.; BGH, Urteil vom 25.03.1993 - III ZR 60/91 -, BGHZ 122, 76, 76 f.) steht ein solcher Entschädigungsanspruch einem Betroffenen zu, wenn Lärmimmissionen von hoher Hand, deren Zuführung nicht untersagt werden kann, sich als unmittelbarer Eingriff in nachbarliches Eigentum darstellen und die Grenze dessen überschreiten, was ein Nachbar nach § 906 BGB entschädigungslos hinnehmen muss.

    Zwar handelt es sich bei Straßenverkehrslärm auf öffentlichen Straßen um Immissionen, die dem Staat zuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 06.02.1986, a.a.O., S. 222; BGH, Urteil vom 25.03.1993, a.a.O., S. 364; ebenso BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100, 104; s. auch Boujong, UPR 1987, 207).

    Während der Bundesgerichtshof die Duldungspflicht aus der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr ableitet (BGH, Urteil vom 06.02.1986, a.a.O., S. 222; BGH, Urteil vom 25.03.1993, a.a.O., S. 364), hebt das Bundesverwaltungsgericht hervor, dass die Widmung allein den Inhalt des Gemeingebrauchs sowie das Rechtsverhältnis in Bezug auf den Eigentümer des Straßengrundstücks regele (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100, 109).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Anliegern auf dieser Grundlage ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung unter Berücksichtigung ihrer schützenswerten Belange zustehen kann (BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76/84 - BVerwGE 74, 234, 236; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.1997 - 5 S 1842/95 - juris Rn. 26).

    Werden darüber hinaus die Grenzwerte in Nr. 2 der Lärmschutz-Richtlinie-StV überschritten, kann es zu einer Verdichtung des der Behörde eingeräumten Ermessens dahin kommen, dass ein Einschreiten geboten ist (BVerwG, Urteil vom 04.06.1986, a.a.O., S. 240).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Dies folgt aus der rechtsstaatlichen Verpflichtung des Staates zu rechtmäßigem Handeln gemäß Art. 20 Abs. 3 GG und speziell in Bezug auf das Eigentum aus dem Vorrang des Bestandsschutzes vor dem Wertersatz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226, 245).

    Hält er die Beeinträchtigung für unverhältnismäßig, muss er vielmehr dagegen vorgehen (BVerfG, Beschluss vom 02.03.1999, a.a.O., S. 246).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Denn wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - ausgeführt hat, setzen "§ 906 BGB und auch §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 22 BImSchG [setzen] die Grenze, ab der Immissionen nicht mehr zu dulden und deshalb rechtswidrig sind, unterhalb der Gesundheitsschädigung und unterhalb des schweren und unerträglichen Eingriffs in das Eigentum an" (BVerwGE 79, 254, juris Rn.12).

    bb) Dem Kläger war es auch zumutbar, die von ihm angestrebte Verringerung eigentumsbeeinträchtigender gesundheitsschädigender Verkehrslärmimmissionen zumindest durch Geltendmachung eines Anspruchs gegen die Beklagte als Trägerin der zuständigen Straßenverkehrsbehörde auf ein Einschreiten zum Schutz vor Lärm (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO) oder eines öffentlichen-rechtlichen Abwehranspruchs nach Art. 14 Abs. 1 GG gegen die Beklagte als Trägerin der Straßenbaulast wegen schwer und unerträglich in das private Eigentum eingreifender Lärmimmissionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, 254, juris Rn. 12) im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen.

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Zwar handelt es sich bei Straßenverkehrslärm auf öffentlichen Straßen um Immissionen, die dem Staat zuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 06.02.1986, a.a.O., S. 222; BGH, Urteil vom 25.03.1993, a.a.O., S. 364; ebenso BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100, 104; s. auch Boujong, UPR 1987, 207).

    Während der Bundesgerichtshof die Duldungspflicht aus der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr ableitet (BGH, Urteil vom 06.02.1986, a.a.O., S. 222; BGH, Urteil vom 25.03.1993, a.a.O., S. 364), hebt das Bundesverwaltungsgericht hervor, dass die Widmung allein den Inhalt des Gemeingebrauchs sowie das Rechtsverhältnis in Bezug auf den Eigentümer des Straßengrundstücks regele (BVerwG, Urteil vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 -, BVerwGE 94, 100, 109).

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Der Rechtsgedanke des vorrangigen Primärrechtsschutzes findet aber auch in Bezug auf den Anspruch aus enteignendem Eingriff Anwendung, soweit die Duldungspflicht im Streit steht, denn Beeinträchtigungen, die nicht zu dulden sind, sind rechtswidrig und daher vorrangig abzuwehren (vgl. BGHZ, Urteil vom 29.03.1984 - III ZR 11/83 -, BGHZ 91, 20, 22 ff.; BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300, 324: "Wer von den ihm durch das Grundgesetz eingeräumten Möglichkeiten, sein Recht auf Herstellung des verfassungsmäßigen Zustands zu wahren, keinen Gebrauch macht, kann wegen eines etwaigen, von ihm selbst herbeigeführten Rechtsverlusts nicht anschließend von der öffentlichen Hand Geldersatz verlangen.").

    Grundsätzlich stellt die Verweisung auf den Primärrechtsschutz keine unzumutbare Belastung dar, denn die Entscheidung, diesen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, ist nicht schwieriger zu treffen, als die, eine Entschädigung einzuklagen (BVerfG, Beschluss vom 15.07.1981, a.a.O., S. 324).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1997 - 5 S 1842/95

    Verpflichtungsklage zwecks Aufstellung von Verkehrszeichen: Beurteilungszeitpunkt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 5 S 745/14
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass Anliegern auf dieser Grundlage ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung unter Berücksichtigung ihrer schützenswerten Belange zustehen kann (BVerwG, Urteil vom 04.06.1986 - 7 C 76/84 - BVerwGE 74, 234, 236; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.05.1997 - 5 S 1842/95 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 11 B 10.1657

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen; keine

  • VG Köln, 08.01.2016 - 18 K 3513/15

    Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen

  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

  • BGH, 20.03.1975 - III ZR 215/71

    Maß des zumutbaren Straßenlärms; Rechtsnatur einer Entschädigung nach BImSchG

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08

    Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen;

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

  • VG Karlsruhe, 17.12.2018 - 1 K 4344/17

    Verbotsverfügung gegen Auto-Poser

    Allerdings ist anerkannt, dass die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung und der Lärmschutz-Richtlinien-StV auf zu ergreifende Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgaben entsprechend anzuwenden sind (vgl. zur Heranziehung im Rahmen von § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 9 StVO: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2016 - 5 S 745/14 - VG Regensburg, Urteil vom 19.04.2018 - RN 5 K 17.1540 -, VG Köln, Urteil vom 08.01.2016 - 18 K 3513/15 -, jeweils juris; Kreusch, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 30 StVO Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2018 - 10 S 2449/17

    Anspruch einer Gemeinde auf straßenverkehrsrechtliche Umsetzung eines

    Werden die in § 2 Abs. 1 der Verkehrslärmschutzverordnung geregelten Immissionsgrenzwerte überschritten, haben die Lärmbetroffenen regelmäßig einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über eine verkehrsbeschränkende Maßnahme (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2016 - 5 S 745/14 - NVwZ-RR 2017, 224 Rn. 29 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2021 - 10 S 654/21

    Anspruch auf ordnungsbehördliches Einschreiten des Nachbarn aus einer

    Denn ihm stehen die Möglichkeiten offen, eine Unterlassung unzumutbarer Lärmimmissionen mit dem öffentlich-rechtlichen Immissionsabwehranspruch zu verfolgen (vgl. hierzu zuletzt HessVGH, Beschluss vom 30.08.2021 - 9 A 1635/18.Z - juris Rn. 13 sowie die auf S. 11 des angegriffenen Urteils zitierten Rechtsprechungsnachweise), sich wegen Verletzungen immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen mit der Bitte um ein Einschreiten an die zuständige Immissionsschutzbehörde zu wenden oder auch eine unzureichende Umsetzung drittschützender Nebenbestimmungen zu einer Baugenehmigung im Wege der Bauaufsicht mit dem Anspruch auf Einschreiten geltend zu machen (vgl. zu den öffentlich-rechtlichen Handlungsoptionen auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2016 - 5 S 745/14 - VBlBW 2017, 162 = juris Rn. 32 ; siehe zur Verpflichtungsklage als Alternative zur zivilrechtlichen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsklage auch Rehbinder in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 14 BImSchG Rn. 27).
  • VG Koblenz, 01.07.2020 - 2 K 986/19

    Keine verkehrsbehördlichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung für Koblenz-Rübenach

    Je erheblicher die Lärmbeeinträchtigungen sind, umso gewichtiger und unabweisbarer müssen jedoch im Falle der Ablehnung verkehrsbe- schränkender Maßnahmen die entgegenstehenden Verkehrsbedürfnisse sein (vgl. VGH BW, Urteil vom 6. Juli 2016 - 5 S 745/14 -, juris, Rn. 34).
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